Kapitalertragssteuerabzug für Dividende

von
Karl-Heinz

Hallo,
eine Frage die vielleicht nicht ganz hierein passt, aber ich versuchs einfach mal :

Bin EM-Rentner und habe
einige genossenschaftliche Anteile an einer Volksbank.

am 14.5. wurde die Dividendenzahlung
für das Gechäftsjahr 2007 auf meinen Konto vorgenommen.

Allerdings - da kein gültiger Freistellungsauftrag vorlag-
unter Abzug der Kapitalertragssteuer ( ca. 40 € ).

Habe das am SELBEN Tag ,also noch am 14.5.,
bei der Bank reklamiert und einen Freistellungsauftrag natürlich sofort erteilt.

Habe am 14.5. auch um Rückbuchung des - wohl nur Minuten vorher - getätigten Steuerabzuges gebeten,
was aber abgelehnt wurde.

Es heißt, das Geld ist schon ans Finanzamt überwiesen worden und jetzt geht es nicht mehr.

Frage dazu :
Ist es richtig, das die Kapitalertragssteuer am selben Tag der Gutschrift
aufs Konto des Kunden auch ans FA überwiesen wird bzw.
werden muß ?

Gibt es - außer natürlich
der Erklärung in der Einkommensteuerklärung für 2008 - wirklich keine Möglichkeit
seitens der Bank , den Betrag der Kapitalertragssteuer
an den Kunden zurückzuerstatten ??

Wer kann mir da helfen ??

Danke im Voraus.

von
Schiko.

In der tat, die bank hat hierauf keinen einfluss mehr.

Ist also der freistellungsbetrag
für das jahr 2008 noch nicht
ausgenützt bleibt nur die ein-
kommensteuererklärung 2009
für das jahr 2008 betreffend.

MfG.

von
Karl-Heinz

Danke an Schiko für die
Antwort.

Leider kommt für mich eine Einkommenssteuerklärung für 2008 nicht in Frage,
da ich aktuellgerade heute eine NV-Bescheinigung vom FA bekommen habe und
damit sich das Thema
Einkommenssteuererklärung erledigt hat.

Es ging mir auch nur darum, ob meine Bank nicht vielleicht doch eine Möglichkeit hat, mir die Kapitalertragssteuer zu erstatten .

von
Schiko.

Nur damit es ganz klar ist, die
NV.bescheinigung umfasst ja
die 40 euro nicht.

Wer eine NV. bescheinigung hat darf trotzdem eine ein-
kommensteuererklärung ab-
geben.

MfG.

von
Karl-Heinz

Ja klar umfast die NV-Bescheinigung die 40 €
nicht.

Aber lt. Auskunft des Finanzamtes
darf ich jetzt k e i n e Einkommensteuerklärung für 2008 mehr abgeben,, da sonst die NV-Bescheinigung für 2008 ungültig wäre.

Beides gleichzeitig geht nicht, da die NV-Bescheinigung die Einkommenssteuererklärung ja quasi ersetzt.

So die Auskunft der netten Dame meines Finanzamtes !

Da werde ich mir also die 40 €wohl abschminken können...., denn ich werde den Teufel tun und die NV-Bescheinigung für 2008 als ungültig erklären lassen.

von
Schiko.,

Will sie ja nicht langweilen oder gar ärgern halte diese
äußerung für falsch.
Die NV-bescheinigung ist doch nur eine vereinfachung
vornehmlich für zins und mieten, und kein behin-
derungsformular für eine einkommensteuererklärung.

Sie sind ja auch gehalten bei mehr jahreseinkommen
und somit höher zu versteuerndes einkommen sogar
eine erklärung später abzugeben, ob sie das allerdings tun ist
ihre sache, jedoch nicht rechtens wenn es nicht geschieht.

Den beamten mit dieser auskunft hätte ich gerne kennen
gelernt.
Wäre dankbar dies hier zu ende zu diskutieren, da es ja
auch für andere user wichtig sein kann.
In keinem fall aber wird die bescheinigung ungültig, dient
aber auch nicht der umgehung
eines berechtigten steuer-
abzuges.

Mit freundlichen Grüßen.

von
Karl-Heinz

Hallo Schiko,
Sie langweiligen keineswegs, sondern ich finde es sehr interessant, das ich ihrer Meinung nach ,scheinbar eine Falschauskunft
vom FA erhalten habe.

Mir wurde sogar am Telefon
vom FA wörtlich gesagt :
" wenn sie vorhaben für 2008
ein ESTerklärung abzugeben, müssten wir eigentlich
sofort ihre gerade ausgestellte NV-Bescheinigung wieder zurückfordern, um sie für 2008 ungültig zu machen ! "

Also kann ich ihrer Meinung nach, durchaus im kommenden jahr
für 2008 eine EKSTerklärung abgeben, um meine 40 € zurückzubekommen ?

Werde erstmal die weitere Entwicklung meiner Einkünfte dann Ende des Jahres nachberechnen und dann entscheiden, ob ich diese EKSTerklärung mache oder nicht.

Danke sehr für Ihre Info zu dieser Sache !

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