Bei manchen DRV werden bei einer Umdeutung wohl gleich die Renten ohne formellen Rentenantrag bescheidsmäßig bewilligt[/quote]Hallo =//=,
ist das gesetzlich überhaupt in irgendeiner Weise abgesichert? (Leistung ohne persönlichen Antrag, wenn nicht andere Leistungsträger die Antragsberechtigung haben)
Zudem wird hier ggf. in Arbeitnehmerrechte eingegriffen (z. B. ÖD), die ein sofortiges Ende des Arbeitsverhältnisses vorsehen. Ich halte die sofortige EM-Bescheiderteilung daher für sehr bedenklich! Das könnte in Richtung 'Amtshaftung' gehen ...
> Experte/in: Zu beachten ist aber, dass eine Antragsrücknahme nur möglich ist, solange die Rente noch nicht bindend bewilligt wurde.
Und wenn gar kein Antrag gestellt worden ist? ;-)
Gruß
w.
[/quote]
Ich bin mir nicht sicher, ob diese Verfahrensweise rechtlich abgesichert ist.
Ich habe schon Krankenkassen erlebt, die auf einer Bescheidserteilung bestanden, obwohl noch kein formeller Rentenantrag vorlag. Bei meiner DRV wird dem aber nicht entsprochen!!! Ich halte es auch für sehr bedenklich, im Prinzip ohne Wissen des Versicherten eine EM-Rente zu gewähren.
Auszug aus der rechtlichen Arbeitsanweisung zu § 116 SGB VI, Auslegungsfragen:
" Frage 13:
Ist, sofern die aktuell vorliegenden Unterlagen ausreichen, eine Rente wegen Erwerbsminderung zu bewilligen, wenn der Versicherte bislang noch keine Rente bezieht, weil er der Umdeutung des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe ausdrücklich widerspricht oder keine Rentenantragsformulare eingereicht hat?
Antwort:
Die Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung kann nicht erfolgen. Der Versicherte hat sich bewusst gegen die Festsetzung einer Rente wegen Erwerbsminderung entschieden.
Die Feststellung, dass aus der Rentenantragsfiktion keine Rechte mehr hergeleitet werden können und der Versagungsbescheid wegen fehlender Mitwirkung (§ 66 SGB 1) des Versicherten, der keine Antragsformulare eingereicht hatte, entfalten insoweit Schutzwirkung, als der Versicherte darauf vertraut hat, dass ohne sein aktives Mitwirken keine Rente wegen Erwerbsminderung festgesetzt wird."
Meines Erachtens geht aus dieser Antwort hervor, dass der Rentenbescheid nicht ohne Wissen und ohne formellen Rentenantrag erteilt werden darf.