Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Tapf,
im nächsten Kontoklärungsverfahren, spätestens bei der Rentenantragstellung, sollten Sie die spanischen Zeiten geltend machen.
Deer deutsche Rentenversicherungsträger setzt sich dann mit dem spanischen RV-Träger in Verbindung. Nur die Zeiten, die für die spanische Rente angerechnet werden und die der spanische RV-Träger übermittelt, werden in der deutschen RV berücksichtigt. Allerdings erfolgt nur eine Prüfung, ob mit diesen Zeiten die versicherungsrechtlichen Vorraussetzungen für den Rentenbezug erfüllt sind und eine zwischenstaatliche Berechnung, bei der zunächst die spanischen Zeiten wie deutsche Zeiten berechnet werden, aber später nur die deutschen Zeiten im Verhältnis zu den spanischen Zeiten gezahlt werden. Im Ergebnis würde dann eine deutsche Rente (aus den deutschen Zeiten) und eine spanische Rente (aus den spanischen zeiten) gezahlt. Nur Kleinstzeiten (unter eienm Jahr) würden vom deutschen RV-Träger finanziell abgegolten.
Zur Klärung des Sachverhaltes und zur genauen Erläuterung der Berechnung ist es sinnvoll, sich an eine Beratungsstelle zu wenden.
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