Hallo Jürgen,
wenn Ihr Rentenversicherungsträger dies Ihnen so mitgeteilt hat, dann besteht auch keine Veranlassung hierzu. Ob eine Nachforderung von Unterlagen oder eine Begutachtung erforderlich ist, wird vermutlich erst vom ärztlichen Dienst der Rentenversicherungsträgers entschieden beim Erstellen seiner Stellungnahme zu Ihrem Weitergewährungsantrag. Von daher können wir Ihnen an dieser Stelle auch keine Prognose abgeben, ob die vorhandenen Unterlagen ausreichen werden oder nicht. Normalerweise sollten Sie aber ausreichen, denn sonst würde der Rentenversicherungsträger nicht ausdrücklich zunächst darauf verzichten.