Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Kann Müterrente noch teuerer werden?

von Konrad Schießl07.03.2014 | 16:05
4440 Ansichten
23 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Nämlich für folgende Rentenbiografie. Mutter mit zwei Kindern, vor 1992 geboren. Sonst keine Beschäftigung und Beitragszahlung. Bei nunmehr vier Entgeltpunkten, könnte der fehlende fünfte EP. durch einen Mini- job mit 18,90% und 85,05 Euro Gesamt- beitrag nach einem Jahr Beschäftigung erreicht werden. Für die Mutter kostet dies monatlich bei 3,9%-, mtl. 17,55 x 12= 210,60 im Jahr Natürlich auch für eine Mutter, die bereits das Rentenalter erreicht hat mit Euro 1020,60 voller Beitrags Zahlung(85,05x12). Lukrativ, wenn man bedenkt, es entsteht bei 28,14 Rentenwert derzeit x vier EP. 112,56 Bruttorente, im Jahr 1350,,72 minus 10,25% für Kr./PflV. 1212,27 Zahl- betrag jährlich. Natürlich weiß auch ich, das Gesetz gilt noch nicht. Bin sicher, die Räuberin der Rentenkasse wird dies zu lassen. MfG.

23 Antworten

Andi G. Tränkeam 07.03.2014 | 17:40
schön und richtig gerechnet. Und was soll uns das sagen ? Es gibt auch Frauen die haben 3 Kinder und bekommen noch gar keine Rente, die bekommen dann 6 Entgeltpunkte und Rente ohne selbst etwas eingezahlt zu haben. Ich finde das gut so :-)
Brigitteam 07.03.2014 | 19:04
Es ist auch gut so. Aber warum müssen das nur die Arbeitnehmer bezahlen, die in die DRV einzahlen? Was ist mit den Ärzten, Anwälten, Beamten, Selbständigen. Das geht alle an!!! Aber es ist natürlich leichter, sich aus der Rentenkasse zu bedienen.
Herz1952am 07.03.2014 | 19:15
Die Deutsche Rentenversicherung Bund setzt sich lt. einer Pressemitteilung von 13.02.2014 dafür ein, dass die Mütterrente nicht nur teilweise, sondern voll steuerfinanziert werden soll. Im Prinzip halte ich das auch für richtig. Hat schon jemand ausgerechnet, was eine Kind bis zum Berufsalter kostet? Gut, es wird Kindergeld bezahlt, das bei weitem nicht die Kosten deckt. Und die Ausgaben für Kinder sind in der Regel mit Umsatzsteuer belastet. Nach wie vor gilt für Rentenleistungen ein Generationenvertrag. Was ist wenn es zu wenig Kinder gibt, die den Vertrag (eventuell) aufrecht erhalten können? Was ist dann mit den Renten der "Kinderlosen"? Ach so, die werden "kapitalgedeckt". Aber wer konsumiert die Produkte, oder stellt sie her, die durch Arbeit und Kapitaleinsatz entstehen? Beispiel 2008: Was sind Häuser wert, die niemand kaufen oder mieten kann? Ich wünsche den jüngeren Generationen - ob mit oder ohne Kind(ern), dass sie eine Lösung dafür finden. Herz1952
Larsam 07.03.2014 | 19:02
Was wollen Sie Schiko uns sagen, die Mütterrente ist genau das richtige Gesetz das kommt. Viele Mütter haben doch durch die Kindererziehung wenig Rente, andere haben einen gut bezahlten Job machen sich ohne Kinder ein schlaues Leben.
W*lfgangam 07.03.2014 | 19:22
...so richtig teuer wird es erst dann, wenn die Mütter mit ihren 92.ff KEZ/doppelBÜZ/aufgewerteten BÜZ/MiniPB kommen - der 'Bauch' kommt erst noch, und er geht demnächst los - parallel zur Mütterrente, dafür aus Steuermitteln. Geht die Infrastruktur eben noch weiter auf den maroden Asphalt ...ältere Mütter müssen ja auch nicht mehr mit dem Rollator über die Autobahn *g Was Konrad Schießl oben gesagt hat, alles richtig - aber seit dem Referentenentwurf bekannt ...gut, dass er nicht noch den Tacheles-Vordruck hier abgebildet hat ;-) Gruß w.
Brigitteam 07.03.2014 | 21:41
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
W*lfgang schrieb

Liebe Barbara,

ein Nachtrag zu diesem Absatz oben. Es erfolgt ja zz. gerade keine Umverteilung der Beiträge für die KEZ, die Solidargemeinschaft der DRV trägt sie nicht über Beiträge - das wird rein aus Steuermittel gegenfinanziert, bisher.

