GerhardP
Ich teile Ihre Auffassung nur zum Teil, da ich die neue gesetzliche Regelung noch nicht im vollen Umfang kenne. (Ich glaube die ist auch noch nicht verabschiedet)
Es stimmt zwar, dass keine neue Beiträge mehr durch die ARGE gezahlt werden sollen, es kann somit kein neuer Erwerbsminderungsschutz mehr aufgebaut werden.
Für Erwerbsminderungrenten gilt grundsätzlich die Regel " in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Pflichtbeiträge".
Somit ist auch Ihre Ausssage nachvollziehbar, das nach 2 Jahren und 1 Monat der Erwerbsminderungsschutz verloren wäre.
Allerdings kann der 5- Jahres- Zeitraum um bestimmte Zeiten verlängert werden kann, nach derzeitiger gesetzlicher Regelung z.B. auch Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Bezug von Leistungen.
Ich könnte mit daher vorstellen, dass bei der Neuregelung zur (Nichtmehr)zahlung von Beiträgen vom ALG II diese Regelung dementsprechend angepasst wird, sodass der 5- Jahres- Zeitraum dementsprechend auch um Zeiten des ALG II -Bezuges verlängert werden könnte.
Mit diesem Thema beschäftigt sich im Übrigen auch die Kleine Anfrage der Grünen an die Bundesregierung:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/023/1702392.pdf
Diese Anfrage wurde bereits beantwortet, das Dokument ist jedoch leider noch nicht online:
http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/searchDocuments/simple_searc…
Dort hätte man nachlesen können, ob und wie geplant ist, dieses Problem zu lösen gedenkt.
MfG
zelda