Eine Altersrente können Sie bei Vorliegen von 35 Versicherungsjahren frühestens ab 63 mit einem entsprechenden Rentenabschlag (bei Jahrgang 1961 sind das 12,6 %) erhalten.
Bei Schwerbehinderung und 35 Versicherungsjahren können Sie ggf. mit 61 Jahren und 6 Monaten vorzeitig in Rente gehen.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.html