Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Kapitaleinkünfte und EM-Rente

von Antragsteller19.08.2012 | 17:08
4009 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe eine Frage zum Thema Kapitaleinkünfte und EM-Rente : werden Kapitaleinkünfte (also zum Beispiel Zinsen aufs Tagesgeld oder Gewinne aus dem Verkauf eigener Aktien) auf eine volle EM-Rente angerechnet ? Was muss ich angeben, wenn ich die zeitlich befristete EM-Rente neu beantragen will und dort im Antragsformular nach "steuerrechtlichem Gewinn (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit)" gefragt wird ? Zählen Kapitaleinkünfte hier auch als "steuerrechtlicher Gewinn" ? Muss ich der RV-Bund solche Kapitaleinkünfte überhaupt mitteilen oder sind solche Einkünfte beim Bezug einer vollen EM-Rente unbeachtlich ? Bitte beachten Sie, dass ich nur für mich selber mein eigenes Geld anlege und verwalte, also nicht für andere Personen. Vielen Dank für Ihre Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Das Thema wurde ausführlich und richtig von Klaus-Peter erläutert. Im übrigen können Sie einen Antrag auf Weitergewährung Ihrer Zeitrente auch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung stellen. Dort kann man die erforderlichen Fragen zwecks Antrag besser erklären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Klaus-Peteram 19.08.2012 | 18:23
Alle von ihnen gestellten Fragen sind klar mit NEIN zu beantworten. Kapitaleinkünfte spielen im Zusammenhang mit einer EM-rente grundsätzlich keine Rolle und müssen darum nicht angegeben werden. Sie sind auch keine streuerechtlichen Gewinne im Zusammenhang mit der Fragestellung im Antragsbogen zur Rentenverlängerung. Diese Frage betrifft nur eine selbständige Tätigkeit.
Antragstelleram 19.08.2012 | 17:59
Vielen Dank für den interessanten Link. Ich denke die Frage ist, ob die Verwaltung eigenen Vermögens als "selbständige Tätigkeit" i.S.d. §96a SGB 6 angesehen werden kann, dies kann ich nicht beurteilen.
...am 20.08.2012 | 08:12
Zitat von Antragsteller anzeigenausblenden
Schauen Sie auf Ihren Einkommenssteuerbescheid. Hat das Finanzamt diese Einnahmen als gewerbliche Einnahmen versteuert, so zählen diese auch für die RV als anzurechnendes Einkommen. Sind die Einnahmen als Kapitaleinkünfte versteuert so sind diese für die Prüfung des Hinzuverdienstes nicht relevant.
Antragstelleram 20.08.2012 | 12:39
Auf dem ESt-Bescheid tauchen die Gewinne aus Aktienverkäufen nur dann als gewerblich auf, wenn es sich um fremdes Vermögen handelt, was wie bereits geschrieben bei mir nicht der Fall ist. Die Verwaltung eigenen Vermögens scheint - so habe ich inzwischen rechierchert - nicht als selbständige Tätigkeit zu gelten.
Klaus-Peteram 20.08.2012 | 14:03
" Die Verwaltung eigenen Vermögens scheint - so habe ich inzwischen rechierchert - nicht als selbständige Tätigkeit zu gelten. " Ja so ist und darum brauchen Sie die Einkünfte ( Zinsen, Dividenden, Aktiengewinne etc. ) daraus auch nicht bei ihrer EM-Rente angeben. Damit dürfte das Thema aber wirklich jetzt erledigt sein.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026