Da mag der berufsständisch Versorgte (bzw. dessen Ehefrau), der Selbstständige (bzw. dessen Ehefrau), der Beamte (bzw. dessen Ehefrau) - da wird es schon kritisch, weil diese Personen häufig gar keinen Rentenanspruch jemals erworben, um Nutznießer des Solidarsystems/DRV sein zu können - aber/also die 2 Erstgenannten ja durchaus noch Rentenleistungen aus früheren Zeiten abgreifen können.

Bei der Mütterrente sag ich mir/Beamter ...na endlich, aus Beiträgen, „ihr wollt's haben, ihr sollt zahlen“.

Dass Versicherungsfremde in der DRV nichts zu suchen haben und ggf. geringe Versicherungszeiten mit KEZ aufwerten – da teile ich Ihre Meinung (!), sofern sie die Mindestvoraussetzungen dafür nicht erfüllen, sehe ich auch ein ...warum für obige Personen die Anerkennung von KEZ 'geöffnet' worden ist, müssen Sie die entscheidenden Gerichte hinterfragen (Richterin mit kurzen DRV-Zeiten als Migrationshintergrund, da fehlten eben nur die KEZ für 60 Monate/Rentenanspruch - nicht ernst gemeint ;-)

Gruß

w.

...das mit Mütterrente (Geburten vor '92)/rein Beitragsfinanziert müssen Sie Frau N. fragen, warum sie dafür die Rentenkasse plündert. Früher waren es die Vertriebenen/Spätaussiedler, dann vermeintlich der 'Osten', heute werden's die 'Mütter' sein - die erste Personengruppe fehlt inzwischen mengenmäßig. Das Blüm'sche Statement „Die Renten sind sicher“ kann sie nach nur 4-jähriger Amtszeit mit diese Aktion für die Geschichtsbücher der DRV nicht toppen :-)

