Ich habe mir gerade mal so die Angebote der DRV durchgelesen. Es gibt zahlreiche Leistungen für alle möglichen Situationen, nur für das Ende der Erwerbsminderungsrente nicht.
Wenn man während der Erwerbsminderungsrente seinen Job noch hat, das muss man am Tage danach , wo diese endete, direkt von jetzt auf 100 wieder im Vollzeit Job.
Man könnte natürlich versuchen Alg1 nach Nathlosigkeitsregelung zu beantragen und in der Zeit noch eine LTA beantragen, aber das gelingt kaum.
Da die AfA davon ausgeht, wenn die Erwerbsminderungsrente nicht verlängert wird, ist man wieder gesund und nix ist mit Nathlosigkeitsregelung.
Eine Eingliederung kann man auch nicht machen, da ohne Krankengeld keine Eingliederung nach Hamburger Modell möglich ist.
Sehe ich das richtig, ist da eine versorgungslücke?
Es kann doch nicht sein, das man nach 5 oder 6 oder noch mehr Jahren zu Hause von heute auf morgen wieder zur Arbeit muss, womöglich der Job, der einen krank gemacht hat und keinerlei leidensgerechte Tätigkeit anbietet?
Ich weiß, das jetzt als Antwort kommt: man kann noch Reha oder LTA beantragen.
Aber dazu reicht die Zeit in der Praxis überhaupt nicht.
Denn der Ablehnungsbescheid Erwerbsminderungsrente kommt ja meist nur ganz kurz vor Ende, wir reden da von 2-4 Wochen ( wenn überhaupt), wie soll man da so schnell was beantragen?
Wieso gibt es von der DRV dazu kein spezielles Rehaprogramm? Oder gibt es das?
Sowas wie „wieder fit für den Arbeitsmarkt“?
Ich kenne übrigens 3 (!!) Leute , die tatsächlich zum Ende ihrer Erwerbsminderungsrente eine medizinische Rehabilitation beantragt haben, genau aus diesem Grunde, weil sie wieder fit werden wollten für ihren Arbeitsplatz.
Bei allen 3 wurde die Reha abgelehnt, mit der Begründung, das sei ja nicht nötig.
Ich erbitte dazu mal Expertenantwort
@Kaiser,Sie haben doch bestimmt einen Friseur, welcher Ihnen die Haare schneidet!? Können Sie das nicht dem erzählen?!! Ich finde die Frage auch interessant. Es gliche wohl tatsächlich einem Sprung ins kalte Wasser, so gleich wieder von 0 auf 100.Bei befristeter Rente sind ja Alg 1 oder Krankengeld u. U. möglich. Bei einem Entzug der Dauerrente folgt wohl gleich Alg 2??
Nein, bei befristeter Erwerbsminderungsrente erhält man auch kein Alg1 hinterher, wenn man seinen Arbeitsplatz noch hat.
Alg1 bekommt man nur, wenn man Arbeitslos ist und da kann es auch sein, dass man am ersten Tag schon wieder vermittelt ist.
Und Krankengeldanspruch besteht auf keinen Fall.
Der offizielle Status nach der Erwerbsminderungsrente ist „gesund“ also hat man am Tag danach wieder Vollzeit einsatzbereit auf der Arbeit zu erscheinen.
Alg1 bekommt man nur, wenn man Arbeitslos ist und da kann es auch sein, dass man am ersten Tag schon wieder vermittelt ist.
Und Krankengeldanspruch besteht auf keinen Fall.
Der offizielle Status nach der Erwerbsminderungsrente ist „gesund“ also hat man am Tag danach wieder Vollzeit einsatzbereit auf der Arbeit zu erscheinen.
Ich verstehe Bärbel da voll und ganz.
Es geht nicht darum, dass vielleicht mal der eine oder andere vor Ablauf der Rente eine Rehabilitation bewilligt bekam. Oder es vielleicht MAL den Fall gab, das jemand Alg1 nach Nathlosigkeitsregelung bekam.
Sondern es geht hier darum, das es keine konkrete Regelung gibt.
Und das sehe ich genauso wie Bärbel.
