Hallo helga,
zu Ihrer Frage, ob Rente und Gründungszuschuss gleichzeitig beantragt und bezogen werden kann, hat „KSC“ recht, beantragen können Sie grundsätzlich alles. Ein gleichzeitiger Bezug ist grundsätzlich möglich, siehe herzu unter folgendem Link:
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=7243
Allerdings setzt die Gewährung eines Gründungszuschusses im Rahmen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 Abs. 3 Nr. 5 SGB IX voraus, dass die Voraussetzungen nach § 57 SGB III vorliegen müssen. Voraussetzung ist somit, dass Sie eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit aufnehmen müssen. Dies erfordert aber mindestens, einen Aufwand von 15 Stunden pro Woche für die selbständige Tätigkeit. Inwieweit allerdings ein Businessplan, der in Ihrem Fall (anfänglich) lediglich diese 15 Stunden vorsieht zur Gewährung bei Ihnen ausreicht, kann in diesem Forum nicht abschließend geklärt werden.
Stellen Sie daher den Antrag und sprechen Sie im Einzelfall mit Ihrem Sachbearbeiter darüber, welchen zeitlichen Umfang in Ihrem konkreten Einzelfall von Ihnen gefordert wird, um (noch) von einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit ausgehen zu können.
Ob über den eventuell zeitgleich gestellten EM-Antrag überhaupt sofort entschieden werden wird, oder ob das Verfahren bis zum Abschluss der Teilhabe am Arbeitsleben ausgesetzt werden wird, kann in diesem Forum leider nicht beantwortet werden, da es sich hier immer um eine Entscheidung im Einzelfall handelt.