Kann das mal einer übersetzen?
W*lfgangam 08.03.2014 | 14:55
Hallo Brigitte, war Rentenchinesisch. Vereinfacht, die jüngeren Mütter mit den ab 1992 geborenen Kindern werden richtig teuer und das geht in den nächsten Jahren los. Gruß w.
S. Schmidtkeam 08.03.2014 | 15:34
"Aber warum müssen das nur die Arbeitnehmer bezahlen, die in die DRV einzahlen? Was ist mit den Ärzten, Anwälten, Beamten, Selbständigen. Das geht alle an!!! Aber es ist natürlich leichter, sich aus der Rentenkasse zu bedienen." So ist es. Die Mütterrente ist grob rechtsstaatswidrig, da diese rechtsstaatlichen und sozialstaatlichen Grundsätzen widerspricht. Aber was nützt es. Die Rechtssprechung steht auf der Seite der Regierung und das leider regelmäßig, wenn es um die Sozialkassen geht. Und die CDU-Wähler lachen sich ins Fäustchen. Sie werden für die Rentenpolitik ihrer CDU-Regierung nicht zur Kasse gebeten. Zahlen müssen andere.
Linaam 08.03.2014 | 17:14
CDU- Wähler werden nicht zur Kasse gebeten? verstehe ich nicht. Was glauben Sie wieviel kleine Leute CDU wählen.
S. Schmidtkeam 08.03.2014 | 17:35
Naja, sicherlich wird es kleine Leute geben, die CDU wählen, aber relativ gesehen, wird das eine Minderheit sein und nicht ins Gewicht fallen. Oder wenn ich jetzt 3 Kinder hätte und dafür Mütterrente in nachhinein kriegen würde, dann würde ich mir auch überlegen, ob ich zum Danke nicht CDU wählen sollte.
DarkKnight RVam 10.03.2014 | 10:49
Ne und was werden sich die Mütter erstmal freuen, die durch den zusätzlichen Entgeltpunkte (noch besser, die zusätzlichen Entgeltpunkte) in die Steuerpflicht reinwachsen, weil die Rente dann über dem Grundfreibetrag liegt....... Da fließt die Rente in die Steuerkasse.... 8-)
Erna S.am 10.03.2014 | 13:50
Na soviele werden das nicht sein. Ich denke eher an jene, die Grundsicherung bekommen und dann die Mütterrente angerechnet bekommen. Aber auch das werden relativ gesehen ebenfalls nicht viele sein.
Konrad Schießlam 10.03.2014 | 18:44
Die Rente fliest doch nicht in die Steuer- kasse, eine solche Kasse gibt es auch nicht. Natürlich kann es schon vorkommen, dass durch diese Änderung das zu versteuernde Einkommen das Existenzminimum von Euro 8354/16708 led.vh. für 2014 übersteigt. Ab selbst, dann sind die vollen 28,14 oder mehr nicht steuerpflicht. Erst im Jahre 2040 setzt die 100% Ver- steuerung ein. Lasst doch die Tassen in den Schrank. MfG.
W*lfgangam 10.03.2014 | 19:17
Zitat von S. Schmidtke anzeigenausblenden
...nennen Sie mir einen Grund, warum Nichtberechtigte der DRV für die von der Politik _im_ System der DRV gepimpten KEZ-Leistungen auch nur einen Cent dazu geben sollen? Oder werden Sie genauso gern und selbstverständlich an der Dachschaden-Versicherung Ihrer Nachbarn mit Beiträgen zur Kasse gebeten, auch wenn Sie nur noch im Zelt schlafen? ;-) Gruß w. PS: natürlich werden KEZ-Leistungen aktuell schon aus (auch meinen) Steuermitteln gegenfinanziert – aber, was hat 'mein' System davon ???
Barbaraam 13.03.2014 | 01:28
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
W*lfgang schrieb

Liebe Barbara,

ein Nachtrag zu diesem Absatz oben. Es erfolgt ja zz. gerade keine Umverteilung der Beiträge für die KEZ, die Solidargemeinschaft der DRV trägt sie nicht über Beiträge - das wird rein aus Steuermittel gegenfinanziert, bisher.

Da mag der berufsständisch Versorgte (bzw. dessen Ehefrau), der Selbstständige (bzw. dessen Ehefrau), der Beamte (bzw. dessen Ehefrau) - da wird es schon kritisch, weil diese Personen häufig gar keinen Rentenanspruch jemals erworben, um Nutznießer des Solidarsystems/DRV sein zu können - aber/also die 2 Erstgenannten ja durchaus noch Rentenleistungen aus früheren Zeiten abgreifen können.

Bei der Mütterrente sag ich mir/Beamter ...na endlich, aus Beiträgen, „ihr wollt's haben, ihr sollt zahlen“.

Dass Versicherungsfremde in der DRV nichts zu suchen haben und ggf. geringe Versicherungszeiten mit KEZ aufwerten – da teile ich Ihre Meinung (!), sofern sie die Mindestvoraussetzungen dafür nicht erfüllen, sehe ich auch ein ...warum für obige Personen die Anerkennung von KEZ 'geöffnet' worden ist, müssen Sie die entscheidenden Gerichte hinterfragen (Richterin mit kurzen DRV-Zeiten als Migrationshintergrund, da fehlten eben nur die KEZ für 60 Monate/Rentenanspruch - nicht ernst gemeint ;-)

Gruß

w.

