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Experten-Antwort

keine abschlagsfreie Rente mit 63 wegen Rentenbefreiung im Minijob

von Adelheid Damster04.02.2015 | 12:44
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich werde im Juni 63 und möchte dann ab- schlagsfrei in Rente gehen. Mir fehlen allerdings 24 Monate Versicherungszeit. Das hätte ich auffangen können, weil ich seit 5 Jahren einen Minijob habe. Leider habe ich keinen Eigenanteil gezahlt. Möchte das jetzt nachzahlen. Kann man die Entscheidung für Rentenbefreiung noch rückgängig machen? Ich gab vom Arbeitgeber gar keine Beratung und von der Rentenversicherung nur den Hinweis auf Nachteile bei Invalidität.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Frau Damster!

Die vorherigen Antworten haben Ihre Möglichkeit treffend beschrieben.

Die nicht zeitnahe Terminvergabe unserer Auskunfts- und Beratungsstellen möchten wir mit dem ungewöhnlich hohen Beratungsbedarf aufgrund der „Mütterrente“ entschuldigen. Die Online-Terminvergabe zeigt aber bei A+B-Stellen in Ihrer „näheren“ Umgebung (z. B. Hannover) noch freie Termine im März. Mit etwas Glück können Sie auch in Celle für einen ausgefallenen Termin einspringen.

