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Experten-Antwort

Kein BEM-Verfahren aus EM-Rente heraus?

von Bürokratieenttäuschter11.02.2015 | 18:12
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6 Antworten

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Hallo liebe ExpertInnen und sonstige Fachkundige! Ich arbeite (geringes Gehalt), meine Freundin ist leider schon mehrere Jahre aus dem Beruf raus (Hörsturz m. Gehörschaden, Burnout, Schlaganfall) und in voller, befristeter EM-Rente. Jetzt möchte sie vor Ablauf der Befristung wieder beim alten AG arbeiten, aber nur über eine stufenweise Wiedereingliederung via BEM-Verfahren, weil ihr Job doch recht stressig ist (Hotline) und sie sich weder 8, noch 4h täglich schon zutraut. Das Problem: Anscheinend finanziert laut Auskunft des IFD niemand einem EM-Rentner eine stufenweise Wiedereingliederung. Weil ein BEM-Verfahren nur für Bezieher von Alg1 oder Krankengeld ist und die EM-Rente bei einer Wiedereingliederung entfällt. Die Krankenkasse sagt nein, weil kein Anspruch auf KG besteht. Die BA sagt nein, weil kein Alg1. Das Jobcenter sagt nein, weil nicht zuständig (die hatten sie ja in die EM-Rente geschickt). Die DRV Bund sagt nein, weil Sache der Krankenkasse. Und damit sind wir wieder beim Anfang... DRV-Vorschlag: 400-€-Job beim alten AG. Doch der will erstmal überhaupt nichts zahlen solange meine Freundin nicht 100%ig leistungsfähig ist, so nach dem Motto: wäre rausgeschmissenes Geld. Und sie traut sich diesen Leistungsdruck auch noch gar nicht zu. Laut IFD könnte sie auf ein BEM-Verfahren zwar bestehen, nur bekäme sie dann von niemandem auch nur einen cent. Und das wäre schlimm. Schon wenn ihre geringe Rente (nichtmal 400,- €) wegfiele wären wir wieder auf aufstockendes Alg2 angewiesen bzw. Sozialgeld. Sind wir eigentlich auch jetzt schon, aber wir leben extrem sparsam und kommen gerade so über die Runden. Und das JC sagt ja ohnehin, es gebe dann keine Leistungen mehr, weil volle EM-Rente = erwerbsunfähig = JC nicht zuständig. Wegfall der Rente wg. BEM-Erzwingung = selbst verschuldete Bedürftigkeit = JC nicht zuständig. Arbeit beim AG ohne Bezahlung = dasselbe (geht ohnehin nicht, denn wir könnten dann nichtmal ihre Monatsfahrkarte bezahlen). Und was jetzt? Es kann doch nicht sein, dass es jemandem der arbeiten will und nur noch nicht wieder auf Anhieb 100% Leistung bringen kann, dermaßen schwer gemacht wird? :'( Was kann sie denn jetzt tun? Irgendwo einen anderen 400-€-Job zu finden ist hier fast unmöglich. Diese Lösung wäre aber auch blöd, denn sie möchte ja möglichst schnell in ihre alte Firma in ihren alten Job mit Endziel 40-h-Woche zurück und nicht für 400,- € irgendwo jobben und weiter EM-Rente beziehen. Wir sind für jeden guten Rat dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Wiedereingliederung über die Deutsche Rentenversicherung ist tatsächlich nur möglich, wenn diese vom Arzt der Rehabilitationseinrichtung (d.h. eine medizinische Reha wurde zuvor durchgeführt) verordnet wurde und diese innerhalb von 4 Wochen nach Ende der medizinischen Reha beginnt. Ob es sinnvoll ist, in Ihrem Fall zum alten Arbeitgeber zurückzukehren, könnte gemeinsam mit einem Rehaberater der Deutschen Rentenversicherung Bund, dem behandelden Arzt und ggf. dem Arbeitgeber abgeklärt werden.

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5 Antworten

Bürokratieenttäuschteram 11.02.2015 | 19:25
Ich schrieb immer 400-€-Job, Quatsch, meinte natürlich 450-€-Job!
KSCam 11.02.2015 | 19:23
Ich würde auch vorschlagen sich neben der Rente (unter 400 €) einen 450 € Job zu suchen, dann hätte Ihre Freundin schlagartig mehr als doppelt soviel Geld als bisher. Wenn der AG ihr nach "mehreren Jahren" (wie lang denn genau?) Ihrer Freundin nicht zutraut, dass das mit der bisherigen Arbeit nicht klappt, kann Ihn wohl niemand zu etwas zwingen, was er nicht will. Auch nicht dazu ihr einen 450 € job zu schaffen. Wie alt ist die Dame eigentlich?
Bürokratieenttäuschteram 11.02.2015 | 19:30
Hallo KSC! Doch, zutrauen würde er es ihr schon. Nur hatte er schon BEM-Verfahren mit anderen Mitarbeitern, die eben nicht sofort leistungsfähig genug für Hotline-Arbeit waren und will sich deshalb jetzt quasi "absichern". Sie ist 49 und jetzt 6 Jahre raus. Ist das relevant?
Bürokratieenttäuschteram 11.02.2015 | 19:30
Hallo KSC! Doch, zutrauen würde er es ihr schon. Nur hatte er schon BEM-Verfahren mit anderen Mitarbeitern, die eben nicht sofort leistungsfähig genug für Hotline-Arbeit waren und will sich deshalb jetzt quasi "absichern". Sie ist 49 und jetzt 6 Jahre raus. Ist das relevant?
Bürokratieenttäuschteram 12.02.2015 | 17:30
Liebe Expertin, lieber Experte, vielen Dank für die Auskunft. Meine Freundin wird im Sommer 50 und sieht, vor allem nach dieser langen Ausfallzeit, woanders keine Chance mehr auf Arbeit. Eine Umschulung macht auch keinen Sinn, denn wer stellt eine dann je nach Umschulungsbeginn 52- oder 53jährige Umschülerin ein? Bzw. ich glaube nicht, dass in ihrem Alter überhaupt noch eine bewilligt wird. Und wenn sie nochmal eine medizinische Reha machen würde? Kann man denn überhaupt eine 2. bekommen?
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