Hallo Herr Schneider,
Renten wegen voller Erwerbsminderung, die nicht von der Arbeitsmarktlage abhängig sind (Leistungsvermögen unter 3 Stunden) werden grundsätzlich auf Zeit geleistet, es sei denn, die Behebung der Erwerbsminderung ist unwahrscheinlich.
Wir gehen davon aus (ohne die Gegebenheiten des Einzelfalls näher zu kennen), dass diese Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen.
Wenn Sie mit der unbefristeten Bewilligung Ihrer Erwerbsminderungsrente nicht einverstanden sind, legen Sie Widerspruch ein oder stellen einen Überprüfungsantrag, sofern die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Die Erfolgsaussichten können von hier aus nicht beurteilt werden.
Sollte sich Ihr Gesundheitszustand bessern und Sie dadurch mehr arbeiten können als bisher, teilen Sie dies Ihrem Rentenversicherungsträger mit. Dieser prüft anschließend, ob volle, teilweise oder gar keine Erwerbsminderung mehr vorliegt.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rentenversicherungsträger.