Gastarbeiterkind - Schule - Ausbildung - Beruf in Deutschland.
Wehrdienst in dem ehemaligen Jugoslawien, von 1976 bis 1978, wird nicht anerkannt. Danach bis zur Rente in Deutschland eingezahlt. Sowohl hier wie in Kroatien kein Rentenanspruch für die Zeit in der Armee.
Damit für die Versicherten aus den neuen Bundesländern keine Ungerechtigkeit entsteht sieht § 248 SGB VI vor das durch den Wehrdienstpass der DDR nachgewiesene Zeiten in der Zeit von 09.05.1945 bis 02.10.1990 anzuerkennen sind. (Auch nüscht eingezahlt)
Da nützt mein Jugoslawischer Wehdienstpass trotz SVA Abkommen zwischen der BRD und Ex Jugoslawien Staaten nichts.
In der GRV gibt es doch tatsächlich Möglichkeiten gemäß § 54 Abs. 3 und 4 SGB VI diese Zeiten anteilig als Ersatzzeiten anzurechnen. Es handelt sich hierbei um Zeiten, in denen der Wertung des Gesetzgebers Versicherte ohne eigenes Verschulden daran gehindert waren, vollwertige Beiträge zu entrichten.
Wieso wissen das nicht die Herren und Damen beim DRB in Berlin?
Der WD in Jug ist keine Ersatzzeit!
Eine Anerkennung in der deutschen RV ist nuchg vorgesehen.
Wenden Sie sich an den Träger in Kroatien
Dann lesen Sie mal den § 250 SGB VI. Ersatzzeiten gibt es für Vertriebene oder Spätaussiedler aber nicht für Versicherte der EU, die in Ihrem Heimatland Wehrdienst geleistet haben. Hier liegt die Zuständigkeit und ggf. finanzielle Abdeckung bei dem Land, in dem Wehrdienst geleistet wurde.
Wäre ja auch noch schöner, wenn die Rentenversicherung für derartige Zeiten zahlen müsste.
Wehrdienst in dem ehemaligen Jugoslawien, von 1976 bis 1978, wird nicht anerkannt. Danach bis zur Rente in Deutschland eingezahlt. Sowohl hier wie in Kroatien kein Rentenanspruch für die Zeit in der Armee.
Damit für die Versicherten aus den neuen Bundesländern keine Ungerechtigkeit entsteht sieht § 248 SGB VI vor das durch den Wehrdienstpass der DDR nachgewiesene Zeiten in der Zeit von 09.05.1945 bis 02.10.1990 anzuerkennen sind. (Auch nüscht eingezahlt)
Da nützt mein Jugoslawischer Wehdienstpass trotz SVA Abkommen zwischen der BRD und Ex Jugoslawien Staaten nichts.
In der GRV gibt es doch tatsächlich Möglichkeiten gemäß § 54 Abs. 3 und 4 SGB VI diese Zeiten anteilig als Ersatzzeiten anzurechnen. Es handelt sich hierbei um Zeiten, in denen der Wertung des Gesetzgebers Versicherte ohne eigenes Verschulden daran gehindert waren, vollwertige Beiträge zu entrichten.
Wieso wissen das nicht die Herren und Damen beim DRB in Berlin?
Deutsche Schule bis auf die Ausnahme des Wehrdienstes
alle Zeiten in Deutschland und Leistungen für Deutschland.
Deutsche Ehefrau. Deutscher geht nicht mehr.
Das mir sowohl hier wie in ehemaligen Jugoslawien (gibt's ja nicht mehr) für einen Wehrdienst den ich machen musste nichts angerechnet wird ist laut Gesetzgebung wohl geregelt. (Will ja keiner also gibt es nichts)
Es geht mir um den § 54 Abs. 3 und 4 SGB VI. Gilt er nicht für alle die einbezahlt haben?
alle Zeiten in Deutschland und Leistungen für Deutschland.
Deutsche Ehefrau. Deutscher geht nicht mehr.
Das mir sowohl hier wie in ehemaligen Jugoslawien (gibt's ja nicht mehr) für einen Wehrdienst den ich machen musste nichts angerechnet wird ist laut Gesetzgebung wohl geregelt. (Will ja keiner also gibt es nichts)
Es geht mir um den § 54 Abs. 3 und 4 SGB VI. Gilt er nicht für alle die einbezahlt haben?
Siehe auch diesen Beitrag
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/wehrdienst-in-kroatien.html
Für @jugo76 wäre es natürlich prima wenn es bei uns so ein Gesetz gäbe.
Aber warum soll der deutsche Staat eine Vorschrift erlassen, dass Wehrdienstzeiten irgendeines anderen Staates plötzlich ein Plus für die deutsche Rente bedeutet?
Wenn das die Nachfolgestaaten von Jugoslawien nicht hinkriegen, ist das bedauerlich für Betroffene, kann aber nicht unser Problem hier in deuschland sein.
Sollen dann auch kenianische oder indische Militärzeiten anerkannt werden?
alle Zeiten in Deutschland und Leistungen für Deutschland.
Deutsche Ehefrau. Deutscher geht nicht mehr.
Das mir sowohl hier wie in ehemaligen Jugoslawien (gibt's ja nicht mehr) für einen Wehrdienst den ich machen musste nichts angerechnet wird ist laut Gesetzgebung wohl geregelt. (Will ja keiner also gibt es nichts)
Es geht mir um den § 54 Abs. 3 und 4 SGB VI. Gilt er nicht für alle die einbezahlt haben?
