Kann ich die Rentenversicherung bitten, mit der Auszahlung der EM-Rente noch zu warten, bis das Genehmigungsverfahren für den Schwerbehindertenausweis abgeschlossen ist?

von
Willi

Ich habe Erwerbsminderungsrente beantragt, nachdem ich von der Krankenkasse "ausgesteuert" wurde (selbst, also ohne dass ich dazu von der Krankenkasse aufgefordert wurde). Die beantrage EM-Rente wurde mir vor Kurzem genehmigt, mit 7-monatiger Rückwirkung (in die Zeit des Krankengeldbezuges hinein), sodass ich mit einem 10,8 prozentigen Abschlag rechnen muss.
Wie ich erst jetzt erfahren habe, könnte ich wohl in 14 Monaten Schwerbehindertenrente (ohne Abschlag) beziehen. Allerdings habe ich bisher noch keinen Schwerbehindertenausweis beantragt und hörte, dass das Genehmigungsverfahren länger dauern kann.
Kann ich die Rentenversicherung bitten, mit der Auszahlung der EM-Rente noch zu warten, bis das Genehmigungsverfahren für den Schwerbehindertenausweis abgeschlossen ist?

von
Fortitude one

Hallo Willi,

das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Nicht ohne Grund erhalten Sie jetzt die EMR mit 10,8% Abschläge auf Lebenszeit. Das ist Gesetz. Ob Sie eine Schwerbehinderung GDB50 erhalten ist nicht abzusehen. Ich würde mal sagen da haben Sie Pech gehabt. So nach dem Motto - Hallo DRV, eigentlich möchte ich keine EMR da ich in ca..14 Monaten eine AR für schwerbehinderte beantragen werde -

Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.

von
W*lfgang

Zitiert von: Willi
Kann ich die Rentenversicherung bitten, mit der Auszahlung der EM-Rente noch zu warten, bis das Genehmigungsverfahren für den Schwerbehindertenausweis abgeschlossen ist?
Willi,

können Sie nur in der Weise, dass Sie Ihren Rentenantrag zurückziehen, sofern der EMRT-Bescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist - und dann zusehen, wie Sie die 14 Monate bis zur AR mit GdB 50 überbrücken.

Wie Fortitude one Ihnen bereits gesagt hat, die spätere Anerkennung eines GdB 50 'erhöht' die bereits festgestellte EMRT / die spätere Altersrente nicht mehr - die Abschläge der bisher berechneten Zeiten bleiben in beiden Renten erhalten.

Gruß
w.

von
Schade

Und von was leben Sie in den 14 Monaten?

Arbeiten geht nicht, weil voll erwerbsgemindert, das KG ist rum und ob das Arbeitsamt blind ist und nicht merkt, dass Sie erwerbsgemindert sind?

Der Plan wird nicht aufgehen, bzw. sich nicht rechnen wenn Sie die Zeit mit Erspartem überbrücken.

Experten-Antwort

Hallo Willi,

grundsätzlich kann ein Rentenantrag auch zurückgenommen werden.

Inwieweit das bei Ihnen möglich bzw. überhaupt sinnvoll ist, sollte im Rahmen einer persönlichen Beratung geklärt werden.

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Riester-Rente: Wie auszahlen lassen?

Was tun mit dem Geld aus der Riester-Rente? Fünf Möglichkeiten, und welche für wen geeignet ist.

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?