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Kein Rentenabzug bei Befristung?

von neptun25.07.2007 | 10:31
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7 Antworten

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Liebe Experten, ich habe nun schon 2 Mal von EM-Rentnern (halbe und volle) definitiv mitgeteilt bekommen, daß sie bei ihrer Befristung keinen Abzug von 10,8 % ihrer Rente in Anhang 6 haben. Warum ist das so? Herzlichen Dank für eine Antwort

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von Tom ist beizupflichten, zur Konkretisierung sei allerdings noch erwähnt, dass der Abschlag von 10,8 Prozent nur dann in voller Höhe abzuziehen ist, wenn der erstmalige Rentenbeginn nach dem Jahr 2003 liegt und der Rentner zum Zeitpunkt der Zahlung der Rente noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet hat.

6 Antworten

Tomam 25.07.2007 | 11:49
Wann wurde bei diesen Rentnern, die EM erstmalig festgestell? Denn bei einem erstmaligen Beginn vor 2001, gab es keinen Rentenabschlag (allerdings auch nur eine Zurechnungszeit bis zum 55. Lebensjahr) Von 2001 bis Ende 2003 erstmaliger Rentenbeginn, wurde der Abschlag von 10,8% sukzessive eingeführt und dabei paralell auch in gleichen Schritten die Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr angehoben. Erst bei einem erstmaligen Rentenbeginn ab 2004 gilt Zurechnungszeit bis 60, Rentenabschlag 10,8%. Gruß Tom
neptunam 25.07.2007 | 13:07
Die eine Rente wurde 2005 erstmalig, die andere in 2007 erstmalig bewilligt. Ich habe die Bescheide nicht mit eigenen Augen gesehen, aber explizit und detailliert folgendes gefragt: Auf Anlage 6 müßte der Zugangsfaktor mit dem Abschlag für 36 Kalendermonate mit 0,108 belegt sein und deshalb Deine Entgeltpunkte mit 0,892 multipliziert und damit reduziert worden sein. Danach dürfte es keinen Zweifel mehr geben, denn es sind Bekannte. Vielleicht weiß noch jemand Rat? Herzlichen Dank im voraus.
Tomam 25.07.2007 | 13:15
Dann sage ich, schauen sie sich bitte die Bescheide der beiden genau an,denn bei einem Rentenbeginn ab 2004 ist der Abschlag enthalten. Ich persönlich habe in meiner Tätigkeit gelernt, ich glaube nur noch was ich schwarz auf weis sehe. Mann glaubt nicht was man alles erzählt bekommt.
Tomam 25.07.2007 | 13:19
Ach ja, wenn man natürlich den Rentenartfaktor mit 1,0 meint.... Kann doch sein. Ändert aber nichts an den Abschlägen der Rente
Antoniusam 25.07.2007 | 13:35
Ich glaube auch, dass Ihre Bekannten den Rentenartfaktor mit dem Zugangsfaktor verwechselt haben. Die Bescheide werden schließlich vollautomatisch erstellt. Und es wäre höchst unwahrscheinlich, dass sich im selben Bekanntenkreis gleich zweimal der selbe Fehler eingeschlichen haben soll.
neptunam 26.07.2007 | 09:35
Herzlichen Dank für die Antworten. Es ist nach nochmaliger Nachfrage geklärt. Die Personen haben sich vertan, trotz meiner eindeutigen Frage. So kann es gehen. LG Neptun
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