Jetzt hätte ich doch gerne die Antwort eines Rentenexperten!
Ein psychisch labiler Patient sucht immer wieder seinen Arzt (Allgemein/Internist) auf, weil er mit dem Leben, den Anforderungen des Arbeitsplatzes und anderen Dingen nicht zurecht kommt.
Der Arzt schreibt ihm einen Antrag auf Reha aus.
Die Rentenversicherung lehnt ab, mit der Begründung: "kassenärztlcihe Behandlung vorrangig und nicht ausgeschöpft".
Auch der Widerspruch ist erfolglos.
Patient + Arzt sind ratlos.
Offenbar hätte der Reha-Antrag bei der KK gestellt werden müssen.
Woher soll der niedergelassene Arzt wissen, wann ein Reha-Antrag bei der Kasse und wann bei der Rentenversicherung gestellt werden muuss?
Hätte nicht die Rentenversicherung statt abzulehnen den Antrag an die Kasse schicken müssen?