Wenn Sie nicht von der KK aufgefordert wurden, einen Rentenantrag zu stellen (eingeschränktes Dispositionsrecht), werden Sie nie aufgefordert das KK-Geld zurückzuzahlen.
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Wenn Sie nicht von der KK aufgefordert wurden, einen Rentenantrag zu stellen (eingeschränktes Dispositionsrecht), werden Sie nie aufgefordert das KK-Geld zurückzuzahlen.
Wenn Sie von der AfA aufgefordert wurden eine Reha-Massnahme zu beantragen haben Sie nicht die Wahlmöglichkeit wann Rentenbeginn sein soll. Sie brauchen dann nicht befürchten, dass die AfA von Ihnen Geld haben will. Das macht die DRV mit der AfA klar.
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