Ein Hinweis für die Antragssteller auf EM-Rente, da sich die Sachbearbeiter immer gerne auf den ärztlichen Dienst beziehen:
http://rentenberatung-bonn.de/aktuelles/vom-antrag-bis-zur-rentenzahlung/medizinische-gutachten-zur-rentengew%C3%A4hrung/
Die Versicherungsträger müssen den Sachverhalt von Amts wegen aufklären, d.h., sie müssen selbstständig ermitteln, und sie bedienen sich dabei der Aussagen von medizinischen Sachverständigen. Diese Aussagen sollen eine Entscheidung der Verwaltung über die beantragte Sozialleistung ermöglichen. Über die Gewährung der Sozialleistung entscheiden also niemals die ärztlichen Begutachtungen, sondern immer die Verwaltung anhand eben dieser Gutachten und anderer Beweismittel (z.B. Gutachten des Hausarztes oder Fachärzte).