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Experten-Antwort

Keine anrechnung der Wehrzeiten in ehemaligem Jugoslawien

von jugo7607.09.2019 | 00:15
1405 Ansichten
23 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Gastarbeiterkind - Schule - Ausbildung - Beruf in Deutschland. Wehrdienst in dem ehemaligen Jugoslawien, von 1976 bis 1978, wird nicht anerkannt. Danach bis zur Rente in Deutschland eingezahlt. Sowohl hier wie in Kroatien kein Rentenanspruch für die Zeit in der Armee. Damit für die Versicherten aus den neuen Bundesländern keine Ungerechtigkeit entsteht sieht § 248 SGB VI vor das durch den Wehrdienstpass der DDR nachgewiesene Zeiten in der Zeit von 09.05.1945 bis 02.10.1990 anzuerkennen sind. (Auch nüscht eingezahlt) Da nützt mein Jugoslawischer Wehdienstpass trotz SVA Abkommen zwischen der BRD und Ex Jugoslawien Staaten nichts. In der GRV gibt es doch tatsächlich Möglichkeiten gemäß § 54 Abs. 3 und 4 SGB VI diese Zeiten anteilig als Ersatzzeiten anzurechnen. Es handelt sich hierbei um Zeiten, in denen der Wertung des Gesetzgebers Versicherte ohne eigenes Verschulden daran gehindert waren, vollwertige Beiträge zu entrichten. Wieso wissen das nicht die Herren und Damen beim DRB in Berlin?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User jugo76,

auch das Sozialversicherungsabkommen von 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem ehemaligen Jugoslawien hatte bereits den Passus, dass Zeiten des Wehrdienstes im ehemaligen Jugoslawien nicht in der Deutschen Rentenversicherung berücksichtig werden kann.

Warum dies Regelung auch in das neue Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Kroatien aufgenommen wurde, kann nicht gesagt werden.

Um dies zu ändern, ist eine Änderung des Abkommens notwendig. Dies kann sehr langwierig sein.

Ein Anerkennung über eine anderes Gesetzesgrundlage ist in Deutschland nicht möglich.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Jugo76,

Sie haben interessante Fragen aufgeworfen. Schön, dass Sie sich bedankt haben und danke an alle die - obgleich die Frage etwas exotisch war - wertvolle Beiträge geleistet haben.

Wir schließen hiermit den Thread.

