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Experten-Antwort

Kann man eine LTA-Maßnahme fristlos kündigen?

von Robert D.18.07.2019 | 11:16
467 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich habe vor Kurzem mit einer Integrationsmaßnahme im Rahmen meiner LTA begonnen, die mir aber leider nicht so zusagt. Sollte ich jetzt spontan arbeitstechnisch was anderes finden, kann ich von mir selber aus diese Maßnahme fristlos kündigen oder muss ich da bestimmte Fristen wie bei einem Arbeitsverhältnis einhalten? Ich nehme ausserdem an, das diese Kündigung schriftlich zu erfolgen hat, oder? Gruß Robert

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich gehe davon aus, dass Ihnen die Integrationsmaßnahme von Ihrem Rentenversicherungsträger mit Bescheid bewilligt worden ist. Die Auswahl dieser Leistung wird vermutlich in Zusammenarbeit mit dem Rehabilitations-Fachberater und Ihnen erfolgt sein. Wenn Sie diese Maßnahme für nicht geeignet ansehen, sollten Sie zunächst unbedingt den Maßnahmeträger und Ihren Rehabilitations-Fachberater kontaktieren, um eine Lösung zu finden.

Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Maßnahme ergeben sich aus dem Bewilligungsbescheid und den Anlagen dazu. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, die Maßnahme eigenständig abzubrechen. Kündigungsfristen bestehen nicht. Allerdings sollten Sie bedenken, dass mit Abbruch auch kein Anspruch auf Übergangsgeld mehr besteht.

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2 Antworten

Robert D.am 18.07.2019 | 12:18
Danke für die Auskunft, das klingt ja total unproblematisch, wenn es keine "Kündigungs"- oder Abbruchfristen gibt.
???am 18.07.2019 | 11:41
"Kündigen" können Sie nur, wenn Sie einen Vertrag geschlossen haben. Das ist bei Integrationsmaßnahmen meines Wissens nicht der Fall. Von daher ist es ausreichend, wenn Sie Ihren Kursleiter informieren, wenn Sie Ihren neuen Arbeitsplatz sicher haben.
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