Guten Abend,
ich habe eine Wiedereingliederungsmaßnahme in das Berufsleben über den Rentenversicherungsträger absolviert und während dessen auch Übergangsgeld von ihm bezogen.
Nun wurde ich während dieser Maßnahme krank (inkl. stationärer Aufnahme). Auch jetzt bin ich weiterhin arbeitsunfähig und habe mit Beginn der Krankheit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt (eine Entscheidung steht noch aus). Die Rentenversicherung hat daraufhin die Maßnahme abgebrochen, da keine Aussicht auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung bestand.
Mein Problem ist jetzt Folgendes: Ich erhalte kein Krankengeld durch die Krankenversicherung (ich bin auch nicht ausgesteuert), da ich nach Aussage dieser mit dem Status als Rentenantragsteller keinen Anspruch darauf hätte, desweiteren müsste ich mich auch noch freiwillig selbst für 150 € im Monat bei ihr versichern.
Auf Nachfrage bei der Krankenkasse wurde ich auf §44 SGB V verwiesen - darin konnte ich aber keine entsprechenden Aussagen entdecken.
Nun zu meiner Frage: Ist das Verhalten der Krankenkasse so gerechtfertigt und falls ja, wo ist dieses nachvollziehbar geregelt? Wenn nicht - wie kann ich mich dagegen zur Wehr setzen?
Ich wäre über eine Antwort sehr dankbar!