Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Kapitaleinkünfte als Hinzuverdienst ?

von Kollektor24.05.2007 | 23:51
3354 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Zählen bei einer vorgezogenen Rente als langjährig Versicherter auch Einkünfte aus einer gewerblichen Photovoltaikanlage als Hinzuverdienst ? Was ist bei Miete und Zinseinnahmen ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, Kollektor,

wenn Sie Ihre Rente in voller Höhe erhalten möchten, gilt die Hinzuverdienstgrenze von derzeit 350,- € mtl. Hierzu zählt auch das während des Rentenbezuges erzielte Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit. Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts erzielte Gewinn aus dieser Tätigkeit. Einkommen ist immer dann als Arbeitseinkommen zu werten, wenn es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu behandeln ist.

Bevor Sie sich für die Rente entscheiden, sollten Sie zur Prüfung der Hinzuverdienstmöglichkeiten eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen.

5 Antworten

Wisseram 25.05.2007 | 09:18
Als Betreiber einer Photovoltaik-Anlage sind Sie selbständiger Unternehmer. Somit zählen die Einnahmen als Hinzuverdienst. Erfahrungswerte dürften die Rentenversicherungsträger damit wohl noch nicht haben. Miete und Zinseinnahmen zählen (noch) nicht alz Hinzuverdienst.
Kollektoram 25.05.2007 | 10:33
Herzlichen Dank für Ihre Antworten ! Aus den 3 Photovoltaikanlagen erziele ich einen steuerlichen Gewinn von etwa 10000 €/Jahr. Das würde noch für eine Teilrente reichen. Es ist aber doch so, dass ich den Rentenabschlag von 0,3 %/Monat dann lebenslang hätte, auch wenn ich jetzt nur eine Teilrente bekomme ? Andererseits wird meine Rente jedes Jahr höher versteuert, je später ich in Rente gehe. Was ist, wenn ich die Anlagen einfach meiner Frau überlasse ? Aber das müsste man wohl auch mit einem Steuerexperten abklären, ist zu komplex für hier.
Wisseram 25.05.2007 | 11:01
Wenn Sie die Anlagen Ihrer Frau überschreiben, haben Sie keinen Hinzuverdienst mehr. So machen es auch die Gerüstbauer. Komischerweise übereignen diese Ihre Betriebe zeitgleich mit dem Rentenantrag ihren Ehefrauen, die das Geschäft dann ebenso erfolgreich weiter führen....
SolarKraftwerkeram 25.05.2007 | 15:17
Die Quasi-Unternehmereigenschaft für die Gewinnung von Solarstrom resultiert aus einer Festlegung des BMF, da wichtige Eigenschaften für eine gewerbliche Unternehmenszuordnung fehlen, die Höhe der Einkünfte jedoch aus indirekter Förderung und gesetzlich vorgeschriebenen Entgelte entsteht. Gilt die Hinzuverdienstgrenze auch für den Fall der privaten Solarstromproduktion?
Kollektoram 25.05.2007 | 20:24
Bei einer privaten Solarstromproduktion verbrauchen Sie Ihren Strom selbst ( Inselanlage ). Wenn Sie den Strom verkaufen und die Anlage abschreiben, handelt es sich ( zumindest gegenüber dem Finanzamt ) um ein Gewerbe. Bei kleinen Anlagen auf dem eigenen Haus dürfte die Hinzuverdienstgrenze ausreichen da durch Abschreibung und Kosten der steuerliche Gewinn überschaubar bleibt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026