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Kann Krankenkasse Krankengeld zurück verlangen?

von Michi03.03.2009 | 22:57
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ich hab nen Problem: Während des Bezuges von ALG1, also viel später nach meiner Aussteuerung aus der Krankenkasse, hatte ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Nun nach edlichem hin und her bekomme ich nen Brief vom DRV Bund, in dem ich die Frage beantworten soll, ob ich einen evtl. Rentenbeginn ab dem Ende meiner Reha, wo ich noch Kankengeld bezog, oder einem evtl Beginn mit dem Datum der Rentensntragsstellung, da bezog ich ALG1, haben möchte.Ich habe etwas Angst, dass wenn ich dem späteren Zeitpunkt wähle, weil der sich für mich besser darstellt, ich der Krankenkasse mein Krankengeld persönlich zurück zahlen muss, weil die ja wegen meiner Entscheidung das Geld von der Rentenversicherung nicht zurück erhalten. Nach dem Motto: Sehr geehrter Herr XXX, weil Sie sich für einen späteren Renteneintritt entschieden haben, erhalten wir als Krankenkasse einen Teil des an Ihnen gezahlten Krankengeldes nicht zurück, deswegen belangen wir Sie dafür!! KANN DAS SEIN?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie nicht von der KK aufgefordert wurden, einen Rentenantrag zu stellen (eingeschränktes Dispositionsrecht), werden Sie nie aufgefordert das KK-Geld zurückzuzahlen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wenn Sie von der AfA aufgefordert wurden eine Reha-Massnahme zu beantragen haben Sie nicht die Wahlmöglichkeit wann Rentenbeginn sein soll. Sie brauchen dann nicht befürchten, dass die AfA von Ihnen Geld haben will. Das macht die DRV mit der AfA klar.

3 Antworten

-_-am 03.03.2009 | 23:21
Wenn Sie die Krankenkasse oder ein anderer vorrangig Verpflichteter Leistungsträger seinerzeit nicht zur Stellung des Reha-Antrags aufgefordert hat, ist Ihr Dispositionsrecht (das Recht zur Verfügung) nicht eingeschränkt. Sie können dann selbst entscheiden. Nur wenn Ihnen eine fristsetzende schriftliche Aufforderung der Krankenkasse zugegangen war, den Reha-Antrag zu stellen, müssen Sie deren Einverständnis einholen, das aber nicht erteilt werden würde. Sie müssen also nicht fürchten, bei dem späteren Rentenbeginn aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Wenn das Kranken- und Arbeitslosengeld höher war, macht es für Sie vermutlich überhaupt keinen Unterschied. Sie können aber die Sachbearbeitung anrufen und sich die Angelegenheit in Ihrem individuellen Einzelfall noch einmal gut erklären lassen. Die Telefonnummer müsste auf dem Schreiben stehen.
Michiam 04.03.2009 | 09:55
Vielen Dank für die schnellen Antworten! Wenn ich das nun richtig verstanden habe, kann aber dann das Arbeitsamt mich zu einem früheren Rentenbeginn zwingen? Denn ab 03/2008 bekam ich ALG1,sollte dann einen Antrag auf Rehabil stellen, also Rentenantrag.Der Antrag erfolgte dann 05/2008.Nun soll ich mir aussuchen, ob Rentenbeginn 05/2007(Ende Reha) oder 05/2008(Antragstellung)sein soll.Kann bei Wahl 05/2008 das ArbAmt sich an mich persönlich wenden, um Geld zwischen 03/2008-05/2008 zurück zu fordern?Ab 05/2008 werden die ja vom Rentenversicherer das Geld zurück erhalten,zumindest einen Teil. Habt vielen vielen Dank!!! Michi
Michiam 04.03.2009 | 23:06
Vielen Dank! Finde es toll, dass einem hier so schnell geholfen wird!!Aber nochmal kurz: Mir hat die Rentenversicherung die Wahl gelassen, obwohl die AfA mich damals aufgefordert hatte, einen Rentanantrag zu stellen. Ich habe aber nun den späteren Termin gewählt, da weder bei nem Tel mit der Afa noch mit der KK etwas raus gekommen ist. Die haben nicht wirklich verstanden, was ich eigentlich von denen wollte. Nochmals vielen Dank und weiter so!Ihr seit sicher eine tolle Hilfe für die hilfesuchenden Menschen Michi
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