...das mit Mütterrente (Geburten vor '92)/rein Beitragsfinanziert müssen Sie Frau N. fragen, warum sie dafür die Rentenkasse plündert. Früher waren es die Vertriebenen/Spätaussiedler, dann vermeintlich der 'Osten', heute werden's die 'Mütter' sein - die erste Personengruppe fehlt inzwischen mengenmäßig. Das Blüm'sche Statement „Die Renten sind sicher“ kann sie nach nur 4-jähriger Amtszeit mit diese Aktion für die Geschichtsbücher der DRV nicht toppen :-)

"Aber warum müssen das nur die Arbeitnehmer bezahlen, die in die DRV einzahlen? Was ist mit den Ärzten, Anwälten, Beamten, Selbständigen. Das geht alle an!!! Aber es ist natürlich leichter, sich aus der Rentenkasse zu bedienen." So ist es. Die Mütterrente ist grob rechtsstaatswidrig, da diese rechtsstaatlichen und sozialstaatlichen Grundsätzen widerspricht. Aber was nützt es. Die Rechtssprechung steht auf der Seite der Regierung und das leider regelmäßig, wenn es um die Sozialkassen geht. Und die CDU-Wähler lachen sich ins Fäustchen. Sie werden für die Rentenpolitik ihrer CDU-Regierung nicht zur Kasse gebeten. Zahlen müssen andere.
...nennen Sie mir einen Grund, warum Nichtberechtigte der DRV für die von der Politik _im_ System der DRV gepimpten KEZ-Leistungen auch nur einen Cent dazu geben sollen? Oder werden Sie genauso gern und selbstverständlich an der Dachschaden-Versicherung Ihrer Nachbarn mit Beiträgen zur Kasse gebeten, auch wenn Sie nur noch im Zelt schlafen? ;-) Gruß w. PS: natürlich werden KEZ-Leistungen aktuell schon aus (auch meinen) Steuermitteln gegenfinanziert – aber, was hat 'mein' System davon ???
Warum sollten das denn nur die Mitglieder der Gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, wenn doch die Mütterrente a) für alle Kinder gezahlt wird - unabhängig davon, ob sie jemals Beitragszahler der gesetzl. RV werden und b) auch an Mütter außerhalb der gesetzl. Rentenversicherung gezahlt wird, z.B. ehemals Selbständige in eigenen Versorgungswerken (die bei gleicher Einzahlung übrigens wesentlich höhere Renten auszahlen als die GRV)
Barbaraam 13.03.2014 | 01:28
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
W*lfgang schrieb

Liebe Barbara,

ein Nachtrag zu diesem Absatz oben. Es erfolgt ja zz. gerade keine Umverteilung der Beiträge für die KEZ, die Solidargemeinschaft der DRV trägt sie nicht über Beiträge - das wird rein aus Steuermittel gegenfinanziert, bisher.

Da mag der berufsständisch Versorgte (bzw. dessen Ehefrau), der Selbstständige (bzw. dessen Ehefrau), der Beamte (bzw. dessen Ehefrau) - da wird es schon kritisch, weil diese Personen häufig gar keinen Rentenanspruch jemals erworben, um Nutznießer des Solidarsystems/DRV sein zu können - aber/also die 2 Erstgenannten ja durchaus noch Rentenleistungen aus früheren Zeiten abgreifen können.

Bei der Mütterrente sag ich mir/Beamter ...na endlich, aus Beiträgen, „ihr wollt's haben, ihr sollt zahlen“.

Dass Versicherungsfremde in der DRV nichts zu suchen haben und ggf. geringe Versicherungszeiten mit KEZ aufwerten – da teile ich Ihre Meinung (!), sofern sie die Mindestvoraussetzungen dafür nicht erfüllen, sehe ich auch ein ...warum für obige Personen die Anerkennung von KEZ 'geöffnet' worden ist, müssen Sie die entscheidenden Gerichte hinterfragen (Richterin mit kurzen DRV-Zeiten als Migrationshintergrund, da fehlten eben nur die KEZ für 60 Monate/Rentenanspruch - nicht ernst gemeint ;-)

Gruß

w.

...das mit Mütterrente (Geburten vor '92)/rein Beitragsfinanziert müssen Sie Frau N. fragen, warum sie dafür die Rentenkasse plündert. Früher waren es die Vertriebenen/Spätaussiedler, dann vermeintlich der 'Osten', heute werden's die 'Mütter' sein - die erste Personengruppe fehlt inzwischen mengenmäßig. Das Blüm'sche Statement „Die Renten sind sicher“ kann sie nach nur 4-jähriger Amtszeit mit diese Aktion für die Geschichtsbücher der DRV nicht toppen :-)

