Hallo,
vielleicht kann mir jemand im Forum helfen.
Ich war im Jahre 2004 für sechs Monate bei einer Firma beschäftigt. Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung usw. wurden mir ordnungsgemäß von meinem Gehalt abgezogen.
Wie sich nachträglich jedoch herausgestellt hat, hat mich mein damaliger Arbeitgeber nicht bei der Krankenkasse angemeldet und auch keine Beiträge abgeführt.
Als die Krankenkasse die Beiträge nachfordern wollte, hat er sich aus dem Staub gemacht und hält sich jetzt vermutlich irgendwo im Ausland auf.
Kann ich die Zeiten dennoch in meiner Rentenversicherung angerechnet bekommen und auf welche gesetzliche Regelung kann ich mich in meinem Antrag beziehen?