Hallo Rudolf,
die Forumsteilnehmer Nix und "von oder so" haben Ihnen schon die richtigen Antworten gegeben:
- keine Anrechnung bei Erwerbsminderungsrenten
- keine Anrechnung bei Witwenrente, wenn Heirat vor 2002 und mind. ein Ehegatte vor dem 02.01.62 geboren (sogenanntes altes Recht)
- Anrechnung bei Witwenrenten, wenn das "neue Recht" gilt (also entweder Heirat ab 2002 oder beide Ehegatten nach dem 01.01.62 geboren).