"Aber warum müssen das nur die Arbeitnehmer bezahlen, die in die DRV einzahlen? Was ist mit den Ärzten, Anwälten, Beamten, Selbständigen. Das geht alle an!!! Aber es ist natürlich leichter, sich aus der Rentenkasse zu bedienen." So ist es. Die Mütterrente ist grob rechtsstaatswidrig, da diese rechtsstaatlichen und sozialstaatlichen Grundsätzen widerspricht. Aber was nützt es. Die Rechtssprechung steht auf der Seite der Regierung und das leider regelmäßig, wenn es um die Sozialkassen geht. Und die CDU-Wähler lachen sich ins Fäustchen. Sie werden für die Rentenpolitik ihrer CDU-Regierung nicht zur Kasse gebeten. Zahlen müssen andere.
...nennen Sie mir einen Grund, warum Nichtberechtigte der DRV für die von der Politik _im_ System der DRV gepimpten KEZ-Leistungen auch nur einen Cent dazu geben sollen? Oder werden Sie genauso gern und selbstverständlich an der Dachschaden-Versicherung Ihrer Nachbarn mit Beiträgen zur Kasse gebeten, auch wenn Sie nur noch im Zelt schlafen? ;-) Gruß w. PS: natürlich werden KEZ-Leistungen aktuell schon aus (auch meinen) Steuermitteln gegenfinanziert – aber, was hat 'mein' System davon ???
Warum sollten das denn nur die Mitglieder der Gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, wenn doch die Mütterrente a) für alle Kinder gezahlt wird - unabhängig davon, ob sie jemals Beitragszahler der gesetzl. RV werden und b) auch an Mütter außerhalb der gesetzl. Rentenversicherung gezahlt wird, z.B. ehemals Selbständige in eigenen Versorgungswerken (die bei gleicher Einzahlung übrigens wesentlich höhere Renten auszahlen als die GRV)
W*lfgangam 14.03.2014 | 20:21
Hallo Barbara, "Mütterrente" ist ausschließlich einen 'Erfindung' der gesetzlichen Rentenversicherung. Erhöhende Werte für Kindererziehungszeiten in anderen Altersversorgungssystemen gibt es grundsätzlich nicht, speziell die von Ihnen angesprochenen berufsständischen Versicherungen zahlen dafür komplett NICHTS. Lediglich bei Beamtenversorgungen gibt es eine teilweise Anrechnung der Kindererziehungszeit/erhöhende Werte auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit (bei Geburten vor '92)...was aber wiederum nicht von den gesetzlich Versicherten 'bezahlt' wird. Und das mit 'für alle Kinder' ...Sie wären überrascht, wie weit da der Ausnahmekatalog ist, wo nichts in der DRV bei rauskommt. Google: Kindererziehungszeit drv reicht schon, um mehr zum Thema zu erfahren. Gruß w.
Barbaraam 15.03.2014 | 23:13
Lieber Wolfgang, es erstaunt mich sehr, dass jemand, der oft in diesem Forum postet, so wenig Kenntnis von der Materie hat - jedenfalls was das Thema Rentenleistungen für Kindererziehung in der gesetzl. Rent.-Vers. angeht (was die Vermutung nahelegt, dass Sie dort nicht Pflichtmitglied sind). Nur mit einem haben Sie recht: die berufsständischen Versorgungswerke kennen keine vergleichbare Leistung für Versicherte, die Kinder geboren haben. Dieses hat das BVerfG anlässlich einer Klage auch festgestellt, erstaunlicherweise den Versorgungswerken aber nicht aufgegeben, dieses nun nachzuholen, sondern vielmehr Selbständigen einen Anspruch auf Leistungen aus der Gesetzl. Rent.-.Vers.eingeräumt. Weiterhin hat es entschieden, dass Kindererziehungsleistungen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sind und vom Bund zu zahlen sind. Infolge dieses Urteils zahlt der Bund seit 1999 für jedes neugeborene Kind 3 Jahre Beitrag in Höhe eines Durchschnittsverdienstes an die GRV, so dass seitdem diese Leistungen beitragsgedeckt sind. Müttern, die nicht die Mindestversicherungszeit in der GRV von 5 Jahren erfüllen, wurde ein Anspruch auf Nachzahlung eingeräumt, (der übrigens sonst nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich ist, und für Pflichtversicherte so gut wie gar nicht möglich ist). Zur Nachzahlung