Hallo User jugo76,
auch das Sozialversicherungsabkommen von 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem ehemaligen Jugoslawien hatte bereits den Passus, dass Zeiten des Wehrdienstes im ehemaligen Jugoslawien nicht in der Deutschen Rentenversicherung berücksichtig werden kann.
Warum dies Regelung auch in das neue Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Kroatien aufgenommen wurde, kann nicht gesagt werden.
Um dies zu ändern, ist eine Änderung des Abkommens notwendig. Dies kann sehr langwierig sein.
Ein Anerkennung über eine anderes Gesetzesgrundlage ist in Deutschland nicht möglich.