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Experten-Antwort

Kann man EM-Rente und Gründungszuschuss zeitgleich beantragen und beziehen?

von helga20.09.2011 | 10:36
1464 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Mich würde folgends interessieren. Kann man einen EM-Antrag (ziel max. halbe EM-Rente) und Gründungszuschuss im Rahmen einer berufl. Reha zeitgleich stellen und beziehen? Ich komme lt. meinen Ärzten nur über eine Selbständigkeit wieder zurück ins Arbeitsleben. Wiedereingliederung geht nicht, da ich keinen Job habe. Sollte dies nicht klappen, würde ja noch der Antrag auf EM-Rente laufen. Geht das? danke

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo helga,

zu Ihrer Frage, ob Rente und Gründungszuschuss gleichzeitig beantragt und bezogen werden kann, hat „KSC“ recht, beantragen können Sie grundsätzlich alles. Ein gleichzeitiger Bezug ist grundsätzlich möglich, siehe herzu unter folgendem Link:

https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=7243

Allerdings setzt die Gewährung eines Gründungszuschusses im Rahmen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 Abs. 3 Nr. 5 voraus, dass die Voraussetzungen nach § 57 SGB III vorliegen müssen. Voraussetzung ist somit, dass Sie eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit aufnehmen müssen. Dies erfordert aber mindestens, einen Aufwand von 15 Stunden pro Woche für die selbständige Tätigkeit. Inwieweit allerdings ein Businessplan, der in Ihrem Fall (anfänglich) lediglich diese 15 Stunden vorsieht zur Gewährung bei Ihnen ausreicht, kann in diesem Forum nicht abschließend geklärt werden.

Stellen Sie daher den Antrag und sprechen Sie im Einzelfall mit Ihrem Sachbearbeiter darüber, welchen zeitlichen Umfang in Ihrem konkreten Einzelfall von Ihnen gefordert wird, um (noch) von einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit ausgehen zu können.

Ob über den eventuell zeitgleich gestellten EM-Antrag überhaupt sofort entschieden werden wird, oder ob das Verfahren bis zum Abschluss der Teilhabe am Arbeitsleben ausgesetzt werden wird, kann in diesem Forum leider nicht beantwortet werden, da es sich hier immer um eine Entscheidung im Einzelfall handelt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo helga,<br />

<br />

zu Ihrer Frage, ob Rente und Gründungszuschuss gleichzeitig beantragt und bezogen werden kann, hat „KSC“ recht, beantragen können Sie grundsätzlich alles. Ein gleichzeitiger Bezug ist grundsätzlich möglich, siehe herzu unter folgendem Link:<br />

Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Allerdings setzt die Gewährung eines Gründungszuschusses im Rahmen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 Abs. 3 Nr. 5 SGB IX voraus, dass die Voraussetzungen nach § 57 SGB III vorliegen müssen. Voraussetzung ist somit, dass Sie eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit aufnehmen müssen. Dies erfordert aber mindestens, einen Aufwand von 15 Stunden pro Woche für die selbständige Tätigkeit. Inwieweit allerdings ein Businessplan, der in Ihrem Fall (anfänglich) lediglich diese 15 Stunden vorsieht zur Gewährung bei Ihnen ausreicht, kann in diesem Forum nicht abschließend geklärt werden. <br />

Stellen Sie daher den Antrag und sprechen Sie im Einzelfall mit Ihrem Sachbearbeiter darüber, welchen zeitlichen Umfang in Ihrem konkreten Einzelfall von Ihnen gefordert wird, um (noch) von einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit ausgehen zu können. <br />

Ob über den eventuell zeitgleich gestellten EM-Antrag überhaupt sofort entschieden werden wird, oder ob das Verfahren bis zum Abschluss der Teilhabe am Arbeitsleben ausgesetzt werden wird, kann in diesem Forum leider nicht beantwortet werden, da es sich hier immer um eine Entscheidung im Einzelfall handelt. <br />

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo helga,

zu Ihrer Frage, ob Rente und Gründungszuschuss gleichzeitig beantragt und bezogen werden kann, hat „KSC“ recht, beantragen können Sie grundsätzlich alles. Ein gleichzeitiger Bezug ist grundsätzlich möglich, siehe herzu unter folgendem Link:

https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=7243

Allerdings setzt die Gewährung eines Gründungszuschusses im Rahmen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 Abs. 3 Nr. 5 SGB IX voraus, dass die Voraussetzungen nach § 57 SGB III vorliegen müssen. Voraussetzung ist somit, dass Sie eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit aufnehmen müssen. Dies erfordert aber mindestens, einen Aufwand von 15 Stunden pro Woche für die selbständige Tätigkeit. Inwieweit allerdings ein Businessplan, der in Ihrem Fall (anfänglich) lediglich diese 15 Stunden vorsieht zur Gewährung bei Ihnen ausreicht, kann in diesem Forum nicht abschließend geklärt werden.

Stellen Sie daher den Antrag und sprechen Sie im Einzelfall mit Ihrem Sachbearbeiter darüber, welchen zeitlichen Umfang in Ihrem konkreten Einzelfall von Ihnen gefordert wird, um (noch) von einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit ausgehen zu können.

Ob über den eventuell zeitgleich gestellten EM-Antrag überhaupt sofort entschieden werden wird, oder ob das Verfahren bis zum Abschluss der Teilhabe am Arbeitsleben ausgesetzt werden wird, kann in diesem Forum leider nicht beantwortet werden, da es sich hier immer um eine Entscheidung im Einzelfall handelt.

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2 Antworten

KSCam 20.09.2011 | 12:28
Beantragen dürfen Sie alles, es ist auch nicht verboten mehrere Anträge parallel laufen zu lassen. Ob das immer sinnvoll ist und was letztlich bei den Anträgen rauskommt, steht auf einem anderen Blatt. Wenn mein Hauptziel die Wiedereingliederung in die Arbeit ist und ich mich selbständig zu machen plane, würde ich zunächst mal den Gründungszuschuss beantragen.....
helgaam 20.09.2011 | 13:29
[hallo ksc, danke für die info. zählt also ein gründungszuschuss wie eine wiedereingliederung im rahmen einer beruflichen Reha? ich hab ja keinen arbeitgeber, wo ich eine stufenweise wiedereingliederung machen kann. mein arzt meint, ich sollte es über eine selbständigkeit machen. er traut mir das -trotz krankheit- zu. ist der gründungszuschuss über die berufliche reha genauso wie über das alg1? oder gibts da unterschiede? danke helga
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