reicht ein Mindestbeitrag von 85 Euro pro Monat. Es bleibt also festzustellen: Für Geburten seit 1999 haben alle Mütter incl. derjenigen, die nicht der GRV angehören, einen berechtigten Anspruch auf sog. Mütterrente. Für Geburten vor 1992 werden Beiträge von Pflichtversicherten umverteilt. Und könnte man noch darüber streiten, ob das innerhalb der Solidargemeinschaft möglich sein sollte, kann man es jedenfalls nicht mehr, wenn die Umverteilung der Beiträge der Versicherten der GRV auch auf Außenstehende wie Selbständige, Abgeordnete oder Beamte bzw. Ehefrauen von Beamten übertragen werden soll.
W*lfgangam 16.03.2014 | 00:02
Liebe Barbara, es bleibt die Frage 'warum Außenstehende ein System finanzieren sollen/müssen (was sie ja bereits über allgemeine Steuern mit tun!)' von dem Sie keinen Nutzen haben. Wenn diese Personen zusätzliche Nutznießer wären, wäre es noch mal teurer - die Beiträge der Versicherten steigen, die Renten hätten noch höhere Abschläge ...nein, ich kenne mich wirklich nicht aus, was Ursache und Wirkung betrifft, schon gar nicht mit KEZ/BÜZ und Nachzahlung, von der 92er pauschal freigegebenen 'Heiratserstattung/Nachzahlung' hab ich auch noch nie was gehört, um KEZ als Rente wirksam werden zu lassen ;-) Gruß w. ...Solidargemeinschaft: richtig, das Solidarsystem der DRV/Beitrag und Gegenleistung (!) – will man 'Andere' mit reinziehen, muss man sich auch Gedanken über die Folgen/Kosten machen. Und warum im 'Rentenpaket' die KEZ für Beamte wieder (richtigerweise) rausgenommen werden sollen – oder meinen Sie, das hat gefälligst auch die Solidargemeinschaft zu tragen – für Null Gegenleistung? Barbara, wir klären das mal in einem 4-Augengespräch, was 'Auskennen' heißt ...nö ?!
Barbaraam 15.03.2014 | 23:13
Lieber Wolfgang, es erstaunt mich sehr, dass jemand, der oft in diesem Forum postet, so wenig Kenntnis von der Materie hat - jedenfalls was das Thema Rentenleistungen für Kindererziehung in der gesetzl. Rent.-Vers. angeht (was die Vermutung nahelegt, dass Sie dort nicht Pflichtmitglied sind). Nur mit einem haben Sie recht: die berufsständischen Versorgungswerke kennen keine vergleichbare Leistung für Versicherte, die Kinder geboren haben. Dieses hat das BVerfG anlässlich einer Klage auch festgestellt, erstaunlicherweise den Versorgungswerken aber nicht aufgegeben, dieses nun nachzuholen, sondern vielmehr Selbständigen einen Anspruch auf Leistungen aus der Gesetzl. Rent.-.Vers.eingeräumt. Weiterhin hat es entschieden, dass Kindererziehungsleistungen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sind und vom Bund zu zahlen sind. Infolge dieses Urteils zahlt der Bund seit 1999 für jedes neugeborene Kind 3 Jahre Beitrag in Höhe eines Durchschnittsverdienstes an die GRV, so dass seitdem diese Leistungen beitragsgedeckt sind. Müttern, die nicht die Mindestversicherungszeit in der GRV von 5 Jahren erfüllen, wurde ein Anspruch auf Nachzahlung eingeräumt, (der übrigens sonst nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich ist, und für Pflichtversicherte so gut wie gar nicht möglich ist). Zur Nachzahlung reicht ein Mindestbeitrag von 85 Euro pro Monat. Es bleibt also festzustellen: Für Geburten seit 1999 haben alle Mütter incl. derjenigen, die nicht der GRV angehören, einen berechtigten Anspruch auf sog. Mütterrente. Für Geburten vor 1992 werden Beiträge von Pflichtversicherten umverteilt. Und könnte man noch darüber streiten, ob das innerhalb der Solidargemeinschaft möglich sein sollte, kann man es jedenfalls nicht mehr, wenn die Umverteilung der Beiträge der Versicherten der GRV auch auf Außenstehende wie Selbständige, Abgeordnete oder Beamte bzw. Ehefrauen von Beamten übertragen werden soll.
Konrad Schießlam 16.03.2014 | 17:47
Zitat von Barbara anzeigenausblenden
Barbara schrieb

