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Experten-Antwort

Kann ich die Wartezeit mit einem rentenversicherungspflichtigen Minijob bei Beziehung einer vollen Erwerbsmindeungsrente erhöhen, um später evtl eine Grundrente beziehen zu können?

von Jamila21.06.2020 | 11:58
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5 Antworten

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Hallo! Ich beziehe eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente und mir fehlen noch ca. 36 Monate für die Wartezeit von 35 Jahren, um evtl in eine Grundrente zu kommen, wenn diese dann tatsächlich umgesetzt wird. Ist es möglich, dass ich durch einen Minijob, wenn ich diesen "versicherungspflichtig" ausübe, meine Wartezeit auf 35 Jahre ergänzen kann? Meine Entgeltpunkte liegen derzeit bei 30,2722 // davon entfallen 5,3499 auf Kindererziehungszeiten. Ich freue mich auf eine Antwort. Vielen Dank!

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da das Gesetz zur einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrente) noch nicht verabschiedet wurde, können zzt. keine verbindlichen Aussagen getroffen werden.

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4 Antworten

Katinka1971am 21.06.2020 | 13:26
Man möge mich verbessern, aber hatte man nicht die Wartezeit vermindert?
Berateram 21.06.2020 | 13:32
Die Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung sollen nach bisheriger Gesetzesplanung nicht zu den erforderlichen Grundrentenzeiten zählen und Zeiten eines Rentenbezugs auch wohl nicht. Alles im Konjunktiv, da das Gesetz noch nicht verabschiedet wurde und die inhaltliche Ausgestaltung auch noch nicht bekannt ist. Meine Vermutung: Sie werden weder die mindestens erforderlichen 33 Jahre noch die 35 Jahre mit Grundrentenzeiten mit dem Rentenbezug und/oder einer geringfügigen Beschäftigung erreichen. Im Übrigen dürfen Sie die bisher schon existierende Wartezeit von 35 Jahren für den Bezug einer vorzeitigen Altersrente nicht mit den für die Grundrente erforderlichen Zeiten vergleichen.
Katinka1971am 21.06.2020 | 23:08
Wäre eine Aufstockung durch Eigenleistungen möglich? Das wurde jemandem aus meinem Bekanntenkreis geraten von der DRV, weil sie nur die 3 Kinderjahre hat und keine Mütterrente erhält, da sie nie gearbeitet hat und jetzt im Rentenalter ist (sie hat anderes Einkommen, ist aber unrelevant).
Jamilaam 22.06.2020 | 10:52
Vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Dann muss ich wohl die gesetzliche Verabschiedung abwarten.
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