Mit vielen Grüßen

Ihr Admin

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

21 Antworten

Schlaubiam 07.09.2019 | 08:12
Der WD in Jug ist keine Ersatzzeit! Eine Anerkennung in der deutschen RV ist nuchg vorgesehen. Wenden Sie sich an den Träger in Kroatien
EZam 07.09.2019 | 08:51
Dann lesen Sie mal den § 250 SGB VI. Ersatzzeiten gibt es für Vertriebene oder Spätaussiedler aber nicht für Versicherte der EU, die in Ihrem Heimatland Wehrdienst geleistet haben. Hier liegt die Zuständigkeit und ggf. finanzielle Abdeckung bei dem Land, in dem Wehrdienst geleistet wurde. Wäre ja auch noch schöner, wenn die Rentenversicherung für derartige Zeiten zahlen müsste.
Gojko Miticam 07.09.2019 | 10:03
Sie bräuchten den Status Vertriebener/Spät Aussiedler, um Ihre Wehrzeit in D angerechnet zu bekommen, denn dies ist nur im Rahmen des FRG möglich. Für Wehrdienst in Jugoslawien kann eine Anrechnung nur durch den entsprechenden Nachfolgestaat erfolgen. Dieses ist im Zusammenhang mit den neuen Bundesländern nicht anders,Wehrdienst in D wird halt berücksichtigt, Ihrer für ein fremdes Land zurecht nicht. Das ist somit keine Frage von"ebenfalls nüscht eingezahlt "!
jugo76am 07.09.2019 | 10:20
Deutsche Schule bis auf die Ausnahme des Wehrdienstes alle Zeiten in Deutschland und Leistungen für Deutschland. Deutsche Ehefrau. Deutscher geht nicht mehr. Das mir sowohl hier wie in ehemaligen Jugoslawien (gibt's ja nicht mehr) für einen Wehrdienst den ich machen musste nichts angerechnet wird ist laut Gesetzgebung wohl geregelt. (Will ja keiner also gibt es nichts) Es geht mir um den § 54 Abs. 3 und 4 SGB VI. Gilt er nicht für alle die einbezahlt haben?
Lahoram 07.09.2019 | 11:54
KSCam 07.09.2019 | 14:10
Für @jugo76 wäre es natürlich prima wenn es bei uns so ein Gesetz gäbe. Aber warum soll der deutsche Staat eine Vorschrift erlassen, dass Wehrdienstzeiten irgendeines anderen Staates plötzlich ein Plus für die deutsche Rente bedeutet? Wenn das die Nachfolgestaaten von Jugoslawien nicht hinkriegen, ist das bedauerlich für Betroffene, kann aber nicht unser Problem hier in deuschland sein. Sollen dann auch kenianische oder indische Militärzeiten anerkannt werden?
Krokoam 07.09.2019 | 11:37
Zitat von jugo76 anzeigenausblenden
Fehlt noch der Deutsche Schäferhund! An Ihren deutschen Zeiten gehen ja auch nichts verloren, aber unterm Strich sind Sie halt Jugoslawe, trotz aller Deutschtümelei. Ergo mussten Sie dort Ihren Wehrdienst absolvieren, den Sie trotz allem deutschem nicht in und für Deutschland abgeleistet haben und daher müssen Ihre Ansprüche von Jugoslawien befriedet werden. Da dieses Land nicht mehr existent ist, beim Rechtsnachfolger. Wenn Ihnen dort niemand etwas zukommen lassen möchte, müssen Sie es auch dort monieren, denn es war Dienst in und für Ihr Heimatland, ethnisch sind Sie nunmal nicht Deutscher, auch wenn Sie toll integriert sind. Sie besitzen nicht die Staatsbürgerschaft und sind Ausländer, deshalb mussten Sie auch zum Wehrdienst nach Jugoslawien und somit kann keine Deutsche RV diese Zeit anerkennen,sondern nur irgendein heutiger Jugo-Verschnitt.
jugo76am 07.09.2019 | 16:54
Es ist durchaus eine reine Interpretationssache. Geht es in dem Paragraf um die Nationalität oder um Reglung für den der wohlgemerkt nur in die deutsche Rentenkasse einbezahlt hat. Kein anderer Staat hatte je einen "Heller" bekommen. Sollte dies der Fall sein ist eine Gleichstellung aller die für ihre späterer Rente einzahlen in Frage gestellt.
Witzam 07.09.2019 | 18:47
Zitat von jugo76 anzeigenausblenden
Leute wie Sie, machen sich durch ihre eigenwillige „Interpretation“ der deutschen Gesetzgebung nur lächerlich. Aber Sie können sich ja gern an den Nachfolgestaat des ehemaligen Jugoslawien wenden und dort die Anrechnung Ihrer Wehrdienstzeit fordern. Sie dürfen die Antwort dann gern hier preisgeben. Ansonsten ist trotz Ihrer Beratungsresistenz alles gesagt.
Krokoam 07.09.2019 | 19:59
Zitat von jugo76 anzeigenausblenden
An sich haben Sie recht, es ist keine Frage der Nationalität, ob man in einem anderen Land Rentenanspruch erwirbt. Das ist bei Ihnen der Fall, Sie haben in Deutschland gearbeitet und eingezahlt, somit steht Ihnen auch eines Tages eine deutsche Rente zu. Was Sie NICHT in Deutschland gemacht haben, war die Ableistung Ihres Wehrdienstes im AUSLAND!Somit liegt keine Versicherungspflicht in der DEUTSCHEN Rentenversicherung vor. Wehrdienst für Jugoslawien, ob gewollt oder nicht, ist eben nicht Wehrdienst für Deutschland. Schreiben Sie nach Beograd, dass Sie Ihrem Heimatland gedient haben und fragen Sie,wie Beograd gedenkt, dieses Rententechnisch in Ihrem Sinne zu lösen.
Jonnyam 07.09.2019 | 20:11
Zitat von jugo76 anzeigenausblenden
Nur mal so zur Information: Auch die schweizerische AHV oder die schwedische Försäkringskassan zahlen für Wehrdienstzeiten in Kroatien selbst inzwischen Eingebürgerten keine Rente.
Kaiseram 08.09.2019 | 08:26
