Keine EM- Rente/ weniger Entgeldpunkte

von
Ralf Rauscher

Hallo Experten,

mein Antrag auf EM- Rente wurde abgeleht mit der Begründung: " Ich könnte noch leichte Kontroll oder Sortierarbeiten vollschichtig ausführen.

Bin gelernter Handwerker, seit 31 Jahren am Bau tätig gewesen und jetzt zu 70% Schwerbehindert.

Falls ich, (was ich doch hoffe)
eine passende Arbeitsstelle finde, würd ich wohl nur noch die hälfte meines damaligen Stundenlohns erhalten und somit auch nur noch halb so viel Entgeldpunkte bekommen.

Schon schlimm genug, dass ich die nächsten 15 Jahre mit nur noch halb so viel Lohn auskommen muss und deshalb auch nur noch halb so viel Entgeldpunkte erhalten werde.

Bin hier als langjähriger fleißiger Einzahler in die DRV echt der Verlierer.

Oder gibt es irgendwie, irgendwo eine Ausgleichszahlung oder ähnliches.

Vielen Dank für die Antworten.

von
Jaky

Legen Sie doch erstmal Widerspruch gegen den ablehnenden Rentenbescheid ein.

Mit ein bischen Glück bekommen Sie dann ja eventuell doch noch die EM-Rente.

von
Richtig

Ja, leider ist das so.
Weniger Entgeldpunkte bedeutet: weniger Rente.
Natürlich gehen die 31 Jahre mit dem guten Verdienst in die Rentenberechnung mit ein, aber sollten Sie wirklich noch 15 Jahre schaffen und erheblich weniger verdienen... Pech.

Noch schlimmer ist es aber, wenn Sie die 15 Jahre nicht mehr durchhalten und doch noch eine EM-Rente erhalten. Dann gibts nochmal Abzüge... bei mir waren es 10,8%... bis ans Lebensende.

DAS IST FÜR MICH eine STRAFE, weil ich schwer krank geworden bin.

von
-_-

Mit dem Bezug einer Rente würden Sie vermutlich hinsichtlich der Höhe des Einkommens kaum besser fahren.

Stichwort Berufsunfähigkeit: Im Unterschied zu älteren Versicherten gilt für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind:

Es gibt keinen Berufsschutz mehr. Bis Ende 2000 hatten qualifizierte Arbeitnehmer, die ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben konnten, einen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente. Ungelernte Arbeitnehmer hatten diese Möglichkeit nicht.

Jetzt gilt für alle Arbeitnehmer das gleiche Recht: Für die Bewilligung der Rente ist nur noch die verbliebene Leistungsfähigkeit ausschlaggebend - unabhängig vom ausgeübten Beruf. Unter Umständen muss daher ein qualifizierter Arbeitnehmer, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, auch einen weniger qualifizierten Job annehmen.

Diese für alle geltenden Regeln sollten bekannt sein und können (privat) durch eine entsprechende Versicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit vermindert werden, die nicht ganz preisgünstig ist.

Eine Vollversicherung gegen alle Einkommens wirksamen Gesundheitsrisiken gibt es allerdings mit vertretbarem Aufwand weder im gesetzlichen noch im privaten Rahmen. Die allgemeinen Lebensrisiken lassen sich mitunter auch bei vernünftiger Vorsorge nicht vollständig ausschließen.

von
Kopfschüttel

DANACH war überhaupt nicht gefragt worden!
Aus dem Erstbeitrag geht für mich eindeutig hervor, dass der Fragesteller sehr wohl über die Veränderungen bezüglich der nach 1961 Geborenen Bescheid weiß.
Die Frage, wie sich ein bedeutend geringerer Verdienst nach 15 Jahren Tätigkeit auf seine Rente auswirken wird, ist meines Erachtens richtig beantwortet worden.

von
Unbekannt

Bei bestem Verständnis, vielleicht bin ich ja auch mal im Leben selbst betroffen, aber ich kann dieses "ich kann doch nichts dafür, wenn ich krank geworden bin Mentalität" echt nicht mehr hören.

Natürlich ist es schlimm, aber man muss auch mal die andere Seite sehen. Der Staat ist nicht dazu da, wenn etwas schief geht Ihrem Lebensstandard zu sichern, sondern Ihren Lebensunterhalt. Um den Lebensstandard absichern zu können, müsste der Staat die arbeitende Mittelschicht noch stärker belasten. Ihr Handwerker-Kollege, der noch Gesund ist, würde dann hier rumheulen, dass er immer mehr zur Kasse gebeten wird.

Und dieses "ich habe doch 30 Jahre fleißig eingezahlt und das ist der Dank dafür Metalität" kann ich auch nicht mehr hören. Keiner von uns arbeiten gegangen um an den Staat zu denken. In erster Linie ist jeder für sich arbeiten kann.

von
Unbekannt - Nachtrag

Noch ein Nachtrag:

Das Leute auf einmal weniger verdienen und deshalb weniger Rentenansprüche aufbauen, ist nicht untypisches. In Zeiten der Arbeitslosigkeit passiert das jeden Tag.

von
Wussten sie es noch nicht??

Deutschland ist nunmal Jammerland Nummer 1.

Wenn wir nichts könne,aber im Jammern sind wir WELTMEISTER!!!

von
Köpfchen!

Das ein halbiertes Bruttoeinkommen auch nur die Hälfte an Entgeltpunkten erzielen wird, ist ja wohl eine Binsenweisheit, die kaum einer Beantwortung bedurfte. Vielleicht enthielt der Beitrag deshalb auch keine Frage, jedenfalls kein Fragezeichen.

Aus der Fragestellung ging jedoch erkennbar hervor, dass nicht nur die Frage nach den Auswirkungen niedrigeren Einkommens gemeint war, sondern auch der Ärger über die Ablehnung des Rentenantrags zum Ausdruck kam sowie ein Verständnisproblem über den Umfang der Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung besteht.

Die Einholung Ihrer Erlaubnis zu einem Beitrag ist verzichtbar.

Experten-Antwort

Hallo Ralf Rauscher,

Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind und als Facharbeiter einzustufen sind, können auch trotz qualifizierter Ausbildung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden. Diese Entscheidung entspricht der aktuellen Rechtslage.
Sie können den Bescheid mittels Widerspruch anfechten, sofern Sie anderer Meinung sind. Allerdings sollte hierbei eine entsprechende Begründung angegeben werden. Eventuelle Ausgleichszahlungen sind im Rentenrecht nicht gesetzlich geregelt.

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