Lieber Wolfgang,

es erstaunt mich sehr, dass jemand, der oft in diesem Forum postet, so wenig Kenntnis von der Materie hat - jedenfalls was das Thema Rentenleistungen für Kindererziehung in der gesetzl. Rent.-Vers. angeht (was die Vermutung nahelegt, dass Sie dort nicht Pflichtmitglied sind).

Nur mit einem haben Sie recht: die berufsständischen Versorgungswerke kennen keine vergleichbare Leistung für Versicherte, die Kinder geboren haben.

Dieses hat das BVerfG anlässlich einer Klage auch festgestellt, erstaunlicherweise den Versorgungswerken aber nicht aufgegeben, dieses nun nachzuholen, sondern vielmehr Selbständigen einen Anspruch auf Leistungen aus der Gesetzl. Rent.-.Vers.eingeräumt.

Weiterhin hat es entschieden, dass Kindererziehungsleistungen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sind und vom Bund zu zahlen sind.

Infolge dieses Urteils zahlt der Bund seit 1999 für jedes neugeborene Kind 3 Jahre Beitrag in Höhe eines Durchschnittsverdienstes an die GRV, so dass seitdem diese Leistungen beitragsgedeckt sind.

Müttern, die nicht die Mindestversicherungszeit in der GRV von 5 Jahren erfüllen, wurde ein Anspruch auf Nachzahlung eingeräumt, (der übrigens sonst nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich ist, und für Pflichtversicherte so gut wie gar nicht möglich ist). Zur Nachzahlung reicht ein Mindestbeitrag von 85 Euro pro Monat.

Es bleibt also festzustellen: Für Geburten seit 1999 haben alle Mütter incl. derjenigen, die nicht der GRV angehören, einen berechtigten Anspruch auf sog. Mütterrente. Für Geburten vor 1992 werden Beiträge von Pflichtversicherten umverteilt. Und könnte man noch darüber streiten, ob das innerhalb der Solidargemeinschaft möglich sein sollte, kann man es jedenfalls nicht mehr, wenn die Umverteilung der Beiträge der Versicherten der GRV auch auf Außenstehende wie Selbständige, Abgeordnete oder Beamte bzw. Ehefrauen von Beamten übertragen werden soll.

Da Sie so beschlagen sind, können Sie mir vielleicht auch diese Frage beantworten,zum Unterschied bei Rente " Brutto-Niveau--Netto-Niveau. Laut gescheiter Broschüre"Rentenversicherung in Zahlen "2013 folgende Definition auf Seite 27. Jahr 2012 Du.Jahresentgelt 32928 und 14996 Bruttorente 14996:32928 auf 45,54%, dies unerheblich, aber nun zum Netto Ni- veau Laut Broschüre: 27139,13465 und 49,6% Niveau. 13465 Rente : 27139 Netto 49,6% Niveau. Aber, wie errechnen sich die 27139 vom festgestellten 32928 Brutto für 2012? Kürze ich auch 8,20% und 2,05% ergeben sich 3375 minus von 32928 komme ich auf 29553 Netto, ziehe ich aber, wie oft be- schrieben Euro 9,80 RV.1,50 AV.=3720, komme ich ( 29553- 3720) 25833 Netto Durchschnitts Verdienst in 2014, was, oder wie ist zu berücksichtigen, nenne Riester- Nachhol-und Nachhaltigkeitsfaktor. MfG.
W*lfgangam 17.03.2014 | 20:19
Zitat von Barbara anzeigenausblenden
Barbara schrieb

Lieber Wolfgang,

es erstaunt mich sehr, dass jemand, der oft in diesem Forum postet, so wenig Kenntnis von der Materie hat - jedenfalls was das Thema Rentenleistungen für Kindererziehung in der gesetzl. Rent.-Vers. angeht (was die Vermutung nahelegt, dass Sie dort nicht Pflichtmitglied sind).