Es ist durchaus eine reine Interpretationssache. Geht es in dem Paragraf um die Nationalität oder um Reglung für den der wohlgemerkt nur in die deutsche Rentenkasse einbezahlt hat. Kein anderer Staat hatte je einen "Heller" bekommen. Sollte dies der Fall sein ist eine Gleichstellung aller die für ihre späterer Rente einzahlen in Frage gestellt.
Nur mal so zur Information: Auch die schweizerische AHV oder die schwedische Försäkringskassan zahlen für Wehrdienstzeiten in Kroatien selbst inzwischen Eingebürgerten keine Rente.
Boah. Was Du alles so weißt! :-)
Ja, da unterscheiden wir uns voneinander.
Das hoffe ich doch! Wie werden denn entsprechende Zeiten im thailändischen und südafrikanischen Rentensystem behandelt lieber Jonny? Dürfte zwar auch niemanden interessieren, aber Du kannst Dich ja hier profilieren.
Bestands EMRam 08.09.2019 | 09:03
Es ist durchaus eine reine Interpretationssache. Geht es in dem Paragraf um die Nationalität oder um Reglung für den der wohlgemerkt nur in die deutsche Rentenkasse einbezahlt hat. Kein anderer Staat hatte je einen "Heller" bekommen. Sollte dies der Fall sein ist eine Gleichstellung aller die für ihre späterer Rente einzahlen in Frage gestellt.
Nur mal so zur Information: Auch die schweizerische AHV oder die schwedische Försäkringskassan zahlen für Wehrdienstzeiten in Kroatien selbst inzwischen Eingebürgerten keine Rente.
Boah. Was Du alles so weißt! :-)
Ja, da unterscheiden wir uns voneinander.
Der war gut Jonny und deshalb meine volle Zustimmung.
Kaiseram 08.09.2019 | 14:47
Zitat von Bestands EMR anzeigenausblenden
Nur mal so zur Information: Auch die schweizerische AHV oder die schwedische Försäkringskassan zahlen für Wehrdienstzeiten in Kroatien selbst inzwischen Eingebürgerten keine Rente.
Boah. Was Du alles so weißt! :-)
Ja, da unterscheiden wir uns voneinander.
Der war gut Jonny und deshalb meine volle Zustimmung.
Oh, der immer jammernde EM-Bestandsrentner jammert mal nicht. Das muss direkt festgehalten werden.
Schadeam 14.09.2019 | 21:43
Wenn Sie uns allen nicht glauben, steht es Ihnen frei gegen ablehnende Bescheide der DRV Rechtsmittel einzulegen, also Widerspruch, Klage und Co. Vielleicht finden Sie ja ein Gericht das der Meinung ist die DRV müsste für Ihre jugosl. Wehrdienstzeiten zahlen. Parallel dazu können Sie sich auch in Kroatien durch die Instanzen klagen. Viel Erfolg - bitte berichten Sie in 10 Jahren von Ihren erfolgen vor Gericht, vielleicht gewinnen Sie ja in beiden Ländern?????
jugo76am 14.09.2019 | 21:11
In §1 SGB VI Beschäftigte steht: "Personen die Wehrdienst leisten und nicht in einem Dienstverhältnis als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit stehen, sind in dieser Beschäftigung nicht nach Satz 1 Nr. 1 versicherungspflichtig; sie gelten als Wehrdienstleistende des § 3 Satz 1 Nr.2 oder 2a u.Satz 4." Da steht nichts das es nur für Deutsche gilt?!
Krokoam 14.09.2019 | 22:07
Zitat von jugo76 anzeigenausblenden
Die Sozialgesetzgebung unterscheidet nicht zwischen Nationalitäten, dass stimmt. Aber um eine bestimmte Leistung erhalten zu können, müssen Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BR Deutschland haben. Dies ist während eines Wehrdienstes in Jugoslawien nicht der Fall!
jugo76am 15.09.2019 | 17:06
Vielen Dank für die ehrlichen Beiträgen zu meinem Thema. Ich bin nicht Beratungsresistent sonst wurde ich mich nicht mit dem Thema beschäftigen. Gibt es doch in Deutschland tausend Fälle von Steuerlücken und ins Ausland geschafftem Vermögen die mein Fall einfach jämmerlich erscheinen lässt. Auch wenn der eine oder andere Euro für die Miete fehlt ist es halt so. Ob es richtig ist? Das kann keiner NEUTRAL beurteilen. Wäre ich Naiv wurde ich Klagen wobei es vor dem Sozialgericht ausreichend Kläger gibt die ihr Recht leider erst nach Jahren berechtigt zugesprochen bekommen falls nicht ein Vergleich vorgezogen wird. Ein Vergleich ist aber kein Urteil und hilft keinem außer der Tatsache das es zu einem bestimmten Fall kein fixiertes Urteil gibt. Was man in Zukunft weder anwenden oder als Beispiel beiholen kann. Werde mit all dem Leben können. Finde es toll das es Menschen gibt die sich mit Problemen anderer beschäftigen. Danke. Danke auch den stätig ironisch und unsachlich fungierten Dauergästen dieses Forums. Sie beleben das ganze auch wenn das Ganze persönlich weh tun kann.
Jonnyam 15.09.2019 | 18:15
Versuchen Sie es doch hier noch einmal http://www.mirovinsko.hr/default.aspx
W°lfgangam 15.09.2019 | 22:49
...ganz profan: Wie liest es sich denn bei Wehrdienst/you'r in the army now ...für einen nicht deutschen Wehrdienstleistenden in _seinem_ Heimatstaat/Wehrdienst dort? Bekommt er etwa eine Übersetzung des dtsch. SGB mit bei seiner Einberufung überreicht/*geil - gilt da auch das dtsch. SGB exterritorial /wollen Sie da wieder hin? Na dann, auf zurück zur alten RVO, ohne territoriale Gesetze zu respektieren ;-) Gruß w.
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