Hallo Robert,
Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren sind genießen noch den sogenannten Berufsschutz. Das heißt, wird festgestellt, dass das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei 6 Stunden und mehr liegt, im erlernten Beruf aber auf unter 6 Stunden gesunken ist, liegt trotzdem teilweise Erwerbsminderung vor.
Im Hinblick darauf sollten Sie einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen.