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keine Anrechnung der Ausbildung vor Alter 17?

von Anja30.03.2009 | 09:56
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4 Antworten

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Ich arbeite für eine Versicherungsgesellschaft. Kürzlich erzählte mir ein Kunde, dass in seinem letzten Rentenbescheid stand, dass ihm die Zeiten der erufsausbildung vor dem 17. Lebensjahr nicht mit angerechnet werden, obwohl da bereits Pflichtbeiträge gezahlt wurden. In den vorherigen Bescheiden hat dies nie gestanden und auch mir ist das völlig neu. Ich hab jetzt auch nochmal nachgelesen und konnte nirgends etwas über diese Altersgrenze finden. Wäre super, wenn mir jemand eine verlässliche Antwort geben kann - immerhin gab es in der ehemaligen DDR viele, die bereits mit 14 eine Lehre begonnen haben. Vielen Dank, Anja

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Anja,

selbstverständlich werden Beitragszeiten für eine berufliche Ausbildung ab dem ersten Beitragsmonat rentenversicherungsrechtlich angerechnet.

Lediglich beitragsfreie Zeiten des Schul-, Fachschul- oder Hochschulbesuches werden erst nach Vollendung des 17. Lebensjahres angerechnet (58 Abs. 1, S.1, Nr. 4 Sozialgesetzbuch VI).

3 Antworten

F U Nam 30.03.2009 | 10:04
Versicherungszeiten mit Beiträgen für eine berufl. Ausbildung werden IMMER in der RV angerechnet, auch vor dem 17. Lebensjahr. Reine Schul- oder Studienzeiten werden jedoch erst ab dem 17. Lebensjahr angerechnet.
No Brainam 30.03.2009 | 10:04
Hallo Anja, die Aussagen, das berufliche Ausbildungen vor dem 17.Lebensjahr nicht mehr angerechnet werden, ist völliger Schwachsinn. Die Pflichtbeiträge ienr Berufsausbildung werden selbstverständlich weiterhin berücksichtigt. Lediglich Schulausbiildungen vor dem 17.Lebensjahr werden nach aktuellem Recht nicht berücksichtigt, aber da sind ja auch keine Beitäge gezahlt worden.Also die Aussage von dem Hernn war völliger Schmarn, wie man so schön sagt.
Wolfgangam 30.03.2009 | 22:01
> die Aussagen, das berufliche Ausbildungen vor dem 17.Lebensjahr nicht mehr angerechnet werden, ist völliger Schwachsinn. ...es sei, es handelte sich um eine versicherungsfreie Berufsausbildung (Lehrlingslohn zu niedrig, um damals Versicherungspflicht auszulösen). Dann hat diese Berufsausbildung auch nur den Charakter einer Anrechnungszeit - keine Anrechnung (mehr) vor der 17. Lebensjahr. Gruß w.
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