Zu den förderberechtigten Gruppen gehören:
· Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft
Dies gilt für die Eigenzulage.
Die Kinderzulage für die Tochter hängt allein davon ab, ob der Versicherungsnehmer kindergeldberechtigt ist oder nicht.
Ob der Kindergeld- bzw. Kinderzulagenbezug Einfluss auf die Einbürgerung hat oder nicht, sollten Sie bei der Ausländerbehörde des zuständigen Landratsamtes erfragen.