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Experten-Antwort

Kann ich genehmigte REHA verweigern, wenn ich nach genehmigter REHA aber vor Terminvergabe wieder gesund bin?

von Sommer06.06.2013 | 16:04
5719 Ansichten
5 Antworten

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Vor einiger Zeit wurde ich von meiner Krankenkasse genötigt einen REHA-Antrag zu stellen. Nun, ist die REHA genehmigt worden, aber ich habe noch keinen Termin vorgegeben bekommen. Bis maximal 06.07.2013 muss die TKK Krankengeld zahlen. Ab 07.07.2013 hätte ich Anspruch auf ALG1. Einen entsprechenden Antrag habe ich heute abgegeben. Bei Antragsabgabe habe ich erfahren: wenn ich bis spätestens zum 24.07.2013 ALG1 genehmigt bekomme, erhalte ich ALG1 in Höhe meines letzten ALG1. Wenn ich erst später ALG1 erhalte, wird der Betrag den ich monatlich erhalte, nach meinem letzten Erwerbseinkommen berechnet, und würde sehr viel geringer ausfallen. Wenn ich nun also die REHA-Maßnahme von 5 Wochen antrete, würde das meinen Anspruch erheblich vermindern. Nun zu meiner Frage: Wenn ich vor dem REHA-Antrittstermin genese (mich wieder gesund schreiben lasse) kann ich dann die REHA-Maßnahme ablehnen, ohne finanzielle Einbußen, was mein Krankengeld bis zum Eintritt der Genesung betrifft? Danach, bekomme ich ja sowieso ALG1

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sommer,

im Sozialrecht können Versicherte grundsätzlich über gestellte Anträge - bei einer Bewilligung bis zum Abschluss der Widerspruchsfrist - frei entscheiden. Dies bedeutet z.B. auch, das gestellte Anträge wieder zurückgenommen werden können. Man spricht hier vom so genannten Dispositionsrecht.

Hat die Krankenkasse allerdings eine Reha-Aufforderung vorgenommen, kann der Versicherte den Antrag nur noch mit Zustimmung der Krankenkasse zurücknehmen oder einschränken. Das sogenannte Dispositionsrecht des Versicherten ist immer dann eingeschränkt, wenn er von der Krankenkasse nach § 51 Abs. 1 SGB 5 bzw. von der Agentur für Arbeit nach § 145 Abs. 2 SGB 3 aufgefordert worden ist, innerhalb von zehn Wochen bzw. eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. In einem solchen Fall kann der Versicherte sein Dispositionsrecht nur mit Zustimmung der Krankenkasse bzw. der Agentur für Arbeit ausüben.

Die Agentur für Arbeit soll Versicherte, deren Leistungsfähigkeit mehr als sechs Monate auf unter 15 Stunden wöchentlich für Beschäftigungen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes gemindert ist, nach § 145 Abs. 2 SGB III unverzüglich auffordern, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe zu stellen.

Bitte klären Sie mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit, ob in Ihrem Fall das Dispositionsrecht eingeschränkt werden kann.

Eventuell besteht auch die Möglichkeit, die Reha erst ab August anzutreten. Dies ist jedoch davon abhängig, wann die Kostenzusage erteilt wurde.

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4 Antworten

Hoppam 06.06.2013 | 17:34
Auch die Arbeitsagentur wird sie "nötigen", einen Reha- oder Rentenantrag zu stellen. Diese Spielchen gehen selten auf!
stuosiam 07.06.2013 | 04:48
wenn sie sich gesund schreiben lassen, dann bekommen sie logischer weise auch kein krankengeld mehr und müssten sich dann der afa zur verfügung stellen. die prüft aber dann ihre af und nötigt sie ebenfalls zur reha. anscheinend sind sie nicht so erkrankt wenn sie sich gesundschreiben lassen können??? ich finde es schon dreist wie manche gesellen dass sozialsystem eiskalt berechnen wegen ein paar euro. wenn man ersnsthaft erkrankt ist dann hat man da ganz andere sorgen und ist dankbar über eine reha aber dass scheint bei ihnen nicht im vordergrund zu stehen.
MrTam 07.06.2013 | 07:54
Moin, wenn ich mich recht entsinne, kann nur derjenige ALG1 erhalten, der auch arbeitsfähig ist (...dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen). Eine Krankschreibung steht dem somit dem grundsätzlichen Anspruch entgegen. Anders verhält es sich, sofern der Anspruch bereits anerkannt wurde und im Anschluss hieran eine Arbeitsunfähigkeit eintritt (analog zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall). Für mich hört es sich daher eher nach Hartz IV als denn ALG1 an.
Smartyam 07.06.2013 | 11:58
Man muß halt schneller sein als die GKV. ;) Meinen bereits bewilligten Rehatermin habe ich letztes Jahr auch abgesagt. Ich hatte die Reha beantragt, so konnte die GKV im Nachhinein nicht mehr mein Dispositionsrecht einschrenken. Versucht haben sie es natürlich, aber erfolglos.
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