Stellen wir uns zunächst die Frage, WARUM jemand eine befristete Erwerbsminderungsrente und keine dauerhafte.
Richtig: weil die Hoffnung besteht, das derjenige wieder gesund wird.
Warum bekommt derjenige aber keine Unterstützung?
Ich lese hier und in anderen vergleichbaren Foren reihenweise, das Reha ( beruflich und medizinische) fast immer abgelehnt wird, wenn jemand Erwerbsminderungsrente bezieht.
Dabei müsste aber doch gerade dann die Reha bewilligt werde.
Anstatt einfach nach vielen Jahren zu sagen: geh einfach wieder Arbeiten, du bist gesund.
Es gibt doch sogar Statistiken, wieviel Menschen nach der Erwerbsminderungsrente wieder normal berufstätig werden.
Ja, warum denn?
Weil es alleine kaum zu schaffen ist.
Es geht nicht darum, dass vielleicht mal der eine oder andere vor Ablauf der Rente eine Rehabilitation bewilligt bekam. Oder es vielleicht MAL den Fall gab, das jemand Alg1 nach Nathlosigkeitsregelung bekam.
Sondern es geht hier darum, das es keine konkrete Regelung gibt.
Und das sehe ich genauso wie Bärbel.
Stellen wir uns zunächst die Frage, WARUM jemand eine befristete Erwerbsminderungsrente und keine dauerhafte.
Richtig: weil die Hoffnung besteht, das derjenige wieder gesund wird.
Warum bekommt derjenige aber keine Unterstützung?
Ich lese hier und in anderen vergleichbaren Foren reihenweise, das Reha ( beruflich und medizinische) fast immer abgelehnt wird, wenn jemand Erwerbsminderungsrente bezieht.
Dabei müsste aber doch gerade dann die Reha bewilligt werde.
Anstatt einfach nach vielen Jahren zu sagen: geh einfach wieder Arbeiten, du bist gesund.
Es gibt doch sogar Statistiken, wieviel Menschen nach der Erwerbsminderungsrente wieder normal berufstätig werden.
Ja, warum denn?
Weil es alleine kaum zu schaffen ist.
Genau diese Fragen beschäftigen mich auch, weil ich in einer ähnlichen Situation bin (befristete EM-Rente, krankmachender Job ruht). Ich überlege, ob es bei einer Nichtweiterbewilligung Sinn macht, sich krankschreiben zu lassen. Aber woher kommt dann das Geld? Und wie könnte es weitergehen?
Wenn man während der Erwerbsminderungsrente seinen Job noch hat, das muss man am Tage danach , wo diese endete, direkt von jetzt auf 100 wieder im Vollzeit Job.
Wenn keine Erwerbsminderung mehr vorliegt, spricht nichts dagegen, dass man sofort wieder Vollzeit arbeitet.
Wenn man das aus gesundheitlichen Gründen nicht schafft, muss man sich eben krankschreiben lassen und/oder mit der Krankenkasse eine stufenweise Wiedereingliederung abkären.
Ich kenne übrigens 3 (!!) Leute , die tatsächlich zum Ende ihrer Erwerbsminderungsrente eine medizinische Rehabilitation beantragt haben, genau aus diesem Grunde, weil sie wieder fit werden wollten für ihren Arbeitsplatz.
Bei allen 3 wurde die Reha abgelehnt, mit der Begründung, das sei ja nicht nötig.
Ja und?
Zahlreiche Langzeitarbeitslose bekommen auch keine Schonfrist, wenn sie mehrere Jahre arbeitslos waren.
Und Schulabgänger werden auch nicht stufenweise an volle Arbeistage gewöhnt, sondern müssen ebenfalls von einem Tag zum anderen Vollzeit arbeiten.
Tut mir leid, aber Ihre Probleme kann ich nicht nachvollziehen!
MfG
@Bärbel und Daniela.
Hallo, ich finde die Frage sehr gut und würde mir auch eine Expertenantwort, die einen weiterbringt, wünschen.
Ich befinde mich derzeit in genau dieser Situation.EMR entzogen und keine Angebote wie ich beruflich wieder einsteigen soll. Einen Job gibt es nicht................
