Hallo Barny,
um Ihre Frage beantworten zu können, benötige ich von Ihnen weitere Angaben. Siehe auch die Antwort von KSC.
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Hallo Barny,
um Ihre Frage beantworten zu können, benötige ich von Ihnen weitere Angaben. Siehe auch die Antwort von KSC.
Hallo Marlies,
die Entscheidung,ob Sie die sog. 58.Regelung unterschreiben sollen, kann ich Ihnen nicht abnehmen. Tatsache ist jedoch, dass Sie nach dieser Unterschrift von der Agentur für Arbeit weitgehend "in Ruhe gelassen" werden.
Abschlagsfrei können Sie die Rente mit dem 63.Lebensjahr beziehen. Möglich ist auch ein Rentenbezug ab dem 60. Lebensjahr, bei 10,8% Abschlag.
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