Hallo,
ich habe folgende Anfrage am meine GKV gesandt:
Antrag auf Wiederaufnahme der Krankengeldzahlung
nach Wegfall meiner Rente wegen voller Erwerbsminderung zum 30.06.2008
Versicherungsnummer: ......
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ihnen bekannt, beziehe ich gegenwärtig eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, welche durch den Rentenversicherungsträger befristet ist bis zum 30.06.2008. Einen Antrag auf Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung wurde von mir am 07.01.2008 gestellt.
Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung durch den Rentenversicherungsträger einige Zeit, so dass nicht gewährleistet ist, dass nach Wegfall der Zeitrente zum 30.06.2008 ein Bescheid vorliegt. Ich stelle daher bei ihnen vorsorglich den Antrag, meinen nicht ausgeschöpften Anspruch auf Krankengeld - zum Zeitpunkt des Wegfalls meiner Rente - wieder aufleben zu lassen.
Rechtsgrundlage hierfür ist die Rechtsprechung des Bundessozialgericht, Urteil vom 29.09.1998 - B 1 KR 5/97 R, sowie Urteil vom 08.12.1992 -
1 RK 9/92.
Nach dem BSG, Urteil vom 08.12.1992 - 1 RK 9/92, sind die Zeiten, in denen jeweils rückwirkend EU-Rente auf Zeit gewährt worden ist, wegen des Fehlens eines Krankengeldanspruchs bei der Feststellung der Leistungsdauer nicht zu berücksichtigen, mit der Folge, dass im vorliegenden Fall die Bezugszeit von 78 Wochen nicht ausgeschöpft wurde.
Nach dem BSG, Urteil vom 29.09.1998 - B 1 KR 5/97 R, lebt ein früher nicht ausgeschöpfter Anspruch auf Krankengeld nach zwischenzeitlichem Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung wieder auf.
Entsprechend kann nach Wegfall der Zeitrente, für die weitere Dauer der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit die Weiterzahlung des Krankengeldes verlangt werden, begrenzt auf die Höchstbezugszeit von 78 Wochen innerhalb der neuen Blockfrist.
Ich bitte sie daher, mir schriftlich zu bestätigen, dass bei Wegfall meiner Rente ein Anspruch auf Weiterzahlung von Krankengeld besteht. Sollte aus ihrer Sicht kein Anspruch bestehen, bitte ich um eine schriftliche Begründung und um Benennung der Schritte, welche gegebenenfalls zur Sicherung eines neuen Krankengeldanspruches erforderlich sind.
Mit freundlichen Grüßen
.........................................
Ich erhielt nach 14 Tagen folgende Nachricht:
.....vielen Dank für Ihr oben genanntes Schreiben.
Ein weiterer Krankengeldanspruch kann erst gesprüft werden, wenn uns nach Ablauf der Rente der ablehnende Bescheid der DRV vorliegt.
Weiterhin benötigen wir dann aktuelle von Ihrem Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, aus welcher die arbeitsunfähigkeitsbegründende Diagnose hervorgeht.
Beitte rufen Sie an, wenn Sie Fragen haben.......
......................................
P.S. Mein Arbeitsverhältnis ruht während des Bezuges einer befristeten EM-Rente. KG müsste mir noch für ca. 7 Monate zustehen, da ich die 78 Wochen auch nicht voll in Anspruch nehmen musste.
Sollte ich 6 Wochen vor Ablauf der EM-Rente keinen positiven Bescheid von der DRV erhalten, werde ich mich bei der AA melden (§ 125 SGB §9) mit Kopie des Schreibens meiner GKV.
FG
Lara