Hallo,
eine Frage die vielleicht nicht ganz hierein passt, aber ich versuchs einfach mal :
Bin EM-Rentner und habe
einige genossenschaftliche Anteile an einer Volksbank.
am 14.5. wurde die Dividendenzahlung
für das Gechäftsjahr 2007 auf meinen Konto vorgenommen.
Allerdings - da kein gültiger Freistellungsauftrag vorlag-
unter Abzug der Kapitalertragssteuer ( ca. 40 € ).
Habe das am SELBEN Tag ,also noch am 14.5.,
bei der Bank reklamiert und einen Freistellungsauftrag natürlich sofort erteilt.
Habe am 14.5. auch um Rückbuchung des - wohl nur Minuten vorher - getätigten Steuerabzuges gebeten,
was aber abgelehnt wurde.
Es heißt, das Geld ist schon ans Finanzamt überwiesen worden und jetzt geht es nicht mehr.
Frage dazu :
Ist es richtig, das die Kapitalertragssteuer am selben Tag der Gutschrift
aufs Konto des Kunden auch ans FA überwiesen wird bzw.
werden muß ?
Gibt es - außer natürlich
der Erklärung in der Einkommensteuerklärung für 2008 - wirklich keine Möglichkeit
seitens der Bank , den Betrag der Kapitalertragssteuer
an den Kunden zurückzuerstatten ??
Wer kann mir da helfen ??
Danke im Voraus.