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Experten-Antwort

kann trotz Arbeitsunfähigkeit LTA erfolgen

von keks201305.12.2013 | 21:34
2733 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, für mich sind derzeit sowohl das Versorgungsamt als auch die DRV als Leistungsträger zuständig. Bereits vor 2 Jahren wurde beim Versorgungsamt LTA beantragt. Antrag wurde nicht bearbeitet, weil ich noch Versorgungskrankengeld bekam. Zwischenzeitlich eine med. Reha durch DRV. Deswegen 2. LTA Antrag, da DRV nunmehr letzter Leistungsträger war. Und der Versorgungskrankengeldanspruch endete wg. Dauerzustandes. Immerhin hat jetzt das Versorgungsamt gegenüber DRV angezeigt, dass es erstrangigerLeistungsträger für eine LTA ist. Will aber nun durch DRV prüfen lassen, ob ich belastbar bin für LTA. Heute wurde mir telefonisch vom Versorgungsamt erklärt, eine Arbeitsunfähigkeit stünde einer LTA grundsätzlich im Wege. Dies gelte, solange die medizinische Rehabilitation nicht abgeschlossen sei - was aber bei einem chronisch Kranken nie wirklich der Fall sein wird. Und auch im Reha-Entlassbericht und von allen behandelnden Ärzten wird die Wichtigkeit einer beruflichen Perspektive für den weiteren Therapieverlauf betont. Wer muss nun prüfen, ob ich für eine LTA (es wäre ein Universitätsstudium, da ich nach dem Bundesversorgungsgesetz ein Anrecht auf einen sozial gleichwertigen Beruf habe) belastbar genug bin? Die DRV obwohl Leistungsträger das Versorgungsamt wäre? Die Agentur für Arbeit? Das Versorgungsamt? Und nach welchen Kriterien? Kann eine fortbestehende AU wirklich zum Verweigern einer LTA führen, wie vom Versorgungsamt erklärt? Die AU bezieht sich ja auf den zuletzt ausgeübten Beruf und nicht auf die Erwerbsfähigkeit. Also als Beispiel: Wenn ich als Bankangestellter im Rahmen eines Banküberfalls verletzt wurde, kann ich vielleicht künftig nicht mehr in einer Bank arbeiten. Bin also für diesen Beruf dauerhaft AU. Kann aber nach erfolgreicher Umschulung sehr wohl als technischer Zeichner arbeiten. Insofern verstehe ich nicht, warum die AU im Widerspruch zur LTA wäre. Prüft die DRV überhaupt noch hinsichtlich einer LTA auch wenn das Versorgungsamt erstrangiger Leistungsträger wäre? Und wie läuft so eine Prüfung ab? Danke für Ihre Hilfe

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Keks 2013, die Beantwortung Ihrer Frage ist im Rahmen dieses Forums nicht erschöpfend möglich. Grundsätzlich steht eine Arbeitsunfähigkeit einer LTA nicht im Wege. Eine noch nicht beendete med. Reha ist aber Ausschlussgrund für eine LTA. Auch bei chronisch kranken Menschen ist das Verfahren der med. Reha irgendwann abgeschlossen. Ein Antrag auf LTA kann nach Abschluss des Verfahrens der med. Reha bei der DRV gestellt werden. Wegen der Komplexität Ihrer Frage rate ich Ihnen zu einem Besuch bei Ihrem zuständigen Rehafachberater. Diesen können Sie unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer unter der kostenlosen Servicetelefonnummer 0800 1000 4800 erfragen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Bei der Rehaleistung der Rentenversicherung, die auch ambulant sein kann, handelt es sich in der Regel um befristete Leistungen, die sich auf die Wiederherstellung oder den Erhalt der Arbeitskraft beziehen. Alles andere ist Sache der Krankenversicherung

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Ich kann Ihnen hier im Forum leider nicht konkret weiterhelfen und verweise nochmals auf den zust. Rehafachberater.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

keks2013am 06.12.2013 | 10:40
Kurze Nachfrage: wie grenzt sich medizinische Reha von ambulanter ambulanter Behandlung ab? Also: fällt z b. Traumatherapie in den Bereich med. Reha? Danke
keks2013am 06.12.2013 | 13:18
Danke. Wenn also die Krankenkasse die Therapie zahlt, dann ist es auch keine Reha, richtig? Und, gibt es eine Belastungserprobung der DRV hinsichtlich eines im Rahmen der TLA geplanten Studiums? Oder würde dies im Rahmen eines Gutachtens beantwortet werden, ob dafür die Leistungsfähigkeit ausreicht?
Deutsche Rentenversicherung
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