Von hier ist leider kaum zu beurteilen, warum es zu dieser Verzögerung kommt. Falls Sie nicht auf die Hochrechnung (3 Monate vor Rentenbeginn) verzichtet haben und insofern eine Erteilung des Rentenbescheides längst möglich ist, können Sie sich ggf. mit dem Vorgesetzten in Verbindung setzen.
Im Übrigen sollten Sie Ihren Einwand schriftlich vorbringen und eine Vorschusszahlung im Sinne von § 42 SGB I beantragen.
MFG