Theoretisch ist eine Reha-Maßnahme nur dann eine AHB, wenn sie unmittelbar nach dem Akutereignis begonnen wird. Von unmittelbar spricht man, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus o.ä. begonnen wird. Die 14 Tagesfrist kann in Ausnahmefällen überschritten werden, wenn die Frist aus medizinischer Sicht oder tatsächlichen Gründen, die der Versicherte nicht zu vertreten hat, überschritten wird.
Voraussetzung für die Reha ist zudem, dass ihr Sohn rehafähig sein muss, bedeutet er muss in der Lage sein, sich alleine zu versorgen (essen, waschen..) und sich alleine auf der Station bewegen können.
Aus meiner Sicht sollten Sie sich mit dem Krankenhaus in Verbindung setzen und um einen entsprechende Antragstellung zu bitten. Sollte das Krankenhaus dies ablehnen, können Sie unabhängig davon jederzeit einen Antrag auf Reha-Leistungen (in ihrem Fall auf Kinderreha) stellen. In den Antragsunterlagen sollte vermerkt sein, dass Sie als Begleitperson mitfahrten möchten.