Dem Beitrag von Tom ist beizupflichten, zur Konkretisierung sei allerdings noch erwähnt, dass der Abschlag von 10,8 Prozent nur dann in voller Höhe abzuziehen ist, wenn der erstmalige Rentenbeginn nach dem Jahr 2003 liegt und der Rentner zum Zeitpunkt der Zahlung der Rente noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet hat.