Ergänzend zur Antwort von Antonius kann gesagt werden, dass nicht in jedem Fall eine Überprüfung stattfindet. Bitte fragen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach, ob eine Überprüfung vorgesehen ist.
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Ergänzend zur Antwort von Antonius kann gesagt werden, dass nicht in jedem Fall eine Überprüfung stattfindet. Bitte fragen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach, ob eine Überprüfung vorgesehen ist.
Wenn Sie mit 63 Jahren eine Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, ist der Altersrente bei Jahrgang 1954 ein Rentenabschlag von 9,6 % enthalten.
Der Rentenabschlag von 9,6 % bleibt für die gesamte Rentenbezugsdauer bestehen.
Die Umwandlung in eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei mit 65 Jahren in Anspruch genommen werden kann, ist nicht möglich.
Wann die Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt wird, ist unbeachtlich - sofren dies vor dem 65. Lebenjahr der Fall ist, kann die abschlagsfreie Altersrente eben bereits ab 65 beginnen; ansonsten erst mit Folgemonat der Erfüllung der Wartezeit.
Sofern mit der Frage nach den 45 Jahren, der vielen immer noch bekannte Vertrauensschutz für einen dann abschlagsfreie Altersrente vor 60 gemeint ist, bleibt anzumerken, dass der Vertrauensschutztatbestand 45 Jahre Pflichtbeitragszeiten nur für Versicherte gegolten hat, die bis 31.12.1941 geboren sind.
mfG
Die 45 Jahre müssen nicht durchgehend sein; sie können auch mit Unterbrechungen erreicht werden.
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