Ein Kunde ist 53 Jahre alt und
bezieht bereits Rente.
Er möchte seinen Riestersparvertrag auflösen.
Ist das in Form einer Kapitalabfindung ohne Abzug der Zulagen möglich, obwohl der Kunde noch keine 60 Jahre alt ist?
06.05.2009, 14:40
von
Frank
06.05.2009, 15:26
von
Herr Kaiser
Wer hat denn den Kunden zuvor beraten und das Produkt verkauft?, was steht in den Bedingungen?
06.05.2009, 17:21
von
MMLA
Hallo Frank,
bei vorzeitiger Kündigung müssen die Zulagen sowie Steuervoteile wieder zurückbezahlt werden. Aber warum kündigen? Der Kunde hat sofern er eine Erwerbsminderungsrente bezieht weiterhin einen Anspruch auf die Riesterförderung.
12.05.2009, 08:45
Experten-Antwort