Mit freundlichen Grüßen

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11 Antworten

*u*am 04.02.2015 | 13:25
Falls Sie seit 5 J. den gleichen Minijob ausüben, können Sie für die Zukunft auf die Versicherungsfreiheit verzichten - dies müssen Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber erklären. Für den Zeitraum Jan. 2014 bis Jan. 2015 könnten Sie freiwillige Beiträge zahlen. Allerdings können Sie bei 24 fehlenden Monaten die Altersrente f. besonders langj. Versicherte somit erst ab 01.01.2016 bekommen. Sie sollten sich entsprechend beraten lassen.
Adelheid Damsteram 04.02.2015 | 16:23
Danke für die kompetente Auskunft. Bei diesem Rechenexempel scheint es für mich besser zu sein, ab 01.07.15 mit Abschlägen in Rente zu gehen. Ich hatte die Hoffnung, dass man für den Minijob den Eigenanteil ab 2013 oder auch für die gesamten 5 Jahre nachzahlen könnte. Die Gesetzesänderung (45 Jahre abschlagsfrei) konnte ich in meine Entscheidung für oder gegen Eigenanteil im Minijob zum damaligen Zeitpunkt nicht mit einbeziehen. Gibt es keine Ausnahmeregelung wenn z. B. Fehlberatung oder ähnliches vorliegt?
Adelheid Damsteram 04.02.2015 | 14:25
Danke für die schnelle Antwort. Rentenberatungstermin hier in Celle habe ich erst für den 21.04. bekommen. Welche Kosten entstehen ca. für 1 J. freiwillige Beiträge? Wie hoch wäre der Eigenanteil ab 01.01.15 für den Minijob? Könnte sich das ganze für mich rechnen, weil ich ja auf 6 Monate Rente verzichten müsste bei Rentenbeginn erst zum 01.01.16 statt 01.07.2015.
*u*am 04.02.2015 | 15:59
Freiwillige Mindestbeitrag für 2014 beträgt 85,05 € im Monat, für ein Jahr 1020,60 €. Mit der Terminvereinbarung haben Sie die Frist für eine Zahlung für 2014 bereits gewahrt. In der geringf. Beschäftigung würde Ihr Beitrag 3,7 % betragen, falls Sie in einem Privathaushalt arbeiten 13,7 %. Sollten Sie weniger als 175 € verdienen, gelten Sonderregelungen. Bei einem Verdienst von z.B. 400 € würden Sie somit 14,80 € weniger ausgezahlt bekommen. Der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit ist immer günstiger als die Zahlung von freiwilligen Beiträgen. Falls Sie jetzt auf die Versicherungsfreiheit verzichten und trotzdem bereits mit 63 mit Kürzung in Rente gehen, hätten Sie im dümmsten Fall für die paar Monate diesen Betrag "umsonst" eingezahlt. Ob sich der Aufschub um sechs Monate lohnt, ist immer ein Rechenspiel mit einer Unbekannten - nämlich wie lange Sie die Rente beziehen werden. Je länger Sie die dann ungekürzte Rente beziehen würden, um so mehr lohnt sich der Aufschub.
KSCam 04.02.2015 | 18:33
Bei allem Verständnis für Ihr Anliegen, können Sie ein Fehlberatung wohl vergessen. Und Ausnahmeregelungen gibts da auch nicht. Wer hätte denn vor 5 Jahren wissen können, dass es ab dem 01.07.2014 neue Gesetze gab? Daher konnten Sie diesbezüglich damals nicht fehlberaten worden sein. DRV Berater sind vieles aber keine Hellseher. Und die Möglichkeit sich vom Minijob Eigenanteile abziehen zu lassen, gibt es seit 1999 also seit 16 Jahren. Wenn Sie sich vor 5 Jahren bei der DRV erkundigt haben, hat man Ihnen die Vor- und Nachteile aufgezeigt und Sie haben sich so oder anders entschieden.
W*lfgangam 04.02.2015 | 21:25
Ergänzend: Bereits in 2009 war bekannt/beschlossen, dass es eine neue Rentenart mit 45 Jahren Pflichtbeiträgen geben wird, beginnend ab 2012 - allerdings erst ab 65. Der Berater wird wahrscheinlich das berücksichtigt haben, dass Minijob-Pflichtbeiträge die 45 Jahre auffüllen würden, aber auch gleich gegengerechnet haben - was kostets, wie viel gekürzte Rente ab 63 bis 65 wird nicht ausgezahlt, wann rechnet sich die Verschiebung der Rente auf 65. Aus der Erfahrung: es hätte sich zu normalen Lebzeiten nicht gerechnet. Insofern sehe ich in 2009 auch keine fehlerhafte Beratung, auch wenn es vielleicht nicht ausdrücklich erwähnt worden ist (oder der Kunde/die Kundin nicht richtig zugehört hat ;-) Bereits reagieren können hätte Adelheid im Frühjahr 2014, als der erste Referentenentwurf zum Rentenpaket vorgelegen hat und in den Medien verbreitet wurde (im Hinblick auf Absenkung der abschlagsfreien Rente auf 63 - was kann ich jetzt noch/schon tun). Hätte vielleicht die Kosten (freiwillige Beiträge ./. Minijob-Pflichtbeiträge) etwas vermindert, ändert aber nichts an dem Umstand - wie von *u* aufgezeigt - das frühestmöglicher Rentenbeginn der 01.01.2016 ist (von freiwilligen Beiträgen für die 45 Jahre war im Frühjahr '14 noch keine Rede, so dass für 2013 keine Nachzahlung möglich war/Sinn gemacht hätte). PS: fast 3 Monate Terminvorlauf in der/einer Beratungsstelle DRV ist echt krass. Da sollte man als Berater Prioritäten erkennen und auch zur größten Not eben mal auch um 18:00 Uhr noch einen Termin dranhängen können - okay, ich kann die Situation in Celle nicht beurteilen. Gruß w.
Adelheid Damsteram 05.02.2015 | 10:42
Guten Tag, ja, es ist wie so oft: "hätte, hätte ...". Ich habe jetzt mal ganz genau in meinem Kalender für 2014 nachgeschaut. Meinen letzten Rentenberatungstermin hatte ich genau am 28.07.2014. Zu dem Zeitpunkt war das neue Gesetz sicher mit allen Details bekannt.
W*lfgangam 05.02.2015 | 21:57
Hallo Adelheit Damster, auch zu diesem Termin (Gesetz bekannt) war/ist das Ergebnis 01.01.2016 für die abschlagsfreie Rente. Da war der Zug für die Versicherungspflicht im Minijob längst abgefahren. Ich kann Ihren 'Ärger' sicher verstehen - nur, dann müssen Sie Politik ansprechen, warum das nicht schon Jaaaaaaahre früher auf den Weg gebracht worden ist. Rentenberater können nur das umsetzen, was aktuell beschlossen/zeitnah erwartet werden könnte - Sie haben nichts verkehrt gemacht, 'Wir' haben nicht verkehrt gemacht/unterlassen ...wenn man/frau immer rückschauend Entscheidungen in der DRV (richtig: des Gesetzgebers!) korrigieren könnte/dürfte - in Celle wäre der Terminvorlauf 9 Monate (bei mir nur 8,5 Mon. ;-)) Gruß w.
Adelheid Damsteram 06.02.2015 | 12:09
Guten Tag, Es lässt mir ja keine Ruhe. Ich habe nochmal überschlagen und festgestellt, dass meine Gesamtkosten ca. 6.200 € (einschl. 6 Monate Rentenverlust) betragen würden, um ab 01.01.16 ohne Abschlag in Rente gehen zu können. Nach ca. 6,5 Jahren Rentenbezug käme ich in die "schwarzen Zahlen". Hätte ich das Glück, 20 Jahre Rente zu erhalten, wäre der Gewinn bei ca. 12.000 €. Es ist also nach wie vor eine schwere Entscheidung. Mit freundlichen Grüßen Adelheid Damster
Bernhard51am 10.02.2015 | 10:01
Das die Leute doch immer nur "Rendite" im Auge haben. Gehen Sie doch einfach mal positiv an die Sache ran. Wir wissen doch alle nicht wie lange wir noch leben werden... Wenn die 6.200 für Sie nicht das große Problem darstellen, dann einzahlen und sich über eine etwas höhere Rente dann freuen...
Adelheid Damsteram 10.02.2015 | 11:14
Guten Tag, danke für alle "Überlegungshilfen". Nun geht es für mich auch leicht posititv weiter. Ich habe soeben einen frei gewordenen Beratungstermin für den 23.02.!!! bekommen. Außerdem meinen Minijob-Arbeitgeber gebeten vorsorglich ab sofort meinen Eigenanteil für die Rente einzubehalten. Mit freundlichen Grüßen Adelheid Damster
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