Hallo Fragesteller,
m. E. ist bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nicht möglich.
Allerdings werden die Anträge auf Befreiung wegen der Zugehörigkeit zu einer berufsständischen Versorgung ausschließlich von der DRV Bund bearbeitet, so dass ich als Mitarbeiter eines Regionalträgers Ihre Frage nicht mit absoluter Gewissheit beantworten kann.
Ich empfehle Ihnen daher, dass Sie sich direkt mit der DRV Bund in Verbindung setzen.