EMR wurde etwa 4 Wochen vor Ablauf entzogen. Vor der Rente war ich mehr als 1 Jahr krank geschrieben, davor habe ich eine LTA abgebrochen, weil ich es nicht geschafft habe.
Der Sozialmediziner aus Berlin hat jetzt eine med. bzw. berufl. Reha nicht für nötig befunden.
Die zuvor beauftrage Gutachterin hat mich zumindest noch teilerwerbsgemindert beurteilt, der Sozialmediziner hat das in keinster Weise übernommen.
Widerspruch läuft.
Jedenfalls hatte ich noch Anspruch auf ALg 1 und ALg 2 stockt auf. Soviel zur finanziellen Situation.
Aber beruflich??????????????????? Keinen Plan. Ich bin fast 53 Jahre alt, ja glaubt den hier irgendwer, dass sich die Afa oder das Jobcenter darum kümmern würden?
Ein Programm zur Wiedereingliederung gibt es ja über LTA, aber wenn man da alles schon vor der Rente versucht hat und als erfolglos abgebrochen wurde, WAS DANN??????????????
Echt verzweifelte Grüße...............
Hallo zusammen,
ich befinde mich vielleicht bald in einer ähnlichen Situation wie Bärbel und weiß auch nicht, wie das funktionieren soll. Eine Expertenantwort wäre hilfreich.
VG
Aber ja doch, das glaube ich!
Als jetzt 53-Jährige/r haben Sie noch ca. 14 Jahre bis zur Regelaltersrente vor sich.
Es gibt also keinen Grund, warum sich Ihr Jobcenter nicht um Ihre berufliche Wiedereingliederung kümmern sollte.
Wer wirklich intensiv nach Arbeit sucht und flexibel ist, der findet auch welche.
Viel Erfolg!
Hallo, ich finde die Frage sehr gut und würde mir auch eine Expertenantwort, die einen weiterbringt, wünschen.
Ich befinde mich derzeit in genau dieser Situation.EMR entzogen und keine Angebote wie ich beruflich wieder einsteigen soll. Einen Job gibt es nicht................
EMR wurde etwa 4 Wochen vor Ablauf entzogen. Vor der Rente war ich mehr als 1 Jahr krank geschrieben, davor habe ich eine LTA abgebrochen, weil ich es nicht geschafft habe.
Der Sozialmediziner aus Berlin hat jetzt eine med. bzw. berufl. Reha nicht für nötig befunden.
Die zuvor beauftrage Gutachterin hat mich zumindest noch teilerwerbsgemindert beurteilt, der Sozialmediziner hat das in keinster Weise übernommen.
Widerspruch läuft.
Jedenfalls hatte ich noch Anspruch auf ALg 1 und ALg 2 stockt auf. Soviel zur finanziellen Situation.
Aber beruflich??????????????????? Keinen Plan. Ich bin fast 53 Jahre alt, ja glaubt den hier irgendwer, dass sich die Afa oder das Jobcenter darum kümmern würden?
Ein Programm zur Wiedereingliederung gibt es ja über LTA, aber wenn man da alles schon vor der Rente versucht hat und als erfolglos abgebrochen wurde, WAS DANN??????????????
Echt verzweifelte Grüße...............
Aber ja doch, das glaube ich!
Als jetzt 53-Jährige/r haben Sie noch ca. 14 Jahre bis zur Regelaltersrente vor sich.
Es gibt also keinen Grund, warum sich Ihr Jobcenter nicht um Ihre berufliche Wiedereingliederung kümmern sollte.
Wer wirklich intensiv nach Arbeit sucht und flexibel ist, der findet auch welche.
Viel Erfolg!
Wer nicht mehr erwerbsgemindert ist, für den ist die AfA und das Jobcenter zuständig aber sicher nicht die Rentenversicherung. Was glauben hier eigentlich einige User? Die Rentenversicherung wird Ihnen keinen Arbeitsplatz besorgen und Sie müssen alle mal selbst Initative ergreifen und nicht immer nach staatlichen Institutionen rufen. Wenn Sie alle glauben der Experte würde Ihnen etwas anderes erzählen, werden Sie bald von der Realität eingeholt werden.
