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Experten-Antwort

Keine Chance auf Frauen-Rente mit 63??

von H.B.22.08.2015 | 23:21
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3 Antworten

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Liebe Damen und Herren, Ich,wbl.Jahrgang 1956 habe von meinem 14 bis 24 Lebensjahr Vollzeit gearbeitet..dann 1 Kind bekommen und die ersten 8 Jahre als Hausfrau verbracht. Habe dann 5 Jahre auf einem sogenannten Bedarfsarbeitsvertrag gearbeitet,bis meine Tochter mit 13 Jahren schwer psychisch krank wurde. Sie musste dauerhaft betreut werden bis Sie mit 18 ausziehen konnte..wurde schwanger und konnte das Kind aus Krankheitsgründen nicht aufziehen..Als Dauerpflegekind bleib es bei uns (jetzt15)...ich betreute meine pflegebedürftige Mutter nebenbei (ohne Pflegegeld) ca.5 Jahre..ebenso meine erwachsene Tochter die dauerhaft erkrankt blieb...Zeit zum Luftholen oder gar zum arbeiten blieb mir nicht... ich werde jetzt 60 und bin ziemlich "alle"..würde sehr gerne meine (dürftige) Rente mit 63 beziehen können..aber da ich nach meinem 40 Lebensjahr nicht gearbeitet habe (bzw. keine Rentenbeiträge gezahlt wurden) ist das für mich wohl nicht möglich? oder doch? Erziehungszeiten habe ich für meine Tochter erhalten.Ich bin bei der DRV Westfalen Bin dankbar über jeden Rat

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Altersrente für Frauen gibt es nur für die Geburtsjahrgänge bis 1951.

Sofern Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen, könnten Sie mit 63 die Altersrente für langjährig Versicherte erhalten.

Bitte wenden Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Westfalen.

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2 Antworten

Schadeam 23.08.2015 | 08:11
ie Altersrente für Frauen gibt es nur bis einschließlich Jahrgang 51, die bekommen Sie tatsächlich nicht, da sind Sie schlicht und einfach zu jung dafür. Somit wäre die AR für langjährig Versicherte mit 63 möglich. Dafür benötigen Sie aber 35 Versicherungsjahre und auch da wird es eng für Sie. Selbst wenn Sie die Kinderberücksichtigungszeiten für Ihr Enkelkind bekommen könnten - das wäre zu klären- reicht es vielleicht nicht. Klären Sie Ihr Versicherungskonto, dann erhalten Sie eine Rentenauskunft und Sie wissen ob 35 jahre voll sind oder nicht. Wenn nein, gibts die Rente erst mit 65+10.
senf-dazuam 24.08.2015 | 10:02
An Ihrer Stelle würde ich versuchen, die Pflegezeiten für Mutter und Tochter mit der Rentenversicherung zu klären, möglicherweise können Sie diese Zeiten geltend machen, ebenso die Erziehungs- und Berücksichtigungszeiten für Ihre Enkelin ... Suchen Sie eine Beratungsstelle der DRV auf und schauen Sie, mit welchen Unterlagen Sie diese Zeiten belegen können.
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