Hallo,
ich erhalte wegen Berufsunfähigkeit die teilweise EM (unbefristet), diese wird aber gerade wieder überprüft. Ich arbeite jetzt in einem anderen Beruf für 28 Wochenstunden. In meinem vorherigen Betrieb hatte ich eine BAV mit BU-Rente abgeschlossen. Diese zahlt aber mit Aufnahme meiner neuen Tätigkeit nicht mehr. Dagegen bin ich gerichtlich vorgegangen, jetzt bietet mit die Untersützungskasse eine Kapitalabfindung von 25000 € an , die weniger als die Hälfte der "normalen" Summe bei regulärer Weiterzahlung beträgt. Meine Frage: Wenn ich das Anbgebot annehmen würde, würde mir diese als "Verdienst" angerechnet und die Rente gekürzt bzw. gestrichen? Dann bliebe nach Abzug der Steuern und Sozialabgaben nichts übrig. Und, wenn ich weiter um Fortzahlung der privaten BU kämpfe und meinen Anspruch durchsetzen kann, wird dann die BU-Rente, die dann über Lohnsteuerklaase 6 läuft, auf meine Rente angerechnet als "Hinzuverdienst"? Es ist mir sehr wichtig, darüber eine genaue Auskunft zu bekommen. Vielen Dank!
Hallo brandmaster,
aus Ihren Schilderungen schließe ich, dass Sie vor Aufnahme der neuen Beschäftigung die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung und die private BU-Rente parallel bezogen haben, ohne dass die private BU-Rente als Hinzuverdienst berücksichtigt wurde.
Da sich bei der Art der zu berücksichtigenden Hinzuverdienste durch das Flexirentengesetz keine Änderung ergeben wird, verbleibt es auch zukünftig dabei.
Die Kapitalabfindung der privaten BU-Rente ist kein Arbeitsentgelt und wäre daher ebenfalls nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.
Eine verbindliche Auskunft kann Ihnen nur der zuständige Versicherungsträger geben.
Vielen Dank!!!
Hollo zurück,
meinen Sie mit der verbindlichen Auskunft als Versicherungsträger den BUND oder meine private BU? Eine verbindliche Antwort wäre mir schon wichtig. Bisher konnte mir weder der VdK, noch mein Anwalt noch eine Mitarbeiterin der Rentenstelle Auskunft geben.
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Herzlichen Dank!