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Kann mich DRV zur Eingliederung "zwingen"???

von sandab07.04.2008 | 20:48
1998 Ansichten
2 Antworten

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guten tag! ich habe ein großes problem. befinde mich auf reha. ich bin noch nicht gekündigt, und überlege evtl. selbst zu kündigen (mit attest vom arzt, damit keine sperrzeit eintritt). nun meine frage: kann mich der rententräger "zwingen" in meinem jetzigen job eine "wiedereinglieferung" zu machen? also die arbeitszeit nach und nach steigern? das geht aber so gut wie nicht in meinem job. auch möchte ich das nicht, da mich dies "diskriminieren" würde. ich überlege lieber mir einen neuen job zu suchen (während ich krankgeschrieben bin). muß ich tun, was mir der rententräger rät? wird mein arbeitgeber ohne mein wissen über eine evtl. wiedereingliederung informiert??? danke sandra

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die DRV kann Sie nicht zu einer Einglierung zwingen. Es kann nur in einem Fachgespräch eine Empfehlung sein. Die Entscheidung liegt immer bei Ihnen.

1 Antworten

Nixam 08.04.2008 | 07:02
Der Rentenversicherungsträger kann Sie zu keiner Zeit zwingen, in Ihren alten Beruf zurückzukehren, wenn Sie das selbst nicht wünschen. Fangen wir mal von vorne an: Sie nehmen an einer medizinischen Leistung zur Rehabilitation teil. Hier sprechen Sie ja auch mit den Ärzten der Klinik und es gibt ein Abschlussgespräch. In der Regel kommt auch ein Fachberater für Rehabilitation von der Deutschen Rentenversicherung in den Kliniken vorbei und Sie können sich zu einem Gespräch mit diesem anmelden. Hier können Sie alle Ihre Fragen mit dem Fachberater für Rehabilitation vor Ort erläutern. Im Entlassungsbericht wird zunächst die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben angeregt, wenn Sie das mit den Klinikärzten so besprechen. Diesen Entlassungsbericht bekommt dann Ihr Sachbearbeiter in der Deutschen Rentenversicherung und legt den Aktenvorgang dem für Sie zuständigen Fachberater für Rehabilitation Ihres RV-Trägers vor. Dieser lädt Sie zu einem Fachberatergespräch ein. Er bespricht mit Ihnen Ihre aktuelle Berufssituation und klärt mit Ihnen alle Fragen. Der RV-Träger ist bemüht, Sie in einen LEIDENSGERECHTEN BERUF in Brot und Arbeit zu bringen. Ziel ist es NICHT, Sie in Ihren alten Beruf REINZUZWINGEN, wenn Sie das nicht wünschen. WENN SIE NICHT AN IHREN BISHERIGEN ARBEITSPLATZ ZURÜCKKEHREN MÖCHTEN, ZWINGT SIE DER RV-TRÄGER AUF KEINEN FALL DAZU. Der Fachberater bespricht mit Ihnen auch die Vorgehensweise bei der Kündigung, damit Ihnen keine finanziellen Nachteile (Sperrzeit etc) entstehen, wenn Sie das wünschen. Er zeigt Ihnen Berufsalternativen auf. Am bestehen Sie wenden sich schon in der Klinik an den Fachberater für Rehabilitation, der in der Klinik seine Sprechzeiten hat und besprechen sich mit ihm. Er leitet den Gesprächsvermerk mit Schilderung zu Ihrer aktuellen Situation etc. an den zuständigen Fachberater für Rehabilitation bei Ihrer Deutschen Rentenversicherung und leitet alles weitere in die Wege. Der Arbeitgeber wird - ohne Ihr Einverständnis - zu keiner Zeit informiert. Wenn Sie das Risiko vermeiden möchten, dass Ihr Beratungsbedarf in Sachen Berufliche Rehabilitation in Ihrem Aktenvorgang/Entlassungsbericht nicht untergeht, dann rufen Sie bei Ihrem Sachbearbeiter für Rehabilitation an und lassen Sie einen Telefonvermerk für die Akte fertigen: Versicherter wünscht Gespräch mit Fachberater nach Vorlage des Entlassungsberichts. So sind Sie auf der sicheren Seite und werden auf jeden Fall beim RV-Träger zu einem Gespräch mit dem zuständigen Fachberater eingeladen. Nix
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