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Kapitalertragssteuer bei Rentnern

von Jürgen F.10.02.2007 | 12:22
2930 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Zum 01.03.2007 werde ich Alters- rente beziehen. Bis zu welchem Höchstbetrag ist die Kapitalerstragsteuer steuerfrei? Analog den "Nichtrentnern" (750/1500.-€) ?

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den bisherigen Ausführungen ist nichts hinzuzufügen.

@Schiko: Was den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung bei Rentnern der gesetzlichen RV seit 2005 vs. Beamten angeht:

Wären bei der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 I Satz 3, a, Doppelbuchstabe aa nicht auch die Empfänger von berufsständischen Versorgungsleistungen mit an Bord, hätte man 2005 bereits mit einem höheren Besteuerungsanteil für Empfänger von Renten der gesetzlichen Rv beginnen können.

Was letztlich auch mit der bis 12/2004 geltenden maximalen Abzugshöhe von Sonderausgben (§ 10 III EstG a.F.) bis zu 5.069 Euro für Rentner (ohne weitere Einkünfte) vs. Selbständige bzw. Angehörige einer berufstsänd. Versorgungseinrichtung und auch dem steuerfreien Zufluss an Leistungen aus dem Bundeszuschuss für die gesamte gRV zusammenhängt.

Nähers wäre auch den Gutachten aus 2003 und 2004 der Rürup Kommission nachzulesen.

Für Beamte bringt das Alterseinkünftegesetz in der Tat keine Vorteile, denn Versorgungsreibetrag samt Zuschlag werden bis 2040 auf Null abgeschmolzen. Da nützt auch der neue Werbungskostenpauschbetrag wenig...

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

@Julius:

Sollten Sie konkret die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen meinen, so gilt dabei Folgendes:

Als 1950 Geborener haben Sie darauf (sofern die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist) ab 60 Anspruch, wenn Sie auch dann (Rentenbeginn) noch zu mind. 50 % GdB als Schwerbehindertter anerkannt sind. Sie hätten dann aber einen Abschlag von 10,8 % in Kauf zu nehmen.

Der Abschlag von 10,8 % entfällt nur dann, wenn Sie bereits am 16.11.2000 zu mind. 50 % GdB als Schwerbehinderter anerkannt waren.

Verbindliche Auskünfte dazu, wie auch zu den anderen Möglichkeiten eine vorzeitige Altersrente zu beanspruchen erhalten Sie bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle.

MfG

6 Antworten

Antoniusam 10.02.2007 | 14:26
Die von Ihnen genannten Freibeträge für Kapitalerträge gelten für Arbeitnehmer und Rentner gleichermaßen.
juliusam 10.02.2007 | 18:15
hallo, ich bin 57 und EU-Rentner und 50 Prozent schwer behindert. meine frage ist nun folgende: wann bekomme ich die altersrente und verändert sich die höhe der momentanen eu-rente viele grüße julius
Schiko.am 11.02.2007 | 10:18
In der tat, ob rentner oder andere zinsempfänger, es gelten als freistellungsbeträge ab 1.1.07 801 / 1602. Wenn sie insgesamt – um nur ein beispiel zu nennen- einer bank 400, einer anderen 350 vergeben ist dies nicht ganz richtig. Weist aber jemand keine höheren kosten nach ist der betrag von 51 werbungskosten integrierten bestandteil der freistellung. Nur aber darauf hinzuweisen wäre zu kurz gesprungen. Der Rentner ( da kommen die beamten schlechter weg), braucht ja noch nicht alles versteuern, für den neurentner 2007 sind es 54 % vom brutto. Durch absetzbare beträge ver- mindert sich dies noch entsprechend. Höhere zinsen können es also sein, wenn das zu versteuernde Einkommen die jahresgrenze 7.664 / 15.328 nicht übersteigt. Der ledige, angenommen er wird 2007 65 jahre alt und erhält ab 2007 eine monatliche bruttorenete von 1.200, jährlich 14.400 , stellt sich steuerlich so dar: 7.776 zunächst steuerpflichtig ( 54% von 14.400) miunus 1.440 mit 10% angenommen für kranken und pflegevers. 0,624 absetzbar für eine haushaltshilfe 0,400 beitrag autohaftpflicht 0,102 werbungskosten paulschale der rente 0,036 sonderausgaben pauschbetrag 5.174 tatsächlich steuerpflichtig, es dürften ab 7.664 sein. Statt 801 euro zins sogar 3.291. Durch eine ein- kommensteuererklärung werden von der bank ab- geführte steuer aus 2.490 = €. 788,09 wieder er- stattet. Durch den altersentlastungsbetrag von 38,4 % aus 2.490 könnten es nochmals 956 höhere zinsen sein. Wie sagte doch am Donnerstag bei Ilgner der schef von finanztest „ rechnen muß man“ nicht reden! Mit freundlichen Grüßen.
Beamtenfanam 11.02.2007 | 13:46
Schiko, die Beamten kamen schon immer schlecht weg. Wann kapieren Sie es endlich???? grüße Beamtenfan
Antoniusam 11.02.2007 | 15:04
Mir kommen gleich die Tränen.......!
inkaam 13.11.2007 | 16:55
Hallo,ich erhalte seit 20 Jahren Rente wegen Erwerbsunfähigkeit 6720 Euro im Jahr.Ich bin 100% behindert Merkzeichen H.Wieviel Kapitalerträge könnte ich behalten ohne eine Steuererklärung ab zu geben? Mit wieviel % wird die Rente besteuert? Habe ich auch Anspuch auf einen Altersentlastungsbetrag bei den Zinsen? Mit freundlichen Gruß inka
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