Die Krankenkasse wird Sie in Ihrem Dispositionsrecht (Gestaltungsrecht) einschränken. Dass Sie bereits einen Reha-Antrag gestellt haben, ist der Krankenkasse bekannt. Und Sie wird Ihnen in diesem Schreiben auch mitteilen, dass Sie nicht erneut einen Antrag stellen müssen.
Für Sie bedeutet die Einschränkung Ihres Dispositionsrechts, dass Sie ohne Zustimmung der Krankenkasse Ihren Erwerbsminderungsrentenantrag nicht beschränken oder zurücknehmen können. Aber wie Sie schreiben, wollen Sie das auch gar nicht.