§54 SGB VI trifft nicht zu, da Ihr Wehrdienst im ehemaligen Jugoslawien nach deutschem Recht weder eine Anrechnungszeit noch eine Ersatzzeit ist.
Es ist durchaus eine reine Interpretationssache. Geht es in dem Paragraf um die Nationalität oder um Reglung für den der wohlgemerkt nur in die deutsche Rentenkasse einbezahlt hat.
Kein anderer Staat hatte je einen "Heller" bekommen.
Sollte dies der Fall sein ist eine Gleichstellung aller die für ihre späterer Rente einzahlen in Frage gestellt.
Kein anderer Staat hatte je einen "Heller" bekommen.
Sollte dies der Fall sein ist eine Gleichstellung aller die für ihre späterer Rente einzahlen in Frage gestellt.
Leute wie Sie, machen sich durch ihre eigenwillige „Interpretation“ der deutschen Gesetzgebung nur lächerlich.
Aber Sie können sich ja gern an den Nachfolgestaat des ehemaligen Jugoslawien wenden und dort die Anrechnung Ihrer Wehrdienstzeit fordern.
Sie dürfen die Antwort dann gern hier preisgeben.
Ansonsten ist trotz Ihrer Beratungsresistenz alles gesagt.
Kein anderer Staat hatte je einen "Heller" bekommen.
Sollte dies der Fall sein ist eine Gleichstellung aller die für ihre späterer Rente einzahlen in Frage gestellt.
Kein anderer Staat hatte je einen "Heller" bekommen.
Sollte dies der Fall sein ist eine Gleichstellung aller die für ihre späterer Rente einzahlen in Frage gestellt.
Nur mal so zur Information: Auch die schweizerische AHV oder die schwedische Försäkringskassan zahlen für Wehrdienstzeiten in Kroatien selbst inzwischen Eingebürgerten keine Rente.
Kein anderer Staat hatte je einen "Heller" bekommen.
Sollte dies der Fall sein ist eine Gleichstellung aller die für ihre späterer Rente einzahlen in Frage gestellt.
Nur mal so zur Information: Auch die schweizerische AHV oder die schwedische Försäkringskassan zahlen für Wehrdienstzeiten in Kroatien selbst inzwischen Eingebürgerten keine Rente.
Boah. Was Du alles so weißt! :-)
Ja, da unterscheiden wir uns voneinander.
Das hoffe ich doch!
Wie werden denn entsprechende Zeiten im thailändischen und südafrikanischen Rentensystem behandelt lieber Jonny? Dürfte zwar auch niemanden interessieren, aber Du kannst Dich ja hier profilieren.
Kein anderer Staat hatte je einen "Heller" bekommen.
Sollte dies der Fall sein ist eine Gleichstellung aller die für ihre späterer Rente einzahlen in Frage gestellt.
Nur mal so zur Information: Auch die schweizerische AHV oder die schwedische Försäkringskassan zahlen für Wehrdienstzeiten in Kroatien selbst inzwischen Eingebürgerten keine Rente.
Boah. Was Du alles so weißt! :-)
Ja, da unterscheiden wir uns voneinander.
Der war gut Jonny und deshalb meine volle Zustimmung.
Kein anderer Staat hatte je einen "Heller" bekommen.
Sollte dies der Fall sein ist eine Gleichstellung aller die für ihre späterer Rente einzahlen in Frage gestellt.
Nur mal so zur Information: Auch die schweizerische AHV oder die schwedische Försäkringskassan zahlen für Wehrdienstzeiten in Kroatien selbst inzwischen Eingebürgerten keine Rente.
Boah. Was Du alles so weißt! :-)
Ja, da unterscheiden wir uns voneinander.
Der war gut Jonny und deshalb meine volle Zustimmung.
Oh, der immer jammernde EM-Bestandsrentner jammert mal nicht. Das muss direkt festgehalten werden.
Hallo User jugo76,
auch das Sozialversicherungsabkommen von 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem ehemaligen Jugoslawien hatte bereits den Passus, dass Zeiten des Wehrdienstes im ehemaligen Jugoslawien nicht in der Deutschen Rentenversicherung berücksichtig werden kann.
Warum dies Regelung auch in das neue Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Kroatien aufgenommen wurde, kann nicht gesagt werden.
Um dies zu ändern, ist eine Änderung des Abkommens notwendig. Dies kann sehr langwierig sein.
Ein Anerkennung über eine anderes Gesetzesgrundlage ist in Deutschland nicht möglich.
In §1 SGB VI Beschäftigte steht: "Personen die Wehrdienst leisten und nicht in einem Dienstverhältnis als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit stehen, sind in dieser Beschäftigung nicht nach Satz 1 Nr. 1 versicherungspflichtig; sie gelten als Wehrdienstleistende des § 3 Satz 1 Nr.2 oder 2a u.Satz 4."
Da steht nichts das es nur für Deutsche gilt?!
Wenn Sie uns allen nicht glauben, steht es Ihnen frei gegen ablehnende Bescheide der DRV Rechtsmittel einzulegen, also Widerspruch, Klage und Co.
Vielleicht finden Sie ja ein Gericht das der Meinung ist die DRV müsste für Ihre jugosl. Wehrdienstzeiten zahlen.
Parallel dazu können Sie sich auch in Kroatien durch die Instanzen klagen.
Viel Erfolg - bitte berichten Sie in 10 Jahren von Ihren erfolgen vor Gericht, vielleicht gewinnen Sie ja in beiden Ländern?????
Da steht nichts das es nur für Deutsche gilt?!