Was passiert mit dem eingezahlten Kapital, wenn der Einzahler bspw. 2 Jahre vor oder 2 Jahre nach dem Renteneintritt verstirbt.
Ihr fragt das uns?
Warum haben Sie das nicht bei Vertragsabschluß Ihrem Versicherungagenten gestellt?
In der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Renten von heute mit den Beitragseinnahmen von heute bedient.
wenn Sie die gesetzliche RV meinen, ist das ganz einfach:
Stirbt ein Beitragszahler kurz bevor er das Rentenalter errecht, ist er tot und macht sich keinen Kopf mehr, dass er keine Rente bekommt.
Stirbt er kurz nach dem Rentenbeginn, dann endet die Rente mit Ablauf des Todesmonats und alles andere ist ihm auch egal....
Lediglich Witwen, Witwer und Waisen könnten einen Anspruch haben.
Er meint sicher die Riesterrente!
kann ja sein, dann soll er /sie seine Frage halt wenigstens einigermaßen konkret stellen.
Wer doof fragt,.....kriegt halt eine entsprechende Antwort.
Sorry, bin über google und Riester hier her gelangt. Daher, Frage betrifft in der Tat Riester.