Hallo Keks 2013, die Beantwortung Ihrer Frage ist im Rahmen dieses Forums nicht erschöpfend möglich. Grundsätzlich steht eine Arbeitsunfähigkeit einer LTA nicht im Wege. Eine noch nicht beendete med. Reha ist aber Ausschlussgrund für eine LTA. Auch bei chronisch kranken Menschen ist das Verfahren der med. Reha irgendwann abgeschlossen. Ein Antrag auf LTA kann nach Abschluss des Verfahrens der med. Reha bei der DRV gestellt werden. Wegen der Komplexität Ihrer Frage rate ich Ihnen zu einem Besuch bei Ihrem zuständigen Rehafachberater. Diesen können Sie unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer unter der kostenlosen Servicetelefonnummer 0800 1000 4800 erfragen.