Die Rentenversicherung muss in einem solchen Falle den Reha-Antrag in einen Rentenantrag umdeuten. Der Formantrag ist lediglich notwendig, um den Rentenbescheid korrekt erteilen zu können. Ihre Chancen, das Nichtvorliegen einer Erwerbsminderung nachzuweisen, kann ich nicht beurteilen.
Nach Erhalt des Bescheides über die Bewilligung der Rente wegen Erwerbsminderung wäre in Ihrem Falle eine Umstellung in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen überlegenswert, weil die nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlten Beiträge bei der Berechnung der Rente wegen Erwerbsminderung nicht berücksichtigt werden. Sie sind erst ab Beginn der Altersrente in die Berechnung einzubeziehen. Evtl. ergibt sich dadurch ein etwas höherer Rentenbetrag.