hallo,
im schreiben von der drv wegen der verlängerung meiner em-rente steht, dass ich nur dann einen befundbericht meines arztes einreichen soll, wenn ich keine vorbefunde der letzten 6 monate habe.
habe also nun den antrag ohne befundbericht abgegeben, da ich entlassungsberichte aus kliniken von april und mai diesen jahres habe.
ist das tatsächlich so, dass auf den befundbericht vom arzt verzichtet werden kann?
beim erstantrag musste ich nämlich beides einreichen.
fordert die drv unterlagen nach, wenn die vorbefunde nicht reichen oder wird man dann eher zum gutachter geschickt?
beim erstantrag wurde nach aktenlage entschieden. kommt das eigentlich oft vor?
danke.