Schönen guten Tag,
ich mache grade stationär eine medizinische Rehabilitation für psychisch kranker und behinderter Menschen. Sie wendet sich an Personen, die an einer Psychose, Angststörung oder an einer Persönlichkeitsstörung leiden.
Mein Problem ist das mir gesagt wurde das man während der Reha nicht für eine Woche im urlaub fliegen darf, aber man hat doch nach der 1 /12 Regel mindest Urlaubsanspruch. Das macht bei 3 Monaten 5 Tage Urlaub.
Oder genehmigt die Rentenversicherung als Kostenträger Urlaub wirklich nicht?
Und warum soll man nur jedes dritte Wochenende nach Hause?