Wieso Übergangsgeld ? AfA zahlt doch in dem Fall gar kein Übergangsgeld. Es geht da wohl um die ALG I Zahlung bis ueber den Widerspruch des EM-Antrages entschieden wurde. Und die würde dann erfolgen wenn ihr Mann sich der Arbeitsvermittlung/ dem Arbeitsmarkt im Rahmen seiner Erkrankung zur Verfügung stellt. Verwigert er dies gibts auch kein ALG I. So einfach ist das eigentlich. Der laufende Widerspruch gegen die Rentenablehnung bleibt davon unberührt und hat damit nichts zu tun. Auch umgekehrt schliesst ein laufender Widerspruch wwegen der Anlehnung einer EM-Rente doch die ALG I Zahlung nicht aus. Das ist im Gegenteil sogar gängige Praxis.
Den Widerspruch würde ich - sofern eine EM-Rente das Ziel sein sollte - auf gar keinen Fall zurücknehmen ! Das wäre in der Hinsicht der grösste zu machende Fehler.
Gehen Sie / ihr Mann aber besser zum Anwalt oder einem Sozialverband. Da bekommen Sie Hilfe und werden auch gleichzeitig gegenüber der RV dann rechtlich kompetent vertreten. Allerdings sollte ihr Mann schon selbst wissen ob er nun eine EM-Rente oder eine Teilhabe am Arbeitsleben haben möchte.
Diese grundlegende Entscheidung wird ihm auch kein Anwalt/Sozialverband abnehmen können . Und dieses einmal gesteckte " Ziel " sollte dann auch vehement und mit aller Macht verfolgt werden. Im laufendem Galopp die Pferde zu wechseln ( was ihr Mann da offentsichtlich plant ) ist selten von Erfolg gekrönt bzw. kann so Verfahren zumindest zeitlich erheblich verzögern.
Und kündigen kann die Firma ihren Mann unter Einhaltung der Kündigungsfrist jederzeit und zwar aus persönlichen Gründen wegen lang andauernden Erkrankung und schlechter Zulunftsprognose. Da nützt auch letztlich kein Kündigungschutz durch die Gleichstellung. Niemand - auch kein Richter - kann einen Arbeitgeber zwingen jemanden weiter zu beschäftigen wenn er dies nicht mehr will bzw. mehr kann. Dann gibt es - eventuell - noch eine finanzielle Abgeltung für den Verlust des Arbeitsplatzes und das war es dann. Das sollte ihr Mann ganz realistisch sehen und im Fall einer Kündigung sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit der Vertreung seiner Interessen beauftragen.