Hallo Ralf Rauscher,
Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind und als Facharbeiter einzustufen sind, können auch trotz qualifizierter Ausbildung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden. Diese Entscheidung entspricht der aktuellen Rechtslage.
Sie können den Bescheid mittels Widerspruch anfechten, sofern Sie anderer Meinung sind. Allerdings sollte hierbei eine entsprechende Begründung angegeben werden. Eventuelle Ausgleichszahlungen sind im Rentenrecht nicht gesetzlich geregelt.