Eine Wiedereingliederung über die Deutsche Rentenversicherung ist tatsächlich nur möglich, wenn diese vom Arzt der Rehabilitationseinrichtung (d.h. eine medizinische Reha wurde zuvor durchgeführt) verordnet wurde und diese innerhalb von 4 Wochen nach Ende der medizinischen Reha beginnt. Ob es sinnvoll ist, in Ihrem Fall zum alten Arbeitgeber zurückzukehren, könnte gemeinsam mit einem Rehaberater der Deutschen Rentenversicherung Bund, dem behandelden Arzt und ggf. dem Arbeitgeber abgeklärt werden.