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Experten-Antwort

keine Entgeltpunkte für 2 Jahre Wehrdienst 1970-1972 in Spanien?

von Tapf27.03.2014 | 19:08
2316 Ansichten
6 Antworten

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Hallo an alle Leser, ich stehe kurz vor der Altersrente JG 1949 und habe 43,5 Jahre (524Monate) ohne Unterbrechungen in Deutschland Beiträge gezahlt. Von 1970-1972 (insg. 2 Jahre) habe ich in Spanien meinen Wehrdienst abgehalten. Wird diese Zeit auch angerechnet bzw. erhalte ich dafür auch Entgeltpunkte für die Berechnung meiner Rente? In meinem Versicherungsverlauf sind diese Zeiten nicht aufgeführt. 1969-1970 Pflichtbeitragszeiten 20 Monate Pflichtbeitragszeiten 1970-1972 fehlen komplett!!(Zeitraum des Wehrdienstes) 1972- 2014 Pflichtzeiten ohne Unterbrechung Könnte mir jemand Auskunft geben? Vielen Dank Freundliche Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.03.2014 | 07:21

Hallo Tapf,

im nächsten Kontoklärungsverfahren, spätestens bei der Rentenantragstellung, sollten Sie die spanischen Zeiten geltend machen.

Deer deutsche Rentenversicherungsträger setzt sich dann mit dem spanischen RV-Träger in Verbindung. Nur die Zeiten, die für die spanische Rente angerechnet werden und die der spanische RV-Träger übermittelt, werden in der deutschen RV berücksichtigt. Allerdings erfolgt nur eine Prüfung, ob mit diesen Zeiten die versicherungsrechtlichen Vorraussetzungen für den Rentenbezug erfüllt sind und eine zwischenstaatliche Berechnung, bei der zunächst die spanischen Zeiten wie deutsche Zeiten berechnet werden, aber später nur die deutschen Zeiten im Verhältnis zu den spanischen Zeiten gezahlt werden. Im Ergebnis würde dann eine deutsche Rente (aus den deutschen Zeiten) und eine spanische Rente (aus den spanischen zeiten) gezahlt. Nur Kleinstzeiten (unter eienm Jahr) würden vom deutschen RV-Träger finanziell abgegolten.

Zur Klärung des Sachverhaltes und zur genauen Erläuterung der Berechnung ist es sinnvoll, sich an eine Beratungsstelle zu wenden.

5 Antworten

Schadeam 27.03.2014 | 19:28
Spanischer Wehrdienst ist keine deutsche rentenrechtliche Zeit. Höchstens eine spanische für die Sie aus Spanien(vielleicht) was bekommen. Machen Sie die Zeit geltend und Sie werden sehen was herauskommt. Allerdings hätte das schon längst geklärt sein können. Sie haben doch garantiert schon mehrfach Versicherungsverläufe und Rentenberechnungen bekommen.
Alfarez Kellyam 27.03.2014 | 21:18
Um diese Zeit eventuell anerkannt zu bekommen, müssen sie der DRV entsprechende Nachweise zur Prüfung bzw. zur Eintragung in ihrem Rentenkonto übersenden. (Der Caudillo wird es nicht getan haben. Warum sollte er es auch?) Ohne Nachweis kein Eintrag im Rentenkonto. Ob und inwieweit spanische Wehrdienstzeiten (1970-1972) für ihre deutsche Rente anerkannt werden können, wird ihnen wohl nur ein Experte bzw. eine Expertin hier verbindlich sagen können. Generell werden Wehrdienstzeiten eher bescheiden und beschränkt anerkannt. Leider ist dem Staat die Landesverteidigung sehr wenig wert - im Gegensatz zum Kinderkriegen.
S. Hinterseeram 27.03.2014 | 21:25
Wenn sie für den Wehrdienst kein Entgelt bekommen haben und damit keine Sozial-beiträge bzw. Rentenbeiträge abgeführt haben, war die Zeit für ihre deutsche Rente wohl für die Katz.
Klaus K.am 28.03.2014 | 10:13
Das habe ich leider nicht verstanden. Könnte man das vielleicht hier ein bischen verständlicher erklären. Danke.
senf-dazuam 28.03.2014 | 11:02
Ganz kurz zusammengefasst: Bitte diese Zeiten der Rentenversicherung melden. Die setzt sich mit der entsprechenden spanischen Stelle in Verbindung und prüft, ob und wie diese Zeiten auch für die deutsche Rente relevant sind. Dies sollte spätestens mit dem Rentenantrag erfolgen, aber früher schadet nicht :)
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