Rentendoc ist zuzustimmen mit der Ergänzung, dass eine Betriebsrente zwar nicht als Hinzuverdienst für die eigene Rente gewertet wird, aber anzurechnendes Einkommen bei Hinterbliebenenrenten darstellt, wenn entweder die Ehe nach dem 31.12.2001 geschlossen wurde oder bei Eheschließung vor dem 01.01.2002 wenn beide Ehegatten nach dem 01.01.1962 geboren sind.