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kann mir einer antwort geben.?

von manni08.08.2007 | 14:22
1923 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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bin erwerbsunfähigkeitsrentner auf unbestimmte dauer. wie sicher ist da das meine rente weitergewährt wird. bei bestehenden krankheiten mit verschlechterung. gegebenenfalls bei einer nachprüfung. erbitte kompetente antworten wer weiß bescheid. hab unruhe deswegen. mache mir gedanken. das die rente wegfällt evtl. trotz krankheiten.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

4
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ergänzend zur Antwort von Antonius kann gesagt werden, dass nicht in jedem Fall eine Überprüfung stattfindet. Bitte fragen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach, ob eine Überprüfung vorgesehen ist.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wenn Sie mit 63 Jahren eine Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, ist der Altersrente bei Jahrgang 1954 ein Rentenabschlag von 9,6 % enthalten.

Der Rentenabschlag von 9,6 % bleibt für die gesamte Rentenbezugsdauer bestehen.

Die Umwandlung in eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei mit 65 Jahren in Anspruch genommen werden kann, ist nicht möglich.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Wann die Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt wird, ist unbeachtlich - sofren dies vor dem 65. Lebenjahr der Fall ist, kann die abschlagsfreie Altersrente eben bereits ab 65 beginnen; ansonsten erst mit Folgemonat der Erfüllung der Wartezeit.

Sofern mit der Frage nach den 45 Jahren, der vielen immer noch bekannte Vertrauensschutz für einen dann abschlagsfreie Altersrente vor 60 gemeint ist, bleibt anzumerken, dass der Vertrauensschutztatbestand 45 Jahre Pflichtbeitragszeiten nur für Versicherte gegolten hat, die bis 31.12.1941 geboren sind.

mfG

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Die 45 Jahre müssen nicht durchgehend sein; sie können auch mit Unterbrechungen erreicht werden.

12 Antworten

no nameam 08.08.2007 | 14:38
Diese Sicherheit kann Ihnen niemand zu 100 %garantieren. Wenn sich aber Ihr Zustand verschlechtert hat und der Sozialärztliche Dienst der Deutschen Rentenversicherung dies auch feststellt, wird ihre Rente weiter gewährt!
Antoniusam 08.08.2007 | 14:33
Kann es sein, dass Sie Ihre Frage am 04.08.2007, unter dem Nicknamen "Hamann" schon mal gestellt haben ? Nach wie vor gilt: Solange keine wesentliche Besserung Ihres Gesundheitszustandes eintritt und Ihnen auch weiterhin keine berufliche Tätigkeit von mehr als drei Stunden täglich zugemutet werden kann, werden gewöhnlich keine Renten entzogen. Da die Überprüfungen jedoch individuell verschieden sind, müssen Sie schon geduldig abwarten, wie in Ihrem Fall entschieden wird.
Wie oft noch?am 08.08.2007 | 14:50
Wurde hier zig-mal diskutiert.
User2am 08.08.2007 | 14:52
Im Rahmen der in Fahrt kommenden Konjunktur wird es bald wieder Vollbeschäftigung geben, dann ist endlich Schluss mit arbeitsmarktbedingten Renten und die die wirklich krankheitsbedingt Rente bekommen, denen werden wir leidensgerechte Arbeitsplätze zuweisen! Es geht voran!!
Susanneam 08.08.2007 | 18:30
Wenn ich insgesamt 45 Jahre ( nicht zusammenhängend ) eingezahlt habe und möchte mit 63 mit gekürzter Rente in den Vorruhestand gehen, bekomme ich dann ab 65 ( Jahrgang 1954 ) die volle Rente?
skatam 08.08.2007 | 19:06
hamman / manni, wer immer solche faulenzer-fragen stellt gehört unter ZWANGSARBEIT gestellt .. z.b. als Löschmeister bei der REDAKTION oder Steinekloppen in SIBIRIEN .. skat
mausiam 09.08.2007 | 18:56
Susanneam 10.08.2007 | 16:59
...was soll so eine Mistantwort? Ich sitze nicht mein Leben lang vor dem Rechner und beschäftige mich mit derartigen Fragen. Ich habe eine konkrete Frage, dieselbe hatten vielleicht schon tausende vor mir und werden tausende nach mir haben, also was soll der Mist, eine derart dämliche Antwort zu senden? Entweder Sie wissen es - oder lassen es.
Antoniusam 10.08.2007 | 18:52
Verzeihung ! Ich habe gerade erst bemerkt, dass Sie bereits, eine hoffentlich zufriedenstellende, Expertenantwort erhalten haben ! MfG
Antoniusam 10.08.2007 | 18:41
Hallo Susanne, die Bemerkung von User "Wie oft noch?" bezog sich nicht auf Ihre Frage sondern auf die Frage von "manni", der diese mindestens schon zwei mal gestellt hat. Abgesehen davon, dass diese Frage schon unzählige Male hier aufgetaucht ist. Damit auch Ihre Frage kompetent beantwortet werden kann, sollten Sie sie noch einmal einstellen und zwar unter einem eigenen Thema. (Auf "Neues Thema erstellen" klicken !) Ich selbst weiß leider keine Antwort auf Ihre Frage. MfG
Peteram 15.08.2007 | 15:10
Müssen die 45 Beitragsjahre zum Erhalt der Vollrente ab 65+ ununterbrochen eingezahlt sein, oder darf diese Zeit unterbrochen sein durch z. B. kurze Selbstständiogkeit ohne Renteneinzahlung? Danke für eine Antwort.
Peteram 21.08.2007 | 17:54
Danke für die Antwort, aber die verstehe ich leider nicht. Meine Frage war nur, ob 45 Jahre lang ohne Unterbrechung eingezahlt werden muss, oder ob sich die 45 Jahre auch auf z. B. insgesamt 46 Jahre belaufen können, also mit einem Jahr Unterbrechung?
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