Es geht nicht darum, dass vielleicht mal der eine oder andere vor Ablauf der Rente eine Rehabilitation bewilligt bekam. Oder es vielleicht MAL den Fall gab, das jemand Alg1 nach Nathlosigkeitsregelung bekam.
Sondern es geht hier darum, das es keine konkrete Regelung gibt.
Und das sehe ich genauso wie Bärbel.
Stellen wir uns zunächst die Frage, WARUM jemand eine befristete Erwerbsminderungsrente und keine dauerhafte.
Richtig: weil die Hoffnung besteht, das derjenige wieder gesund wird.
Warum bekommt derjenige aber keine Unterstützung?
Ich lese hier und in anderen vergleichbaren Foren reihenweise, das Reha ( beruflich und medizinische) fast immer abgelehnt wird, wenn jemand Erwerbsminderungsrente bezieht.
Dabei müsste aber doch gerade dann die Reha bewilligt werde.
Anstatt einfach nach vielen Jahren zu sagen: geh einfach wieder Arbeiten, du bist gesund.
Es gibt doch sogar Statistiken, wieviel Menschen nach der Erwerbsminderungsrente wieder normal berufstätig werden.
Ja, warum denn?
Weil es alleine kaum zu schaffen ist.
Ist heute wieder Jammerlappentreffen?
Eine gesetzliche Vorschrift, dass die DRV nach Ende einer EM Rente "irgendwie tätig werden m u s s" gibt es nicht.
Wenn EM nicht mehr vorliegt, heißt das zunächstmal dass der/die Betroffene grundsätzlich täglich 6 Stunden und mehr arbeiten kann.
Hat er/sie noch einen Arbeitsplatz können künftige Arbeitsbedingungen zunächst mal mit dem AG besprochen werden - es ist ja nicht zwangsläufig, dass dort nur die Arbeit in Frage kommt, die vor Jahren zur Erkrankung führte.
Gibt es beim AG keine brauchbare Alternative ist die Jobvermittlung in erster Linie Aufgabe der Arbeitsagentur. Man muss klar sagen dass das nicht die primäre Aufgabe der DRV ist.
DRV-technisch steht es jedem frei jederzeit Leistungen zur Rehabilitation zu beantragen.
Ob dann medizinische oder berufliche Maßnahmen erforderlich und sinnvoll sind, entscheidet sich im jeweiligen Einzelfall.
Aber ja doch, das glaube ich!
Als jetzt 53-Jährige/r haben Sie noch ca. 14 Jahre bis zur Regelaltersrente vor sich.
Es gibt also keinen Grund, warum sich Ihr Jobcenter nicht um Ihre berufliche Wiedereingliederung kümmern sollte.
Wer wirklich intensiv nach Arbeit sucht und flexibel ist, der findet auch welche.
Viel Erfolg!
erstmal finde ich es auch unsinnig, die betroffenen derart ins kalte wasser zu werfen, das geht sicher auch für die drv nach hinten los. man sollte sich eine art irena programm nach der rente oder ähnliches überlegen.
aber: es stimmt nicht, dass man mit ü50 keine umschulung mehr bezahlt bekommt. meine cousine, gleicher jahrgang wie ich, wurde mit 55 noch zur umschulung geschickt! bewundernswert, wie sie das geschafft hat, ich hätte es nicht gekonnt
Jeder, der länger als paar Monate krank ist, hat heutzutage Anspruch auf medizinische und berufliche Rehabilitation.
Nur die ehemalige Erwerbsminderungsrentner nicht.
Ich habe mal so eine Statistik gelesen, wieviele aus der Erwerbsminderungsrente wieder ins reguläre Berufsleben schaffen.
Das waren verdammt wenig.
Komisch, das sich niemand Gedanken macht, warum das so ist.
Nur die ehemalige Erwerbsminderungsrentner nicht.
Ich habe mal so eine Statistik gelesen, wieviele aus der Erwerbsminderungsrente wieder ins reguläre Berufsleben schaffen.
Das waren verdammt wenig.
Komisch, das sich niemand Gedanken macht, warum das so ist.