Ich habe eine Frage, die etwas kurios ist.
Aber vorweg. Ich scheide zum Ende des Jahres aus unserem Unternehmen aus, mit Einhaltung der Kündigungsfrist. Ich erhalte eine Abfindung, die erst im Januar 2016 mit Variante Hauptarbeitnehmer ohne weitere steuerpflichtige Einkünfte im Jahr 2016 ausgezahlt wird, so daß ich die Abfindung mit Steuerklasse 1 bekomme. Eigentlich wollte ich ab Januar auch Witwenrente beantragen, wovon mir abgeraten wurde.
Da sich dann die Witwenrente als Steuerklasse 1 gilt und die Abfindung mit Steuerklasse 6 bezahlt werden würde.
Nun meine Frage, ist es möglich, sich einen geringeren Betrag (z. B. 450 Euro) der Witwenrente auszahlen zu lassen, so daß es steuerfrei wäre, anstatt 800 Euro (das wäre der "reguläre" Betrag)?
Oder sollte ich die Witwenrente dann doch lieber erst ein Jahr später beantragen.
Daß ich KV etc. für das eine Jahr selbst bezahlen muß, ist mir bekannt.
Vielen Dank für alle Antworten.