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Kann ich Rente beantragen?

von Robert19.06.2009 | 07:54
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Hallo und guten Tag, ich bin Jahrgang 1956 und war seit 1974 in meinen erlernten Beruf als Berufskraftfahrer beschäftigt, bis Oktober 2008 - immer Stückgut - schwere Waren bis 50 kg getragen. 2008 erfolgten zwei Hüftoperationen, bei denen ich jeweils eine Endoprothese eingesetzt bekam. Das Resultat ist, dass ich nur noch bis zu 10 kg heben kann. Arbeitgeber hat mir gekündigt, da ich nicht mehr als Berufskraftfahrer arbeiten kann und auch kein "leidensgerechter Arbeitsplatz" zur Verfügung gestellt werden kann. Seit dem bin ich ohne Beschäftigung. Meine Frage: Kann ich so eine Art Berufsunfähigkeitsrente beantragen? Wie wären meine Chancen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Robert,

Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren sind genießen noch den sogenannten Berufsschutz. Das heißt, wird festgestellt, dass das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei 6 Stunden und mehr liegt, im erlernten Beruf aber auf unter 6 Stunden gesunken ist, liegt trotzdem teilweise Erwerbsminderung vor.

Im Hinblick darauf sollten Sie einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen.

7 Antworten

Sachbearbeiteram 19.06.2009 | 10:21
Guten Tag, ich habe hier Ihren vorläufigen Rentenbescheid liegen. Sehr geehrter Herr XXXX, Ihr Antrag vom XX.XX.XXXX muß abgelehnt werden,weil die Voraussetzungen zum Bezug einer Rente bei Ihnen nicht gegeben sind.Sie können zwar nicht mehr als Kraftfahrer arbeiten aber Sie sind auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verweisbar.Sie sind in der Lage,z.B.als Pförtner oder Telefonist mehr als 6 Stunden täglich zu arbeiten.Ob der Arbeitsmarkt solche Tätigkeiten hergibt hat der Rentenversicherungsträger nicht zuvertreten.Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Agentur für Arbeit. MfG
F U Nam 19.06.2009 | 08:48
Die Beantragung eine Erwerbsminderungsrente liegt ganz bei Ihnen. Nach Ihren schilderungen dürften die versicherungsrechtlichen Voraussetzugen erfüllt sein. Bevor Sie jedoch die Rente beantragen sollten Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe beraten lassen. Für Menschen Ihres Alters gibt noch die teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit. Die Prüfung, ob eine derartige Rente zu zahlen wäre, liegt jedoch bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Auf der anderen Seite wäre hier abzuwägen, welchen anderen Entgeltersatzleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld) höher sind, oder ob für Sie eine "Teilhabe am Arbeitsleben", sprich Umschulung mit Unterstützung der Rentenversicherung in frage kommt.
rv.allam 19.06.2009 | 08:59
hallo. sie können und sollten sogar eine rente beantragen. wenn der gutachter ihre gesundheitlichen probleme bestätigt, könnten sie vermutlich die rente wegen teilweiser erwerbsminderung bei berufsunfähigkeit beziehen. also auf jeden fall nen antrag stellen!
Sachbearbeiteram 19.06.2009 | 11:12
Lieber Robert, natürlich hat der Experte recht!Aber Recht haben und Recht bekommen ist halt immer noch der Unterschied in diesem unserem Lande.
Sachbearbeiteram 19.06.2009 | 10:59
Was richtig und nicht richtig ist entscheidet immer noch die DRV!
Chrisam 19.06.2009 | 10:53
Was Sachbearbeiter schreibt, ist nicht richtig. Die DRV hat hier zumindest auch zu prüfen, ob eine teilweise EM nach §240 SGB VI vorliegt.
klausam 19.06.2009 | 22:18
Hallo Robert ! ich kann aus eigener Erfahrung sagen das es leider so ist wie Sachbearbeiter schreibt. Bin Jahrgang 1953 Kfz Mechaniker habe am 09.11.2005 in der Hoffnung eine teilweise Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit zu erhalten Rente eingereicht. Im Juli 2009 ist jetzt Verhandlung vor dem Sozialgericht. Habe mittlerweile bei einem GdB von 70, das 6 Gutachten hinter mir und ich mache mir keine großen Hoffnungen das ich eine Rente erhalte. Obwohl der ärztliche Dienst des Arbeitsamtes mich unter 3 Std eingestuft hat, intressiert das die DRV kein bischen. Sie können unter der Suchfunktion " Klaus " meine Leidensgeschichte verfolgen. Ich wünsche Ihnen mehr Glück wenn Sie Ihre Rente beantragen. Gruß Klaus.
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