Nur mit einem haben Sie recht: die berufsständischen Versorgungswerke kennen keine vergleichbare Leistung für Versicherte, die Kinder geboren haben.

Dieses hat das BVerfG anlässlich einer Klage auch festgestellt, erstaunlicherweise den Versorgungswerken aber nicht aufgegeben, dieses nun nachzuholen, sondern vielmehr Selbständigen einen Anspruch auf Leistungen aus der Gesetzl. Rent.-.Vers.eingeräumt.

Weiterhin hat es entschieden, dass Kindererziehungsleistungen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sind und vom Bund zu zahlen sind.

Infolge dieses Urteils zahlt der Bund seit 1999 für jedes neugeborene Kind 3 Jahre Beitrag in Höhe eines Durchschnittsverdienstes an die GRV, so dass seitdem diese Leistungen beitragsgedeckt sind.

Müttern, die nicht die Mindestversicherungszeit in der GRV von 5 Jahren erfüllen, wurde ein Anspruch auf Nachzahlung eingeräumt, (der übrigens sonst nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich ist, und für Pflichtversicherte so gut wie gar nicht möglich ist). Zur Nachzahlung reicht ein Mindestbeitrag von 85 Euro pro Monat.

Es bleibt also festzustellen: Für Geburten seit 1999 haben alle Mütter incl. derjenigen, die nicht der GRV angehören, einen berechtigten Anspruch auf sog. Mütterrente. Für Geburten vor 1992 werden Beiträge von Pflichtversicherten umverteilt. Und könnte man noch darüber streiten, ob das innerhalb der Solidargemeinschaft möglich sein sollte, kann man es jedenfalls nicht mehr, wenn die Umverteilung der Beiträge der Versicherten der GRV auch auf Außenstehende wie Selbständige, Abgeordnete oder Beamte bzw. Ehefrauen von Beamten übertragen werden soll.

Liebe Barbara, ein Nachtrag zu diesem Absatz oben. Es erfolgt ja zz. gerade keine Umverteilung der Beiträge für die KEZ, die Solidargemeinschaft der DRV trägt sie nicht über Beiträge - das wird rein aus Steuermittel gegenfinanziert, bisher. Da mag der berufsständisch Versorgte (bzw. dessen Ehefrau), der Selbstständige (bzw. dessen Ehefrau), der Beamte (bzw. dessen Ehefrau) - da wird es schon kritisch, weil diese Personen häufig gar keinen Rentenanspruch jemals erworben, um Nutznießer des Solidarsystems/DRV sein zu können - aber/also die 2 Erstgenannten ja durchaus noch Rentenleistungen aus früheren Zeiten abgreifen können. Bei der Mütterrente sag ich mir/Beamter ...na endlich, aus Beiträgen, „ihr wollt's haben, ihr sollt zahlen“. Dass Versicherungsfremde in der DRV nichts zu suchen haben und ggf. geringe Versicherungszeiten mit KEZ aufwerten – da teile ich Ihre Meinung (!), sofern sie die Mindestvoraussetzungen dafür nicht erfüllen, sehe ich auch ein ...warum für obige Personen die Anerkennung von KEZ 'geöffnet' worden ist, müssen Sie die entscheidenden Gerichte hinterfragen (Richterin mit kurzen DRV-Zeiten als Migrationshintergrund, da fehlten eben nur die KEZ für 60 Monate/Rentenanspruch - nicht ernst gemeint ;-) Gruß w. ...das mit Mütterrente (Geburten vor '92)/rein Beitragsfinanziert müssen Sie Frau N. fragen, warum sie dafür die Rentenkasse plündert. Früher waren es die Vertriebenen/Spätaussiedler, dann vermeintlich der 'Osten', heute werden's die 'Mütter' sein - die erste Personengruppe fehlt inzwischen mengenmäßig. Das Blüm'sche Statement „Die Renten sind sicher“ kann sie nach nur 4-jähriger Amtszeit mit diese Aktion für die Geschichtsbücher der DRV nicht toppen :-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026