Hallo Lara,
eine Frage noch. Wie sind die Fristen dabei festgelegt. Verjährt der nicht ausgeschöpfte Krankengeldbezug nach gewisser Zeit. z.B. bereits 4 Jahre Rentenbezug etc? Beim ALG I ist doch eine Rahmenfrist gesetzt, wen der Anspruch erlischt, es waren glaub ich 4 Jahre. Oder ich stelle die Frage doch gleich bei der KK. Ich frage nur, weil Sie das so ausführlich dargestellt haben. Mich betrifft es nicht, aber eine Bekannte. Danke Karina13
14.02.2008, 15:51
von
Karina 13
14.02.2008, 17:11
von
kul
Danke für die Beantwortung, habe jetzt alles meiner Anwältin übergeben, mal sehen was raus kommt.
Werde mich auf dem AA melden, danke Lara für den Briefvordruck!
14.02.2008, 17:31
von
Lara
Das weiß ich nicht. Ein Brief wie oben beschrieben kann man/frau ja auf jeden Fall schreiben.
FG
Lara
14.02.2008, 17:40
von
Lara
Hier ein Link zu einem BSG -Urteil:
http://lexetius.com/1998,155
FG
Lara